Sonntag, 28. Dezember 2014

Aufgelesen 2014

Zahl der Kindesentzüge fast verdoppelt

Das habe ich nun nicht so ganz verstanden: 2014 hat das Burgdorfer Jugendamt fast doppelt so viele Kinder (13 statt 7) aus ihren Familien geholt wie 2013, weil "die Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit" nicht "immer gegeben sei, wie Diskussionen um die Schließung von Bolzplätzen" zeigen? Soll laut "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 27. Dezember 2014 die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Christiane Gersemann, gesagt haben. Oder ist dieses Zitat von der Redakteurin Sandra Köhler aus einem größeren Zusammenhang gerissen und sinnlos gemacht worden?
Burgdorfer Kreisblatt, 27. Dezember 2014

Bundesverfassungsgericht stärkt Elternrechte

Behörden dürfen Eltern ihre Kinder nur wegnehmen, wenn diese Eltern das "körperliche, geistige oder seelische Wohl" des Kindes "nachhaltig gefährden". Stützen sich Gerichte dazu auf Sachverständigengutachten, müssen sie deren Stichhaltigkeit "streng" überprüfen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Weiter heißt es, der Staat dürfe seine Vorstellung von gelungener Kindeserziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellung setzen. (Az. 1 BvR 1178/14)

t-online, 28. November 2014

Zuschuss für künstliche Befruchtung nur für Ehepaare

Klappt es nicht mit dem Baby, wird es teuer. Eheleute erhalten von der Krankenkasse wenigstens einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, ledige Paare dagegen müssen sie selbst finanzieren - selbst wenn ihre Krankenkasse sie unterstützen will. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied jetzt: Das ist rechtens.

Focus, 18. November 2014

Sexuelle Übergriffe - und Kinderpornos?

Kommissar Internet hat heute eine mail von einem ehemaligen Heimkind bekommen, das sich Heiko nennt und nach seinen Angaben in Südfrankreich lebt. Die meiste Zeit hat der 43-Jährige seinen Schilderungen zufolge auf den Straßen Europas verbracht. Heiko erzählt: “Ich habe gebettelt oder Straßenmusik gemacht.” Heiko würde gern Kleinbauer werden.

Hier weiterlesen, 14. November 2014

Der Arschloch-Faktor

Arschlöcher sitzen in Behörden. Beispielsweise in Jugendämtern. Weiß ich aus Erfahrung, weil ich Eltern, Mütter und Väter berate, die Stress mit diesen Behörden haben. Wir müssen nur hinhören. Bei Jugendämtern, wenn sie schweigen. Das machen viele derzeit geradezu betreten. Während sich der Richterbund fragt, warum Richter auf falsche Familiengutachten hereingefallen sind, fragen sich Jugendämter - nichts?

blogdirdeinemeinung, 6. November 2014

Wie ein Rollkommando

Das Jugendamt kommt wie ein Rollkommando. Erst bittet eine Mutter wegen eines Rückenleidens um eine Haushaltshilfe. Dann sind die Kinder weg.

Explosiv, 28. Oktober 2014

Mit Rotkreuz-Auto Fünfjährigen verschleppt?

Möglicherweise hat er am 18. August in Garbsen bei Hannover mit einem auf das Rote Kreuz zugelassenen Auto einen Fünfjährigen verschleppt, bestätigte der Augsburger BRK-Kreisgeschäftsführer Michael Gebler am Montag entsprechende Informationen der "Augsburger Allgemeinen".

Da der 39-Jährige für das BRK als leitender Notarzt tätig gewesen sei, verfüge er über einen Wagen mit Blaulicht.
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Der Arzt sitzt seit der vergangenen Woche in Untersuchungshaft, weil er sich seit 2012 an mindestens vier Jungen im Alter von vier bis sieben Jahren vergangen haben soll. Der Mann war seit September 2013 als Assistenzarzt auf der Intensivstation der Kinderklinik der Medizinische Hochschule Hannover beschäftigt. dpa 20. Oktober 2014


Gutgläubiges Jugendamt

Fakt ist, dass im Jugendamt täglich mehrere Dutzend Rechnungen zur Zahlung angewiesen werden. Im speziellen Fall führten Plausibilitätsprüfungen zwar zu gelegentlichen Rückfragen beim Leistungserbringer. Einen Anlass, Verdacht zu schöpfen, habe es aber nicht gegeben, nehmen der Landrat und sein Stellvertreter ihre Mitarbeiter in Schutz. Monierte Rechnungen seien anstandslos korrigiert worden - fatalerweise von den Verurteilten selbst. Zu ihnen bestand offenbar ein über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis. Nur so konnte es passieren, dass fehlende Unterschriften von Leistungsempfängern nicht nachgereicht werden mussten - eine Gutgläubigkeit, die dem betrügerischen Duo sein Geschäft erleichterte. Damit sich Schlupflöcher wie diese nicht mehr auftun, soll künftig vor einer Zahlungsanweisung genauer hingesehen werden, ob alle Formalien korrekt erfüllt sind.

Morgenweb Rhein-Neckar, 10. Oktober 2014

Schlampige Gutachten - falsche Urteile

Das Kind ist weg – schlampige Gutachten, falsche Urteile! In den letzten Wochen waren wir viel unterwegs für unsere MDR-Dokumentation. Auch Claudia Renneberg und ihren Sohn Timon haben wir wieder getroffen. Wie geht es den beiden? Können sie jetzt endlich ein selbstbestimmtes Leben führen? Mutter und Sohn waren vor einem Jahr ins Ausland geflohen, nachdem Timon bereits 1 ½ Jahre in einer Pflegefamilie leben musste. Im Januar 2014 hatte Claudia Renneberg sich freiwillig den Behörden gestellt. Die Hoffnungen auf ein Einlenken der Ämter waren groß. Denn schließlich hatte ein mangelhaftes Gutachten zu den für die ganze Familie traumatischen Erfahrungen geführt! MDR Fernsehen, Exakt Die Story, 15. Oktober 2014, 20.45 Uhr.

Ankündigung von Andros-Film, 2. Oktober 2014

Scharfe Kritik an Jugendamt Gießen

Archeviva, 17. September 2014


Strafantrag gegen Oberbürgermeister

Ich habe gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Strafantrag wegen Verleumdung gestellt.

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Kinder leiden

Sie werden geschlagen, müssen hungern und werden eingesperrt – manche Kinder zahlen den Hass, die Überforderung und die Gleichgültigkeit ihrer Eltern sogar mit dem Leben. 2013 führten die Jugendämtern in knapp 116.000 Fällen Überprüfungen in Familien auf Kindeswohlgefährdung durch, 38.000 Kinder und Jugendliche gelten demnach als gefährdet:  Bei rund 17.000 Kindern stellten die Behörden eine akute Gefährdung fest, bei 21 .000 Minderjährigen erkannten die Jugendämter eine latente Gefahr. Die Zahlen hätten sich zum Vorjahr nicht verändert, teilte das Statistische Bundesamt mit. Mädchen und Jungen sind der Statistik zufolge gleich stark gefährdet.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. August 2014

Das liest Papi hoffentlich nicht vor

Falls irgendein Papi irgendeinem Kind diese Pressemitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums und der Stiftung Lesen vorlesen sollte, schnarcht der Nachwuchs hoffentlich schneller als Papi den angerichteten Schaden wieder gut machen könnte, wenn das Kind länger als fünf Minuten zuhören würde. Das Beste wäre: Beide schnarchen sofort und werden von Mami verständnisvoll zugedeckt.

Wer schreibt nur solche Pressemitteilungen?, 8. Juli 2014

Therapie-Anbieter gewinnen gegen Jugendamt

Hannover - 4. Juli 2014. Ein von 24 Anbietern ambulanter Dyskalkulie- und Legasthenietherapien vor dem Verwaltungsgericht gegen das Jugendamt der Region Hannover geführtes Eilverfahren ist in dieser Woche unstreitig zu Ende gegangen. Die Anbieter hatten sich dagegen gewehrt, ab dem 1. Juli 2014 von einer vom Jugendamt der Region geführten und in langjähriger Verwaltungspraxis bisher im Rahmen der Bewilligung von solchen Therapien den Leistungsberechtigten zur Verfügung gestellten Anbieterliste gestrichen zu werden. Hintergrund der angekündigten Streichung aus der Liste ist der Umstand, dass die betroffenen Anbieter ein ihnen vom Jugendamt unterbreitetes Angebot zum Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung nach § 77 SGB VIII bisher nicht angenommen haben, weil sie es unter anderem hinsichtlich des danach vorgesehenen Vergütungssatzes für die einzelne Therapieeinheit für zu niedrig halten.

In einem Erörterungstermin bei Gericht hat das Jugendamt der Region erklärt, in Zukunft gegenüber den Leistungsberechtigten eine Anbieterliste überhaupt nicht mehr verwenden zu wollen. Daraufhin haben die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Mit dem Einstellungsbeschluss hat das Gericht der Region Hannover die Verfahrenskosten auferlegt.


Aktenzeichen: 3 B 9975/14

Pressemitteilung: Urteil im Mordfall Christina rechtskräftig

Osnabrück - 1. Juli 2014. Das Urteil des Landgerichts Osnabrück in dem Mordprozess „Christina" ist rechtskräftig, Az. 3 KLs 3/14. Der Verteidiger des Angeklagten hat heute die Rücknahme der Revision erklärt.

Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte den heute 46-jährigen Angeklagten am 31. 3. 2014 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren. Bei dieser Entscheidung kam Jugendstrafrecht zur Anwendung, weil der zur Tatzeit 19-Jährige wegen Reifeverzögerungen in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten und einer DNA-Spur stand für die Kammer fest, dass der Angeklagte am 27. November 1987 in Osnabrück die 9-jährige Christina spontan ergriffen hatte, um sie zu vergewaltigen. Als dies misslang, erklärte das Mädchen, sie werde ihrer Mutter von dem Vorfall berichten. Daraufhin erstickte der Angeklagte Christina mit ihrem Schal, um die versuchte Vergewaltigung zu verdecken.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da der Verurteilte erst Jahrzehnte nach der Tat überführt wurde. Aufgrund neuer Untersuchungstechniken konnte im letzten Jahr an der Opferkleidung eine DNA-Spur gefunden werden, die zum Angeklagten führte. Dieser hatte den Tatvorwurf dann vollständig eingeräumt und sich im Sitzungssaal bei der Familie von Christina entschuldigt. Er bedaure die Tat zutiefst und habe keine Erklärung, wie es dazu habe kommen können. Insbesondere dieses Geständnis ermöglichte die nunmehr rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes. Andere Delikte wären verjährt gewesen.


Viele Kinder nicht geimpft

Viele Kinder in Deutschland sind nur unzureichend vor gefährlichen Krankheiten wie Masern, Röteln oder Windpocken geschützt, weil ihnen nötige Impfungen fehlen. In Deutschland rangiere das Elternrecht noch immer vor dem Kindeswohl, klagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Freitag in Berlin.

Lausitzer Rundschau, 14. Juni 2014

Polizeibeamte belasten Jugendamt

Das Wilhelmshavener Amtsgericht zweifelt an seiner Zuständigkeit, der Richter ist ein wenig ratlos, wenn es um die Frage geht, wann und wo ich die der Klageschrift beigefügten Artikel geschrieben haben soll. Von hoher Qualität ist diese Zivilklage jedenfalls nicht. Interessant sind aber die Anlagen. Dazu später.
Der Polizeibeamte, der sich inzwischen Baier nennt, will mir nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich mehrere Behauptungen untersagen lassen. Nach seinen Angaben hat er sich weder Wiegand noch Schweiger genannt, er sei auch nicht in meine Wohnung eingedrungen, ohne sich auszuweisen und ohne den Grund für die Wohnungsdurchsuchung zu nennen. Doch es ist so eine Sache mit solchen Lügen. Man kann schnell entlarvt werden.

Anwalt eines Polizisten belastet Jugendamtsmitarbeiterin, 7. Juni 2014 


Anna darf Heim wieder verlassen

Heute dürfte einigen Leserinnen und Lesern die “Neue Presse” aus der Hand gefallen sein, während sie auf Seite 14 den Artikel mit der Schlagzeile “Anna (15) wieder zu Hause – Verfassungsgericht hebt Urteil auf und vereint die Familie” gelesen haben. Dazu gab es mehrfachen Anlass: Ein Anwalt wirft einer Gutachterin vor, die Unwahrheit über Anna geschrieben zu haben, im Gutachten wird die enge Beziehung zwischen Mutter und Kind negativ bewertet.

Bundesverfassungsgericht hebt OLG-Urteil auf, 6. Juni 2014


Peter Fox wird im CD-Player verrückt

31. Mai 2014. Da wird doch der Peter Fox im CD-Player verrückt. Während dieser Sänger seit Jahren von einem Haus am See träumt, bietet mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg ein Haus am Schlagloch an. Warum soll ich jetzt noch die Staatsanwaltschaft von Hannover kritisieren, wenn ich doch eine andere Staatsanwaltschaft loben kann? 

Vor ein paar Monaten erst bin ich nach Burgwedel bei Hannover umgezogen. Nun soll ich nach Wilhelmshaven zurückkehren. Angeboten wird mir dort nicht das Rathaus (der Turm wackelt, es besteht Einsturzgefahr), nicht die Stadthalle (dort zieht es wie Hechtsuppe, bei Sturm kann dort nur noch "Der fliegende Holländer" aufgeführt werden), sondern das Gefängnis. Das wird nachts hell erleuchtet und ist auch tagsüber zweifellos das schönste Gebäude von Wilhelmshaven. Die Straße hinter dem Gefängnis hat zwar viele Schlaglöcher, aber sonst...

Warum mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg dieses Angebot macht? Hier klicken

Jugendhilfeausschuss soll es wieder geben

Hannover - 27. Mai 2014. Mit einem Gesetzentwurf zum Kinder- und Jugendhilferecht, dessen Einbringung in den Landtag am (heutigen) Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, schafft die Landesregie­rung die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung eines Jugendhilfeausschus­ses. Die Landesregierung unterstreicht damit den hohen Stellenwert der Kinder- und Ju­gendpolitik in Niedersachsen und unterstützt die Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Jugendhilfe.

Alle Vorschläge der beteiligten Verbände und Organisationen im Rahmen der Verbands­anhörung zum Gesetzentwurf seien sorgfältig geprüft worden, sagte So­zialministerin Cornelia Rundt. Sie sei erfreut darüber, dass die Wiedereinrichtung des Lan­desjugendhilfeausschusses auf eine positive Resonanz gestoßen ist. Einige Anregungen und Ideen seien in den Gesetzentwurf eingeflossen. So werden im künftigen Landesjugend­hilfeausschuss neben Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit und Ju­gendsozialarbeit, der kommunalen oder kirchlichen Ebenen oder den Verbänden von Migrantinnen und Migranten auch solche Mitglieder sein, die über spezielle Erfahrungen in den Bereichen der Behindertenhilfe, der Inklusion und dem Kinder- und Jugendschutz verfü­gen. Die Mitgliederzahl des Landesjugendhilfeausschusses soll daher von 15 auf 23 Mitglie­der heraufgesetzt werden.

Hintergrund:

In der Sitzung am 18. April 2013 hatte der niedersächsische Landtag den Entschließungsan­trag von SPD und Grünen „Politik gemeinsam mit der Fachwelt - Wiedereinrichtung des Landesjugendhilfeausschusses" angenommen und die Landesregierung gebeten, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorzulegen. Der Landesjugendhilfeausschuss war von der Vorgängerregierung am 1. Januar 2007 abgeschafft und durch den „Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe und Familienpolitik" ersetzt worden. Die Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses erfolgte seinerzeit gegen das ausdrückliche Votum von Verbands.Vertreterinnen und -Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen.


Pädophile festgenommen

Die Polizei hat den Führungskreis eines bundesweit operierenden Pädophilen-Netzes bei dessen geheimen Treffen festgenommen. Bei der Großrazzia in Aschersleben in Sachsen-Anhalt wurden zehn Männer im Alter zwischen 22 und 60 Jahren und eine 57 Jahre alte Frau festgenommen, wie die Polizei am Sonntag in Magdeburg mitteilte.

Stern online, 4. Mai 2014

Wieder die Odenwaldschule...

Ein Lehrer der hessischen Odenwaldschule steht im Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie. Seine Wohnung in dem Internat sei bereits vor zehn Tagen von der Polizei durchsucht worden, teilte eine Sprecherin der Schule mit.

Dabei hätten die Ermittler Dateien und persönliches Material sichergestellt. Die Schule habe dem Lehrer fristlos gekündigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.


Süddeutsche Zeitung, 19. April 2014

Hat Sonderschullehrer Kinder misshandelt?

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann als Lehrer an der Pestalozzischule für Lernhilfe in Eschwege in zehn Fällen Kinder misshandelt hat. Die betroffenen Mädchen und Jungen sind heute zwischen neun und elf Jahre alt.

Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 14. März 2014

Offene mail an die Stadt Wilhelmshaven

Nun wird in Wilhelmshaven das Gerücht gestreut, die Polizeibeamten Wiegand und Schweiger (so haben sie sich bei der Wohnungsdurchsuchung mir gegenüber genannt) planten eine Strafanzeige gegen mich, weil ich über die illegale Aktion des Wilhelmshavener Jugendamtes ausführlich berichtet habe. Der Vater meines Patenkindes aus Münster sei deswegen von der Polizei bereits angerufen worden. Allerdings habe er eine schriftliche Ladung für sein Verhör noch nicht bekommen. Ein solcher Anruf seitens der Wilhelmshavener Polizei vor Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wäre sicherlich genauso gewöhnungsbedürftig wie eine Wohnungsdurchsuchung ohne dringenden Tatverdacht.  Gäbe es ein Ermittlungsverfahren gegen mich, dann müsste auch das Jugendamt angehört werden. Schließlich hat eine Jugendamtsmitarbeiterin schweigend vor meiner Wohnungstür gestanden, als die Polizeibeamten mit Gewalt in meine Wohnung eindrangen – ohne sich auszuweisen und ohne Angabe des Grundes!
Würde ich eine Ladung als Beschuldigter bekommen, würde ich der mit Vergnügen Folge leisten. Angehört werden müsste ich von der Polizei meines neuen Wohnortes. Die würde sicherlich aus allen Wolken fallen, wenn ich ihr die Schriftstücke vorlege, die ich bekommen habe (jeder schob dem anderen die Schuld in die Schuhe). Um die Anweisung des niedersächsischen Innenministeriums, die Oldenburger Polizei müsse das Verhalten ihrer Wilhelmshavener Kollegen prüfen, hat sich auch niemand gekümmert. Die Wilhelmshavener Polizei überprüfte sich selbst. Würde auch das vor Gericht zur Sprache kommen, wäre der Skandal perfekt.
Ich werde mich wegen des Gerüchtes nicht an die Wilhelmshavener Polizei wenden, sondern weiter recherchieren. Sollte der Vater meines Patenkindes das Gerücht bestätigen, würde es stauben. Darauf ist Verlass.  Meine Broschüre über diesen Fall habe ich bei www.lulu.com unter dem Titel “Lügen haben Jugendamts-Beine” veröffentlicht. 

Wenn Kinder aus der Schule fliegen

Report Mainz berichtet am 4. März, 21.45 Uhr, über Kinder, die wegen angeblicher psychischer Probleme von der Schule fliegen.

Keine Sterbehilfe für Kinder

Hannover - 14. Februar 2014. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt spricht sich entschieden gegen eine Sterbehilfe für Kinder aus, wie sie künftig in Belgien möglich sein soll. „Wenn ein Kind stirbt, dann ist das für alle Beteiligten eine schreckliche Tragödie", erklärt Rundt: „Kinder sollten aber an der Hand eines ihnen zugewandten Menschen sterben, nicht durch die Hand eines anderen."
Es sei vielmehr von elementarer Bedeutung, dass für Kinder eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin vorgehalten werde. „Vorbildlich ist das Kinderhospiz Löwenherz in Syke", hebt Rundt hervor: „Sowohl die Kinder als auch ihre Familien erhalten hier viel Zuwendung und professionelle Betreuung." Das Land habe den Anbau eines Jugendhospizes in Syke im vergangenen Jahr mit 600.000 Euro gefördert. Ebenfalls vom Land gefördert wird das Programm „Runder Tisch schwerstkranke Kinder", über den Projekte für betroffene Kinder initiiert werden. „Sterbende Kinder und ihre Angehörigen müssen alle medizinische und soziale Unterstützung bekommen, die sie benötigen", sagt die Sozialministerin.

90 Fälle für einen Mitarbeiter

Die Grüne Jugendpolitikerin Christiane Blömeke hat den Fall Yagmur zum Anlass genommen, den Senat zu fragen, wie hoch die Fallbelastung der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) in den Jahren 2012 und 2013 war. Das Mädchen Yagmur wurde im Dezember in ihrem Elternhaus zu Tode geprügelt, obwohl nacheinander die Jugendämter Bergedorf, Eimsbüttel und Mitte für ihren Schutz zuständig waren. Heraus kamen erschreckende Zahlen. Im Jahr 2013 war ein ASD-Mitarbeiter im Durchschnitt für knapp 90 Fälle zuständig.

taz, 23. Januar 2014



Großmutter gründet Selbsthilfegruppe

Sie plant in Ravensburg eine Selbsthilfegruppe „Für Kindeswohl“, die eine Anlaufstelle für betroffene Eltern sein soll, die nach einer Trennung Probleme mit dem Umgangsrecht für ihre Kinder haben. Es gibt nach Reichles Erfahrungen vor allem dort Komplikationen, wo nach einer konfliktreichen Trennung ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen wurde.

Schwäbische, 21. Januar 2014

Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg lügt bis zur letzten Sekunde
“Wir bedauern sehr die Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch schließen zu müssen und bedanken uns ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren zum Wohle der betreuten Kinder und Eltern.” 
Mit diesen Schlussworten hat sich die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch aus dem Netz verabschiedet. Die Einrichtung werde im März oder April 2014 geschlossen. Die Arbeit müsse beendet werden, weil das “neue Konzept” finanziell nicht tragfähig sei. Die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch habe jedoch erfolgreich gearbeitet.
Wenn Lügen zu einem Totalausfall des Netzes führen würden, wären jetzt überall auf der Welt die Monitore schwarz. Wer diesen Abschiedsgruß verfasst hat, wird von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung nicht verraten. Ist wohl auch gut so.

Montag, 15. Dezember 2014

Kinder- und Jugendpolitik

Rede der niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt vor dem niedersächsischen Landtag

„Endlich ist es so weit. Die Fachlichkeit und die verbindliche Beteiligung junger Menschen kehren zurück in die Kinder- und Jugendpolitik des Landes.

Dies ist ein guter Tag für Niedersachsen, denn heute haben wir einen Meilenstein bezogen auf die Rückkehr der Fachlichkeit und Transparenz in die niedersächsische Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesjugendamtes. Die Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) soll heute beschlossen werden.

Für mich und für die gesamte Landesregierung hat Kinder- und Jugendpolitik eine besonders hohe Bedeutung. Im Vordergrund stehen die Perspektiven und Chancen von Kindern und Jugendlichen. Diese gilt es kontinuierlich zu verbessern. Die Berücksichtigung der Anliegen von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der demografischen Entwicklung von hoher Bedeutung. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung in Niedersachsen ist in den vergangenen acht Jahren von 18,9 auf 16,8 Prozent zurück gegangen. Um so wichtiger ist es die aktive Partizipation von allen Kindern und Jugendlichen ist durch geeignete Beteiligungsstrukturen zu verbessern.

Mit der heutigen gesetzlichen Änderung korrigieren wir einen nachhaltigen Fehler der vorherigen Landesregierung. Denn diese hatte den Landesjugendhilfeausschuss zum 1. Januar 2007 abgeschafft.

Die Beteiligungsrechte des stattdessen eingerichteten Landesbeirats beschränkten sich allerdings nur darauf, sich mit allen Angelegenheiten der überörtlichen Jugendhilfe und der Familienpolitik befassen zu dürfen und seine Beratungsergebnisse den obersten Landesjugendbehörden - wie es hieß „zur Erwägung zuleiten zu dürfen".

Das war die Vorstellung von „Beteiligung" der schwarz-gelben Landesregierung!

Wir haben davon eine andere Vorstellung. Wir meinen Beteiligung auf Augenhöhe!

Wir meinen verbindliche Beratungs- und Beschlussrechte!

Der Landesjugendhilfeausschuss wird deshalb zukünftig verbindliche Beschlussrechte haben und dadurch erheblich an Bedeutung und Gestaltungsspielraum gewinnen.

Dies ist im Übrigen keine Erfindung von uns, sondern die Grundlage des bundesweiten Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII). Das SGB VIII sieht schon immer die Zweigliedrigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene vor. Und dies aus gutem Grund!

Es geht eben in der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur um Administration und Gesetzesanwendung, sondern auch um die Gestaltung, beispielsweise der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen.

Die Landesregierung stärkt die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Fachwelt. Im Landesjugendhilfeausschuss haben wir die Chance, alle Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen zu bündeln und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in unserem Land einzusetzen.

Das Kabinett hat bereits am 28. Januar 2014 beschlossen, wieder ein Landesjugendamt zu errichten. Der Aufgabenbereich Kinder, Jugend und Familie, also mein Geschäftsbereich, wird ein Teil des Landesjugendamtes, der Fachbereich I.

Organisatorisch zugeordnet wird der Fachbereich I dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Der Aufgabenbereich Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege für Kinder gehört zum Geschäftsbereich des MK. Organisatorisch wird dies mit den Fachbereichen II und III des Landesjugendamtes abgebildet, die sich in der Niedersächsischen Landesschulbehörde und im Kultusministerium befinden.

Der Landesjugendhilfeausschuss und die Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses werden dem Fachbereich I zugeordnet.

Mir ist es wichtig, die Vielzahl an Verbänden, in denen Kinder und Jugendliche sich organisieren, in denen sie ihre Freizeiten und Ehrenämter verbringen, in denen sie pädagogisch betreut und gefördert werden, in die Politik der Landesregierung eng einzubeziehen.

Die Pluralität der unterschiedlichen Verbände spiegelt sich in der zukünftigen Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses wider:

Der Landesjugendhilfeausschuss umfasst künftig 18 stimmberechtigte Mitglieder. Der alte Landesjugendhilfeausschuss (bis 2006) hatte 15 Mitglieder.

Neben den Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, der kommunalen und kirchlichen Ebene werden auch Mitglieder dabei sein, die über Erfahrungen in den Bereichen der Inklusion, im Kinder- und Jugendschutz und in der Arbeit mit jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen.

Ein weiteres Mitglied wird bestellt, das auf Landesebene die Belange von Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen vertritt.

Neu ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern, wie z. B.

  1. eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter jeder Landtagsfraktion
  2. aus dem Bereich der Erziehungs- oder Sozialwissenschaften mit Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendforschung
  3. auf Vorschlag der Familienverbände in Niedersachsen
  4. der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V.
  5. auf gemeinsamen Vorschlag der Landesverbände der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und Bremen und der Israelitischen Kultusgemeinde sowie
  6. auf gemeinsamen Vorschlag der DITIB (Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften) und der SCHURA (Landesverband der Muslime in Niedersachsen).

Eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendpolitik kann nur gemeinsam mit allen Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe gelingen. Nur wenn öffentliche und freie Träger konstruktiv zusammen arbeiten, gemeinsame Ziele definieren und diese strategisch umsetzen, entsteht am Ende eine gute Kinder- und Jugendpolitik.

Die Arbeit mit und für junge Menschen ist Daseinsvorsorge und Zukunftspolitik zugleich.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf."