Donnerstag, 29. Dezember 2011

Aufgelesen 2011

29. Dezember 2011
Drei blogs für Ruthard Stachowske

Im Netz gibt es inzwischen mindestens drei blogs, in denen für den fristlos entlassenen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) Partei ergriffen wird. Den Inhalt eines blogs will sich Ruthard Stachowske vor dem Landgericht in Hamburg sogar zunutze machen. Ob das gelingt, wird sich am 13. Januar 2011 erweisen. Dann ist Beschlussverkündung.

Familiensteller, 29. Dezember 2011

13. Dezember 2011
Bundeskinderschutzgesetz: Sozialministerin begrüßt Einigung

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan begrüßt die heute erzielte Einigung über das Bundeskinderschutzgesetz. „Das Gesetz bringt Prävention und Intervention voran und stärkt alle, die sich für das Wohlergehen von Kindern in unserer Gesellschaft engagieren", sagt Özkan. Als besonderen Erfolg wertet Niedersachsens Sozialministerin die Bundesinitiative Familienhebammen, die den Aus- und Aufbau der Arbeit von Familienhebammen stärken soll.

Niedersachsen hatte als erstes Bundesland Anfang dieses Jahres eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme bzw. zum Familienentbindungspfleger eingeführt. „Damit haben wir eine umfassende und hohe Qualifikation sicher gestellt. Unser Ziel ist es, Familienhebammen als feste Partnerinnen der Jugendhilfe zu etablieren", sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan.

Schon in einem ganz frühen Stadium, nämlich bereits ab der Schwangerschaft, stehen in Niedersachsen derzeit mehr als 200 ausgebildete Familienhebammen in rund 40 Städten und Gemeinden rat- und hilfesuchenden Frauen und Familien zu Seite.

Die Familienhebammen sind Teil der Netzwerke Früher Hilfen, deren flächendeckender Aufbau ebenfalls im Bundeskinderschutzgesetz verankert ist. Niedersachsen fördert bereits seit 2007 die Erprobung solcher Netzwerke im Rahmen eines Landesmodellprojekts („Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen") und unterstützt alle interessierten Jugendämter beim Auf- bzw. Ausbau eigener Netzwerke.

Pressemitteilung des nds. Sozialministeriums, 13. Dezember 2011


28. November 2011
Mehr als zwei Kinder müssen raus

Die Zahl der Kommentare, die ich nicht veröffentlicht habe, liegt bei fast 100. Auf der Halde ruht nun auch die Meinungsäußerung eines Neunmalklugen, der darauf hinweist, dass es in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) mehr als zwei Kinder gibt, die aus der Einrichtung geholt werden müssen.

Familiensteller, 28. November 2011

28. November 2011
Dann verliert eben auch das Kind

Familiengerichte entscheiden nicht immer nachvollziehbar, wenn Eltern ums Sorgerecht streiten. Protokoll eines Falls, bei dem fast alle verloren haben - sogar das Kind.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. November 2011

24. November 2011
Kein gerechter Prozess

Der Petitionsausschuss vermutet aufgrund der Unterlagen, die ihm vorliegen, dass der deutsche Staat einigen Eltern einen gerechten Prozess verweigert hat. Andere Eltern hätten Dokumente, die für ihren Gerichtsprozess wichtig gewesen seien, nicht einsehen können. Mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seien wahrscheinlich.

FAZ net, 24. November 2011

24. November 2011
Jugendämter gefährden das Kindeswohl

Was Eltern auch angestellt haben mögen, wenn der Staat eingreift, wenn also wir eingreifen, dann sollten Kinder nicht darunter leiden. Ist ein Satz, der im Jugendamt von Münster sicherlich nicht von jedem unterschrieben wird. Da werden Kinder getrennt, als habe man Angst davor, dass sich die Kleinen zusammentun und auf dem Idenbrockplatz oder in der Hafenstraße Demos veranstalten.

Kommissar Internet, 24. November 2011



20. November 2011
Taufe gefährdet das Kindeswohl

Vor einem Jahr hat sich eine Mutter aus Münster an Kommissar Internet gewendet. Die beiden Kinder sind Weihnachten wieder zu Hause, dachte der. Erst einmal sollten die beiden Kleinen getauft werden. Die Verfahrensbeiständin hatte etwas dagegen, stufte die geplante Taufe als "Kindeswohlgefährdung" ein. Ein Jugendamtsmitarbeiter belog das Familiengericht von Münster, das Verwaltungsgericht von Münster und das Oberlandesgericht von Hamm. Kümmerte niemanden.

Kommissar Internet, 19. November 2011

1. November 2011
Schaltkonferenz der Jugendämter

Irrtümlicherweise gehen viele davon aus, dass so manches Jugendamt gar nicht weiß, was es tut. Behauptet wird das immer wieder über die Behörden in Eutin, Lüneburg, Münster, Mönchengladbach, Verden und Hamburg-Harburg. Diese Behauptung ist falsch. Diese Jugendämter leisten eine hoch qualifizierte Arbeit, die morgens mit einer Schaltkonferenz beginnt. Dann flammen Bildschirme auf.

Familiensteller, 1. November 2011

27. Oktober 2011
Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch: Ahnungslos?

In diesem blog habe ich am 17. Dezember 2009 einen Beschluss des Landgerichtes Hamburg gegen eine Ex-Klientin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch veröffentlicht. Ich wies darauf hin, dass mir Informationen vorliegen, die diesem Beschluss widersprechen. Daraufhin klagte Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch am 1. Juli 2010 gegen mich (Az. 325 O 172/10).

Familiensteller, 27. Oktober 2011

24. Oktober 2011
Wie wird man Jugendamts-Mitarbeiter?

Jugendämter erfüllen eine wichtige Aufgabe. Meinen die bestimmt auch in Münster, Eutin oder Verden. Wie aber bekommt man in diesen Jugendämtern einen Arbeitsplatz?

Blog dir deine Meinung, 24. Oktober 2011

12. Oktober 2011
Putzfimmel-Therapeut mit weißen Handschuhen

Putzen bis Ruthard Stachowske kommt. So hat dieser Sozialpädagoge als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch Mütter beschäftigt. Vor den Kontrollgängen zog er im Jahre 2000 weiße Handschuhe an, fuhr mit dem Zeigefinger über die gereinigten Flächen. Blieb der Stoff nicht weiß, begann die Putzerei von vorne.

Familiensteller, 12. Oktober 2011

7. Oktober 2011
Programmhinweis

ZDFzoom geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden?

Sendung am 26. Oktober, weitere Infos

2. Oktober 2011
Sprachmüll aus Lüneburg

"Wie dringend diese komplexe und geheimnisvolle Interaktion zu entschüsseln ist, ist durch die Kinder begründet." Hat der Sozialpädagoge Ruthard Stachowske im Oktober 2009 in einem Beitrag für die "Deutsche Hebammenzeitschrift" geschrieben. Was aber will er den Hebammen damit sagen?

Familiensteller, 2. Oktober 2011

29. September 2011
Schneller für das Kindeswohl

Vor zwei Jahren wurde das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, kurz FamFG, geändert. Die Auswirkungen auf die Arbeit des Jugendamtes erläuterte Amtsleiter Martin Frankenstein am Dienstag.

Südwestpresse, 29. September 2011

23. September 2011
Ex-Waldorf-Lehrer verurteilt

Ein früherer Lehrer einer Waldorfschule ist vom Berliner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Der geständige Pädagoge muss 3000 Euro Geldbuße zahlen. In den Jahren 2002 und 2003 hatte sich der heute 67-Jährige in seiner Wohnung im Stadtteil Wedding an zwei 13-jährigen Jungen aus der Nachbarschaft vergangen.

Im Radio gehört, 23. September 2011

17. September 2011
Kein A. S. im Ärmel

Und zum Glück auch nicht beim Jugendamt von Münster.

Hier lesen

6. September 2011
Antworten trotz Energiefeldtherapie

Immer wieder fragt hier ein ehemaliger Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, was dieser Einrichtung eigentlich vorgeworfen wird. Was er auf diesen Seiten entdecke, seien lediglich Anekdoten. Der muss also bei einer Energiefeldtherapiestunde von H. G. einen Kurzschluss-Schaden erlitten haben.

Familiensteller, 6. September 2011

28. August 2011
Kein Hokuspokus mehr

Kein Hokuspokus mehr im Kaloku-Kinderland: Weil das Kindeswohl gefährdet ist, bleibt die wegen exotischer Erziehungsmethoden umstrittene Kindertagesstätte in Rotenburg an der Fulda geschlossen.

Morgenweb, 26. August 2011

25. August 2011
Sind die deutschen Schulen noch zu retten?

Wir investieren zu wenig und reparieren zu viel. Verteilungsgerechtigkeit ist heilig, Chancengerechtigkeit bleibt auf der Strecke. Damit muss Schluss sein.

Die Welt, 25. August 2011

4. August 2011
Nirgendwo so wenige Kinder

Das Volk der Deutschen schrumpft: In keinem anderen Land der EU leben - gemessen an der Gesamtbevölkerung - so wenige Kinder und Jugendliche wie in Deutschland. Und nichts deutet darauf hin, dass sich das ändern könnte.

Süddeutsche, 4. August 2011

22. Juli 2011
14-Jähriger ersteigert Porno-Handy

Ein Jugendlicher hat bei einer Fundsachen-Versteigerung der Stadt Salzgitter ein Handy ersteigert. Soweit nichts Besonderes. Der 14-Jährige fand darauf aber Porno-Fotos, der Vorbesitzer hatte sich selbst und andere nackt abgelichtet.

NDR, 22. Juli 2011

20. Juli 2011
Pflegeeltern sind beunruhigt

Kommissar Internet beunruhigt Pflegeeltern. Schreibt der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster. Bei diesen Pflegeeltern lebt seit dem 1. April 2011 die inzwischen zweijährige N. Die ist ihrer Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden.

Kommissar Internet, 20. Juli 2011

15. Juli 2011
Hartz-IV-Kinder

Jugendamtsleiter gibt Contra.

Blog dir deine Meinung, 15. Juli 2011

29. Juni 2011
Nicht für das Jugendamt von Münster

Das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster.

Weil, 29. Juni 2011

10. Juni 2011
Wo beginnt Gefährdung des Kindeswohls?

„Hole ich schon Hilfe, wenn ein Kind jeden Tag bloß eine Milchschnitte zum Frühstück bekommt oder wenn ich blaue Flecken an ihm entdecke?“ – Es ist oft schwer einzuschätzen, wann eine Kindeswohlgefährdung anfängt. Um Klarheit zu schaffen, hat das DRK vor einem Jahr eine Kinderschutzberatung eingerichtet. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres bot Jessica Gogos in 31 Fallberatungen, zehn Informationsveranstaltungen und vielen Telefongesprächen ihre Unterstützung an.

Oberberg aktuell, 9. Juni 2011

28. Mai 2011
Jeden zweiten Tag wird ein Kind getötet

In Deutschland wird statistisch jeden zweiten Tag ein Kind gewaltsam getötet.

Deutsche Welle, 27. Mai 2011

14. Mai 2011
Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt

Die zweiteilige Handlungsanleitung behandelt einerseits die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Schule, wenn Schüler Auffälligkeiten zeigen, die im schulischen Rahmen nicht aufzufangen sind und einer zusätzlichen Betreuung durch die Jugendhilfe bedürfen. Im zweiten Teil gibt es eine konkrete Vorgehensweise, nach der Lehrpersonen handeln sollen, wenn sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei einem ihrer Schüler haben.

PRPort, 12. Mai 2011

2. Mai 2011
Bremer Mutter klagt Jugendamt an

Eine Bremer Mutter erhebt jetzt schwere Vorwürfe in BILD. Für Martha K.* (55)  war das Jugendamt „blind und taub“. „Die Beamten hätten Martin N. längst von den Kindern fernhalten müssen“, sagt sie empört. Vergeblich habe sie jahrelang gegen die Sturheit der Beamten gekämpft.

Bild, 2. Mai 2011

27. April 2011
Viertletzter Platz bei Geburtenrate

Eine OECD-Studie zeigt, wie wenig in Deutschland Familienförderung der Geburtenrate dient. Familie und Beruf lassen sich noch immer schlecht vereinbaren.

Die Welt, 27. April 2011

21. April 2011
Jugendämter: Mal Vorurteile - mal negative Berichte

Nein, früher war nicht alles besser. Nur anders. Mit der Erziehung ihrer Kinder überforderte Eltern gab es auch schon vor 100 Jahren. Damals kümmerten sich so genannte Gemeindewaisenräte um das Wohlergehen der Kinder. Heute gibt es Jugendämter – und die haben mal mit Vorurteilen, mal mit negativer Berichterstattung zu kämpfen.

Kölner Stadtanzeiger, 20. April 2011

16. April 2011
Waldorf-Lehrer unter schwerem Verdacht

Mit dem Versprechen auf ein besseres Leben hat ein Pädophilen-Ring Kinder aus Haiti verschleppt. Einer der mutmaßlichen Täter: ein Berliner Englisch-Lehrer.

Die Welt, 16. April 2011

13. April 2011
Missbrauch im "Spatzennest"?

Zwischen 1994 und 2006 soll der frühere Leiter des Kinderheims „Spatzennest“ insgesamt sechs Mädchen unter 14 Jahren missbraucht haben. Erneut muss sich der 46-Jährige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten. Drei der sechs mutmaßlichen Missbrauchsopfer hat das Jugendamt Worms dem ehemaligen „Spatzennest“-Leiter anvertraut.

Focus online, 12. April 2011

12. April 2011
Jetzt bei Pflegefamilie

Schon Schweigen ist Betrug. Heißt es in einem Lied von Konstantin Wecker. Genug davon. Und hin zu einer Pflegefamilie, die am 1. April 2011 ein Pflegekind bekommen hat. N. heißt das Mädchen und ist am 9. Juni 2009 in Münster geboren. Die Mutter stammt aus Costa Rica. Die kämpft seit dem 24. September 2009 um ihr Kind.

Readers Edition, 12. April 2011

10. April 2011
Stiftungsinitiative "Für Kinder"

Was Kinder wirklich brauchen sind ihre eigenen Eltern. Deshalb: Die Stiftungsinitiative „Für Kinder“ von und mit Wolfgang Bergmann, der vom Krankenbett aus einen Appell an jedermann richtet, dabei mitzuhelfen, das Recht aller Kinder auf Mutter und Vater zu schützen und zu fördern.

Pressemitteilung, 10. April 2011

8. April 2011
Kindern Rauschgift gegeben?

Die Bremische Bürgerschaft will prüfen lassen, ob mit Haaranalysen bewiesen werden kann, dass drogenabhängige Eltern ihren Kindern Rauschgift verabreicht haben. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag von allen Fraktionen mit Ausnahme der Linken angenommen.

Radio Bremen, 7. April 2011

4. April 2011
Was man tut, ist falsch

Wer Sozialarbeit lernt, kann sich nicht vorstellen, was man hinterher tun muss. Sagt eine Mitarbeiterin im Jugendamt Berlin-Spandau. Und was man tut, ist falsch. Es ist zu wenig oder zu viel, zu früh oder zu spät.

Berliner Tagesspiegel, 4. April 2011

26. März 2011
Deutsche Jugendämter

Auf der Anklagebank

19. März 2011
Jugendamtsmitarbeiter veruntreut mehr als 400 000 Euro

Ein Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes soll jahrelang Konten und Sparbücher von ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen geplündert haben. Insgesamt habe der 56-Jährige mehr als 400 000 Euro veruntreut, berichtete das „Göttinger Tageblatt” unter Berufung auf die Stadtverwaltung.

Bild, 19. März 2011

16. März 2011
Kabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz

Nach jahrelanger Debatte hat das Kabinett ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Damit will es die Kosequenz ziehen, aus einer Reihe spektakulärer Kindstötungen, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit.

tagesschau, 16. März 2011

9. März 2011
Berufsverbot für Klaps auf Po

Ein Klaps auf den Po kann einer Tagesmutter ein Berufsverbot einhandeln, gegen das sie sich nicht wehren kann. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster mit einem Urteil bestätigt.

Umwelt-Panorama, 7. März 2011

6. März 2011
Tolles Gespräch mit Jugendamt

Dieser Mitarbeiter kannte die Gesetze und legte sie auch noch im Sinne von Familienerhalt und Kindeswohl aus. Darauf müssten alle Maßnahmen des Jugendamtes gerichtet sein.. Schließlich stehe das so im SGB. Sogar die entsprechenden Paragraphen kannte er, ohne erst einmal nachschauen zu müssen.

OB-Kandidat Tjaden, 6. März 2011

2. März 2011
Selbstständiges Handeln

Der Soziale Dienst leistet und vermittelt Hilfe und betreibt Netzwerkarbeit mit anderen Organisationen, die Familien Hilfe anbieten. „Wir wollen mit unserer Beratung zu selbstständigem Handeln ermächtigen“, sagt Anna Sylvester, die seit Mai vergangenen Jahres beim ASD in Kempen arbeitet.

Westdeutsche Zeitung, 2. März 2011

1. März 2011
Stammtisch der verzweifelten Mütter

Denn den fünf Frauen, die sich einmal im Monat in einem Lichtenrader Café treffen, wurde das Sorgerecht entzogen.

Bild Berlin, 28. Februar 2011

23. Februar 2011
Strafanzeige gegen den Papst

Die Strafanzeige umfasst 59 Seiten und ist gegliedert in “Das angsterregende Kirchenregiment”, “Das mörderische Kondomverbot” und “Die Schirmherrschaft über die Sexualdelikte des Klerus”.

Readers Edition, 21. Februar 2011

22. Februar 2011
Richter wirft Schnüffler aus dem Gerichtssaal

Und nun will Richter Janßen neben dem versetzten Jugendamtsleiter Klaus Plate vielleicht auch den Bürgermeister sowie den Leiter des Rechtsamts laden.

Bild, 21. Februar 2011

18. Februar 2011
Königswinter: Akten manipuliert und vernichtet

Am Wochenende war bekannt geworden, dass eine Jugendamtsmitarbeiterin in einem Brief an Wirtz zugegeben hatte, unmittelbar nach dem Tod des neunjährigen Pflegekindes am 22. Juli in Bad Honnef Akten manipuliert und teilweise auch vernichtet zu haben. Sie sei zuvor vom Jugendamtsleiter dazu aufgefordert worden, die Akten "durchzugehen", hatte sie behauptet.

Generalanzeiger, 18. Februar 2011

13. Februar 2011
Rentnerproteste gegen "Kindergeschrei"
Kolumne von Peter Hahne, Bild am Sonntag, Seite 19

Sehr geehrter Herr Hahne,

zum Glück "argumentiert" der NRW-CDU-Politiker Leonhard Kuckart an der politischen Wirklichkeit vorbei. Der Bundesrat vor fast einem Jahr und jetzt die  Bundesregierung  wollen Proteste und Klagen gegen Kindertagesstätten und Kinderspielplätze in Wohngebieten im Keim ersticken. Niemand soll sich mehr auf das Bundesimmissionsschutzgesetz berufen können. Das wurde nach Klagewellen gegen Bolzplätze beispielsweise in Berlin aber auch höchste Zeit!
Heinz-Peter Tjaden

Mit Peter Hahne habe ich mich auch schon angelegt

11. Februar 2011
Schmerzensgeld für ledigen Vater

Sechseinhalb Jahre streitet ein lediger Vater um das Besuchsrecht bei seinem Sohn. Nun muss Deutschland ihm 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Deutschland habe gegen das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist verstoßen.

ntv, 10. Februar 2011

10. Februar 2011
Sexueller Missbrauch: 34-Jähriger bekommt Schmerzensgeld

Osnabrück. Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Dies hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück durch ein Urteil vom 29. 12. 2010 zum Aktenzeichen 12 O 2381/10 entschieden.

Der heute 34-jährige Kläger macht ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro gegen den 73-jährigen Beklagten geltend. Der Beklagte ist der Nachbar der klägerischen Großeltern gewesen. Der Beklagte hat den damals minderjährigen Kläger im Frühjahr 1988 und Anfang 1990 sexuell missbraucht.

Obwohl die zivilrechtliche Klage erst 2008 erhoben worden ist, vertritt die Kammer die Rechtsansicht, dass der Schmerzensgeldanspruch noch nicht verjährt sei. Schadensersatzansprüche verjähren zwar 3 Jahre nach Kenntnis des Verletzten von dem Schaden. Bei minderjährigen Opfern, deren gesetzlichen Vertretern die Vorfälle nicht bekannt sind, beginnt die Frist für die Kenntnis frühestens mit Eintritt der Volljährigkeit des Opfers (so die bis 2002 geltende Rechtslage).

Der Kläger hat aber durch ein medizinisches Sachverständigengutachten beweisen können, dass er aufgrund einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung direkt nach den Vorfällen (und damit auch bei Eintritt seiner Volljährigkeit) das Geschehen komplett verdrängt hatte. Erst als die Schwester dem Kläger im April 2005 berichtet hatte, dass sie auch von dem Beklagten sexuell missbraucht worden sei, habe der Kläger wieder Kenntnis von den Ereignissen erlangt. Erst in 2005 begann also die dreijährige, kenntnisabhängige Verjährung zu laufen, so dass bei Erhebung der Klage in 2008 die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen war.

31. Januar 2011
"Akte Jugendamt": Broschüre geplant

Nach Erscheinen unseres ersten Buches im November 2010, der Anthologie „Kinderherz“, beginnt derzeit die Vorplanung für ein weiteres im Themenkomplex „Familienrecht“ beheimatetes Buch mit dem Arbeitstitel „Akte Jugendamt“. Uns liegen zum jetzigen Zeitpunkt von bundesweit neun Müttern und fünf Männern aus zum Teil binationalen Trennungspartnerschaften Zusagen vor, Ihre Erfahrungen mit Kindesherausnahmen und – entzug sowie weiteren Problemlagen im Zusammenhang mit der Jugendamtsarbeit einzubringen. An diesem anspruchsvollen Projekt, welches auch einen geschichtlichen Anriss des Jugendamtes sowie die Einbeziehung von involvierten Professionen vorsieht, zeigte unser Verlag bereits großes Interesse; als Erscheinungstermin ist Mitte 2012 angesetzt.

Gleichmass-Blogger, 24. Januar 2011

27. Januar 2011
Typische Strukturen des Kindesentzuges/Was tun?

Jährlich werden ca. 12.500 Kinder in Deutschland ihren Eltern entzogen. Viele, ja die meisten dieser Entziehungen sind sicherlich im Ergebnis vollkommen berechtigt, z.B. in Fällen des echten Kindesmißbrauchs.

Rechtsanwalt Andreas Fischer

25. Januar 2011
Anspruch auf größere Wohnung

Ein Langzeitarbeitsloser bezieht Arbeitslosengeld II (ALG II) und ist Vater einer 11-jährigen Tochter, mit der er regelmäßig Umgang hat. Er wollte daher in eine größere Wohnung umziehen. Das Sozialgericht (SG) Dortmund hat in einem Beschluss entschieden, dass er aufgrund des Umgangsrechtes Anspruch auf eine größere Wohnung hat.

Anwalt-Seiten, 25. Januar 2011

16. Januar 2011
Kreis Viersen: Jugendamtsleiter beurlaubt

Kreis-Jugendamtsleiter Thomas Weber ist beurlaubt. Der offizielle Vorwurf: "Pflichtverletzung außerhalb des Amtes". Auslöser sollen dem Vernehmen nach pikante Fotos sein, die auf einer Homepage im Internet standen.

Rheinische Post, 13. Januar 2011

8. Januar 2011
Verleumdung in der Zeitung

In Wilhelmshaven gilt Tjaden als schrullig. In seiner eigenen Familie hält man den Blogger offenbar für „etwas verwirrt“.

Westfälische Nachrichten, 8. Januar 2011

1. Januar 2011
Leider zum Jugendamt gegangen

Annette S. hat einen großen Fehler begangen. Sie hat bei der Behörde, die sich auf die Fahnen schreibt, Eltern und Kindern zu helfen, tatsächlich um Hilfe gebeten. Da sie selbst gehörlos, ihr Sohn aber hörend ist, war sie vorausschauend genug, die Kommunikation mit ihrem Kind nicht zum Problem werden zu lassen - und ging freiwillig zum Jugendamt.

taz, 28. Dezember 2010

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Basisbericht

21. Dezember 2011
Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums

Hannover. Die Zahl der Hilfen zur Erziehung ist in Niedersachsen von 2006 auf 2009 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Unter diesen Begriff fallen sowohl die ambulanten Hilfen wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder soziale Gruppenarbeit als auch stationäre Hilfen. Besonders stark (um 46 Prozent) ist dabei die Zahl der ambulanten Hilfen gestiegen. Eine der Ursachen für die steigenden Zahlen ist nach Einschätzung der Jugendämter die gesetzliche Präzisierung des Auftrags Kinderschutz im Jahr 2005. Auch die Schicksale von Jessica, Kevin und Lea Sophie, die an massiver Vernachlässigung und Misshandlungen starben, haben die Aufmerksamkeit für das Thema Kinderschutz sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Jugendämtern selbst geschärft.


Diese und viele weitere Fakten sind Teil des ersten Basisberichts der Landesjugendhilfeplanung. Den Bericht hat das Sozialministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung entwickelt. Die Analysen sollen dazu beitragen, die Hilfen zur Erziehung zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zukunftsorientiert auszugestalten und passgenau anzubieten.

Der Bericht setzt sich damit auseinander, inwieweit sozialstrukturelle Bedingungen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beeinflussen und kommt zu dem Ergebnis, dass Armut und Arbeitslosigkeit nicht allein ausschlaggebende Faktoren für einen hohen Anstieg von Erziehungshilfen sind. Der Bericht hat das Ziel, weitere Ursachen aus den Daten herauszufiltern und vor allem den Kommunen eine belastbare Basis für notwendige Veränderungen zu geben.

Dienstag, 20. Dezember 2011

Wieder gewonnen

20. Dezember 2011
Oldenburg verteidigt Kindesunwohl-Titel

Zum zweiten Mal hintereinander holt sich das Jugendamt von Oldenburg i. O. den von Heinz-Peter Tjaden, Schriftsteller und Redakteur aus Wilhelmshaven, ausgedachten Kindesunwohl-Preis. Noch nie ist die Beteiligung an dieser Umfrage so hoch gewesen wie 2011. 1016 Stimmen wurden abgegeben.

Tjaden beschäftigt sich seit 2008 mit der Arbeit deutscher Jugendämter. Auslöser ist ein Fax aus Mönchengladbach gewesen, in dem eine Familie erzählte, wie sie ihr Kind verloren hatte. Das Mädchen kam in ein Kinderheim und ist immer noch dort. Eine wichtige Rolle spielte ein dubioser Gutachter aus Duisburg, der auch in anderen Fällen eine unrühmliche Rolle spielte. So schloss er aus der Vorliebe eines Vaters für die Farbe schwarz, dass dieser wahrscheinlich Mitglied einer Satanssekte sei.

Auf dem Schreibtisch von Heinz-Peter Tjaden landeten Hilfepläne von Jugendämtern, die nicht einmal minimalen gesetzlichen Ansprüchen genügten. Immer wieder aus den Augen verloren wurde das Ziel, Familien zu unterstützen. Also dachte sich der Schriftsteller und Redakteur einen Preis für das Jugendamt aus, das sich am wenigsten um das Kindeswohl kümmert.

2009 holte sich Lüneburg den Pott, 2010 Oldenburg i. O., das seinen Titel mit 713 Stimmen verteidigte. In der Spitzengruppe hielt sich auch Münster mit 122 Stimmen. Platz 3 belegte zum ersten Mal Ratzeburg mit 57 Stimmen.

Bis heute hat sich kein Jugendamt für diese Auszeichnung bedankt. Die Urkunden wurden wahrscheinlich weggeschlossen oder gar in den Papierkorb geworfen.

Dennoch wird dieser Preis auch 2012 ausgelobt.

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Jugendamt Lüneburg

15. Dezember 2011
Will nicht existierendes Fax haben

In Lüneburg gibt es seit 1993 eine Einrichtung, die angeblich eine familienorientierte Drogentherapie macht. Geleitet worden ist sie bis Anfang Juli 2011 von Ruthard Stachowske, Sozialpädagoge und Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule Dresden. Dann wurde der 54-Jährige fristlos entlassen.

Die Einrichtung bekam einen neuen Leiter. Doch es sind noch 14 Kinder aus Stachowske-Zeiten in der Einrichtung. Die leben dort von ihren Familien getrennt. Der neue Leiter tut aber nichts, um diese Trennung zu überwinden. Familienorientiert ist die Einrichtung also immer noch nicht.

In Süddeutschland wohnt ein Mädchen, das im Februar 2011 aus dieser Einrichtung abgehauen ist. Ihre beiden Schwestern sind noch in Lüneburg. Sind 10 und 11 Jahre alt, haben mehr als die Hälfte ihres Lebens in einer Einrichtung verbracht, die sich mit den Drogenproblemen von Familien, Mütter und Vätern beschäftigt.

Nun taucht das Gerücht auf, dass es ein Fax gäbe, in dem von der Einrichtung die Rückkehr der beiden Kinder zu ihrer Familie zugesagt werde. Ein solches Schreiben gibt es zwar nicht - dennoch reagiert das Jugendamt von Lüneburg aufgeregt, will die Zusage haben.

Warum? Ist eine Einrichtung familienorientiert, wäre die Rückkehr der Kinder sozusagen Programm. Das dem Jugendamt von Lüneburg nicht gefällt? Weil dort ein Mitarbeiter beschäftigt ist, der nach eigenen Angaben "Vormund oder Ersatzpfleger mehrerer Kinder aus der Einrichtung" ist und ebenfalls nach eigenen Angaben der Mutter der beiden Kleinen gesagt hat: "Die bleiben dort, bis sie 14 sind"?

Was denkt sich ein Jugendamtsmitarbeiter bei einer solchen Aussage? Was sollen Kinder, deren Eltern nicht mehr da sind, in einer Drogen-Einrichtung?

Dienstag, 29. November 2011

Liebe Virginia,

29. November 2011
Es gibt solche Behörden und  Einrichtungen

Die kleine Virginia aus New York hat 1897 den Chefredakteur der "Sun" gefragt, ob es den Weihnachtsmann gibt. Die Antwort wird  bis heute von vielen Zeitungen in der Weihnachtszeit veröffentlicht. Wie aber müsste die Antwort ausfallen, wenn sich 2011 ein Kind nach Jugendämtern, Kinderheimen und anderen Einrichtungen erkundigen würde? Vielleicht so:

Liebe Virginia,

ja, es gibt das Jugendamt. Aller Menschengeist ist klein, ob er nun einem Erwachsenen gehört oder einem Jugendamtsmitarbeiter. Vor dem Familiengericht verliert es sich wie ein Insekt. Solcher Ameisenverstand reicht nicht aus, die ganze Wahrheit zu begreifen.

Es gibt das Jugendamt so gewiss wie Sorgerechtsentzug, Trennung von Geschwistern und Heimunterbringungen. Weil es all das gibt, kann unser Leben hässlich und traurig sein. Wie hell wäre die Welt, wenn es kein Jugendamt gäbe, wie wir es allzu oft in der Zeitung lesen müssen.

Es gäbe dann auch keine Hilfepläne, die keine sind, und keine Gerichtsbeschlüsse - gar nichts, was das Leben erst unerträglich macht.

Das Licht der Kindheit, das die Welt erhellt, müsste dann auch nicht verlöschen in Kinderheimen, die nicht zulassen, dass ein Kind mit seinem Vater gemeinsam Weihnachten feiert. Es gibt dieses Kinderheim. Nun könntest du natürlich den Märchen glauben, die man in der katholischen Kirche erzählt. Gewiss könntest du deinen Papa bitten, er solle am Heilig Abend Leute ausschicken zu diesem Heim, weil an der Eingangstür "katholisch" steht. Niemand würde sie hineinlassen. Niemand bekäme das Kind, das mit seinem Vater nicht gemeinsam Weihnachten feiern darf, zu Gesicht. Aber was würde das beweisen?

Kein Mensch sieht ein Heimkind einfach so. Das beweist gar nichts. Die wichtigsten Dinge bleiben meistens unsichtbar. Jugendamtsmitarbeiter zum Beispiel, wenn sie Akten verschwinden lassen. Trotzdem gibt es sie.

All die Reißwölfe zu denken - geschweige denn, sie zu verbieten - das vermag niemand in der deutschen Welt.

Was du auch siehst, du siehst nie alles. Du kannst in ein Jugendamt einbrechen und nach den Akten suchen. Du wirst einige abgeschlossene Schränke finden, nichts weiter.

Warum? Weil es einen Schleier gibt, den nicht einmal alle Gewalt auf dieser Welt zerreißen kann. Nicht einmal Glaube und Poesie und Liebe können ihn lüften. "Ist das denn auch wahr?" kannst du fragen. Virginia, nichts auf dieser Welt ist wahrer und beständiger.

Das Jugendamt und das Kinderheim existieren. Sogar in zehn Mal zehntausend Jahren werden sie noch da sein, um Kinder wie dich zu erschrecken.

Weitere Briefe

Freitag, 25. November 2011

Ebenfalls verwirrt?

25. November 2011
Offene mail an Günter Benning (Westfälische Nachrichten)

Sehr geehrter Herr Benning,

"´Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend´, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)."

Steht auf den Internetseiten der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", denn gestern hat in Berlin ein Treffen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums stattgefunden. Petitionsausschuss-Mitglieder des Europäischen Parlamentes brachten 120 Petitionen von Eltern aus Deutschland mit, die laut Philippe Boulland den Schluss nahelegen, dass deutsche Jugendämter gegen mehrere Konventionen verstoßen, in denen Menschen- und Kinderrechte festgeschrieben worden sind. Der deutsche Staat verweigere Eltern gerechte Prozesse.

In den "Westfälischen Nachrichten" haben Sie am 8. Januar 2011 über einen Fall aus Münster berichtet. Überschrift: "Kampf ums Kind im Internet". Mich haben Sie seinerzeit als "selbsternannten Kinderrechts-Anwalt" bezeichnet. Ihre Ausführungen ließen Sie ausklingen mit "In der eigenen Familie hält man den blogger für ´etwas verwirrt´."

Darauf reagierte ich mit einem Strafantrag gegen Sie wegen übler Nachrede. Sie erklärten laut Angaben der Staatsanwaltschaft von Münster: "Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, er habe die von ihm getätigten Äußerungen gründlich recherchiert. Die persönlichen Bemerkungen über Sie hätten dazu gedient, dem Leser deutlich zu machen, inwieweit Sie als Person glaubwürdig bzw. unglaubwürdig sind."

Da waren diese "persönlichen Bemerkungen" auf den WN-Internetseiten schon nicht mehr vorhanden. Denn ich hatte herausgefunden, dass Sie mit keinem einzigen Mitglied meiner Familie gesprochen hatten.

Und nun taucht dieser Philippe Boulland in Berlin auf und macht deutschen Jugendämtern, also auch dem Jugendamt von Münster, ähnliche Vorwürfe wie ich. Gehen Sie jetzt davon aus, dass dieser Europapolitiker von seiner Familie - die Sie ebenso wenig kennen wie meine - ebenfalls für "etwas verwirrt" gehalten wird?

Ob sich unter den 120 Petitionen auch Petitionen von Eltern aus Münster befunden haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, denn auch in dem Fall, den ich im Internet geschildert habe, hat es bis heute vor dem Familiengericht in Münster kein faires Verfahren gegeben. Ein Attest vom 24. September 2009, das ein Kinderarzt ausgestellt hat, wurde bis heute von der Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Darin hieß es, dass der Säugling, der dieser Mutter am gleichen Tag im Gerichtssaal weggenommen worden ist, normal entwickelt sei. Das Jugendamt von Münster jedoch hatte mehrere Gefahrenquellen für das Kind ausgemacht.

Betreut wurde dieser Fall damals noch von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die anschließend von der Bildfläche verschwand. Als ich diese Dame vor einem Jahr sprechen wollte, teilte mir eine andere Jugendamtsmitarbeiterin am Telefon mit: "Ich darf Ihnen über meine Kollegin nichts verraten." Sie wäre aber eine wichtige Zeugin in diesem Sorgerechts-Fall gewesen.

Mittlerweile hat sich eine zweite Mutter aus Münster bei mir gemeldet. Auch sie berichtet über Ereignisse, die zur Einschätzung des Petitionsausschusses im Europaparlament passen. Wie in Fall 1 spielt das Sankt-Mauritz-Kinderheim eine Rolle, die mich nachdenklich stimmt.

Die Vorwürfe, die das Jugendamt von Münster Mutter 2 macht, scheint man bei Mutter 1 abgeschrieben zu haben: verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit, mangelndes Einfühlungsvermögen und ungenügende Kooperationsbereitschaft.

Stimmt Sie das auch nachdenklich?

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Dienstag, 25. Oktober 2011

Verwaltungsgericht Münster

25. Oktober 2011
Irre, Justizangestellter verfolgt, was Tjaden macht?

Heute hat beim Verwaltungsgericht von Münster eine Mutter von zwei Kindern (2 und 4 Jahre alt) Klagen gegen das Jugendamt zu Protokoll gegeben. Voriges Jahr war ich vor diesem Gericht Beistand dieser Frau.

Die Protokoll-Gelegenheit nutzte der Justizangestellte R. zu Anmerkungen über meine Arbeit. Beim Kampf von Eltern um ihre Kinder sei ich noch nie ein erfolgreicher Unterstützer gewesen.

Sicherlich wollte R. mit dieser Bemerkung der Mutter nur Mut machen. Ist der Tjaden erst wieder weg, wird er gemeint haben, dann läuft die Familienrechts-Sache.

Fundiert wäre diese Behauptung aber nur, wenn R. täglich in allen Medien stöbern würde, um festzustellen, ob ich mich gerade und mit welchem Erfolg um einen Fall kümmere. Bekommt dieser Justizangestellte bei der Suche Unterstützung vom Jugendamt von Münster oder muss er solche Recherchen allein machen?

Ich fände es einfach nur irre, wenn der Justizangestellte R. sich ohne Unterlass mit mir beschäftigen würde. Täte er das und täte das auch das Jugendamt von Münster, wäre davon auszugehen, dass man dieser Mutter Knüppel zwischen die Beine werfen will, bis sie sich mit ihrem Schicksal abfindet. Das ist jedoch weder die Aufgabe eines Jugendamtes noch eines Gerichtes.

Der Mutter sind die beiden Kinder nicht nur rechtswidrig entzogen worden, die Geschwister wurden auch noch getrennt. Immer wieder fragt der Junge nach seiner Schwester. Wer davon unberührt bleibt, muss schon sehr abgebrüht sein...

Samstag, 22. Oktober 2011

Diesen Jungen hätten...

22. Oktober 2011
...wir behalten können

Das Jugendamt ist lieber draußen geblieben.  Dermaleinst beherbergten wir eine Mutter und einen Jungen, die alle paar Wochen den Wohnort gewechselt hatten.
Nennen wir den Jungen Tobias. Für Tobias besorgte ich einen Schulplatz, er fand schnell Freunde, seine Noten wurden besser. Doch eines Feierabends waren Mutter und Sohn verschwunden.

Meine Frau freute sich schon auf nach Hause kommen, nackt durch die Wohnung laufen und auf noch viel mehr Ungezwungenes, als das Telefon klingelte. Tobias war am Apparat. Seine Mutter habe ihn in einer Wohnung zurückgelassen, berichtete er, Licht könne er nicht machen, aber er wisse, wie die Straße heiße.

Ich fuhr los und holte Tobias ab. Am nächsten Tag rief ich das zuständige Jugendamt an. Ich erzählte einer Mitarbeiterin, was geschehen war, der fiel zu den Ereignissen eine Frage ein, auf die ich nie gekommen wäre: "Was wollen Sie eigentlich von mir?" Nach dieser Frage nichts mehr. Ich legte auf.

Tobias ging weiter zur Schule, die Mutter blieb verschwunden. Wir wurden eine kleine Familie. Bis  ich auf die Idee kam: Ich mache mich auf die Suche nach dem Vater. In der Stadt, in der Tobias zur Welt gekommen war, rief ich alle Familien an, die seinen Nachnamen trugen. Kein Vater von Tobias dabei. Dann rief ich alle Familien an, die den Nachnamen der Mutter hatten. Nach drei Tagen hatte ich eine ältere Frau am Apparat. Die Oma von Tobias. Die fiel aus allen Wolken, hatte schon lange nichts mehr von ihrer Tochter und ihrem Enkel gehört. Sie gab uns die Telefonnummer des Vaters von Tobias, der wieder geheiratet hatte.

Nach einem Treffen wurden wir  uns einig, dass der Junge bei seiner Oma am besten aufgehoben war, denn der Junge wollte unbedingt eine Lehre bei Krupp in Essen machen. Die Großmutter wohnte in der Nähe.

Tobias packte seine Siebensachen. Alles lief reibungslos. Weil das Jugendamt draußen bleiben wollte?

Sonntag, 9. Oktober 2011

Meine Tante

9. Oktober 2011
...und die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch

Zum zweiten Mal beschäftigt sich Heinz-Peter Tjaden, Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, die bis Anfang Juli 2011 vom Sozialpädagogen Ruthard Stachowske geleitet worden ist. Tjaden analysiert Sprachmüll aus dieser Einrichtung.

Die Broschüre beginnt so:

Meine Tante ist auch keine Wissenschaftlerin gewesen. Deswegen vertrat sie ungeprüft die These: „Mutter doof, Vater doof, Kinder balla balla.“

Das war aber immerhin deutlich.

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher dagegen drücken sich eher geschraubt aus. Fragen reicht denen nicht, die wollen hinterfragen. Diskutieren ist nicht genug, alles muss ausdiskutiert werden. Nach der Analyse ist für die vor der Analyse.

So verderben sie sich selbst den Spaß. Wie jene Pädagogin, die mich beim Sex gefragt hat, ob es stimme, dass Männer beim Geschlechtsverkehr an die Lottozahlen denken, damit sie länger durchhalten. Schon war ich nicht mehr bei der vergnüglichen Sache, sondern überlegte mir Tippreihen für den nächsten Samstag. Aber lange durchgehalten habe ich...

Zum Buchladen von Heinz-Peter Tjaden

Montag, 26. September 2011

Kindesunwohlpreis 2011

26. September 2011
Drei weitere Jugendämter im Umfragerennen

Bei einem Hundespaziergang ist dem Wilhelmshavener Redakteur und Schriftsteller Heinz-Peter Tjaden eine Idee durch den Kopf geschossen, die wurde sofort Internet-Umfrage. Gesucht wurde 2009 und 2010 per Abstimmung das Jugendamt, das sich den von Tjaden erfundenen Kindesunwohlpreis verdient hat. Erste Preisträger waren die Jugendämter von Lüneburg wegen glänzender Zusammenarbeit mit einer Einrichtung, die Familien zerstört, und Oldenburg i. O. wegen Abneigung gegen Großfamilien.

2010 war die Umfragebeteiligung größer als 2009, 2011 hat sie schon Ende September eine Rekordhöhe erreicht. 892 Stimmen wurden bislang abgegeben. In Führung gegangen ist wieder das Jugendamt von Oldenburg i. O. mit 630 Stimmen. Auf den Plätzen: Münster mit 116 Stimmen, Ratzeburg mit 56 Stimmen, Lüneburg mit 11 Stimmen, Mönchengladbach mit 6 Stimmen, Viersen, Duisburg und Gronau mit jeweils 2 Stimmen, Schleswig mit 1 Stimme.

Erstaunlich: Das Jugendamt von Mönchengladbach hat die Spitzenpositionen aus 2009 und 2010 verloren, kümmert sich der Umfrage zufolge inzwischen eher um das Kindeswohl als um das Kindesunwohl. Auch Lüneburg ist weit zurückgefallen.

Inzwischen hat Heinz-Peter Tjaden per mail und SMS Anregungen für weitere potenzielle Preisträger bekommen. Ins Rennen geschickt werden deswegen heute die Jugendämter von Eutin (Mitarbeiterin zu einer Großmutter: "Wir lassen Sie am langen Arm verhungern."), des Lahn-Dill-Kreises (SMS-Nachricht an Tjaden: "Jugendamt befürwortet alleiniges Sorgerecht.") und von Lehrte bei Hannover (keine Begründung für diesen Vorschlag).

Ob diese Jugendämter noch Umfrage-Boden gut machen können, wird man sehen.

Mittwoch, 6. Juli 2011

In Selbstherrlichkeit?

26. Januar 2011
Amen?

Dieser Mann ist Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden! Und im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch führt er eine Einrichtung in Selbstherrlichkeit? Amen?


Eine Ex-Klientin, die fast ein Jahr in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch verbracht hat, schildert das System Stachowske so: "Man kann dort mit niemandem reden, weil man immer Angst hat, dass man bei Gruppentreffen von irgend jemandem verraten wird." Also werde geschwiegen und wenn der Leiter der Einrichtung in der Nähe sei, allenfalls geflüstert.

In der evangelischen Kirche ist oft von der "Freiheit des Christenmenschen" die Rede. So habe uns Gott erschaffen, so sollten wir sein. Frei und fröhlich. Keine Duckmäuser, die Angst haben.

Angst habe sie in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch immer gehabt, sagt diese Mutter, die mit ihrem Jungen in der Einrichtung gewesen ist. Freiwillig. Schon bald sei ihr mit Kindesentzug gedroht worden. Immer wieder sei sie von ihrem Kind getrennt worden.

Inzwischen hat sie ein zweites Kind. Wieder ein Junge. Der quietscht im Hintergrund vor Vergnügen, fordert mich auf: "Sag tschüs, Mami." Dann ist der Kleine selbst am Apparat. Nach Stachowskes Theorie dürfte der Junge nicht so fröhlich sein wie er ist. Der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch behauptet nämlich gegenüber Behörden gern, dass seine Schutzbefohlenen ohne ihn nicht zurecht kämen.

Kommen viele aber. Und wie! Doch manchmal träumt diese Mutter noch von ihrer Zeit in Wilschenbruch. Gestern Nacht hat sie geträumt, Ruthard Stachowske werde bei einer Versammlung von Ehemaligen zur Rede gestellt.

Doch zur Rede gestellt wird er in einer Berufungsverhandlung. Diese Mutter will aussagen. Beispielweise: Bei einem Gespräch mit einem Jugendamt habe Stachowskes Mitarbeiterin S. behauptet, dass der Vater des Jungen ihr nie geschrieben habe. Dann wechselte sie die Einrichtung. Nachgeliefert worden sei ihr ein Schuhkarton mit Post, von der sie bis dahin keine Ahnung gehabt habe. Dazu hätten auch Briefe des Kindesvaters gehört.

Aussagen will auch ihre Mutter. Und zwar dies: Sie habe ihrer Tochter mehrmals kleinere Beträge überwiesen. Dazu die Ex-Klientin: "Dieses Geld habe ich nie bekommen."

Auf Vorwürfe dieser Art reagiert Ruthard Stachowske bislang so: "Stimmt alles nicht." Wie glaubwürdig ist aber ein Honorarprofessor, der über mich behauptet hat, ich sei nur kurze Zeit Redakteur gewesen und das vor langer Zeit? Der zudem behauptete, ich hätte eine Spur der Verwüstung durch die Zeugen Jehovas und durch die CDU von Burgdorf bei Hannover gezogen?

Die Antwort möge sich jeder selbst geben, denn: Ich bin seit 1981 Redakteur und mit Mitgliedern der Burgdorfer CDU befreundet...Und wenn es mir wirklich gelungen wäre, die Zeugen Jehovas auch nur irgendwie zu verwüsten, dann hätte das bestimmt in vielen Zeitungen gestanden...

Mehr über diese Einrichtung

Jetzt haben sie ihn entlassen

Montag, 27. Juni 2011

Akte Jugendamt

27. Juni 2011
Verein Gleichmass plant ein weiteres Buch

Die einen so: Wenn wir Kinder von ihren Eltern trennen müssen, dann ist jeder Tag der Trennung eine Niederlage (Jugendamt in Wilhelmshaven). Die anderen so: Wenn wir Kinder von ihren Eltern trennen müssen, dann ist die Rückkehr der Kinder in die Familie eine Niederlage (Jugendamt in Münster).

Der Verein "Gleichmass" aus Gera plant ein weiteres Buch. Arbeitstitel: "Akte Jugendamt". Zu Wort kommen sollen Experten und Betroffene. Deswegen reist Tristan Rosenkranz aus Rostock derzeit durch das Bundesgebiet. Heute hat er Station in Wilhelmshaven gemacht.

Bei unserem Gespräch staunte er ein wenig über das Jugendhilfe-System an der Jade: "Warum machen das andere nicht auch so?" Denn hier zu Stadt gibt es ein Netz für die  Unterstützung so genannter "Problemfamilien", das vom Jugendamt immer enger geknüpft wird.

Anderswo arbeitet man nach meiner Erfahrung weitmaschig gegen Familien, gegen Mütter, Väter und Kinder. Kommentar von Tristan Rosenkranz: "Und in Hamburg hat man bei dem einen Jugendamt Glück gehabt, bei einem anderen nicht."

Kindeswohl als Glückssache? Und "Erziehungsfähigkeit" als nicht definierbares Wortungetüm, mit dem Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter Familien zerfressen?

Erscheinen soll das Buch mit dem Arbeitstitel "Akte Jugendamt" Mitte nächsten Jahres. Autor Tristan Rosenkranz hat also noch genügend Zeit für Recherchen - und ist nach dem Gespräch mit mir an den Südstrand gefahren. Von dort meldete er sich bei Facebook: "Wilhelmshaven ist eine Geisterstadt, nur am Bahnhof ist es ein wenig lebendig."

Mehr über diesen Verein auf http://www.gleichmass-ev.de/

Sonntag, 19. Juni 2011

Immer die gleichen...

19. Juni 2011
...verdächtigen Jugendämter

Seit über drei Jahren beschäftige ich mich mit Jugendämtern und kann inzwischen eine Garantie darauf geben, dass bestimmte Städtenamen immer wieder auftauchen: Eutin, Lüneburg und Mönchengladbach.

Eine Mutter aus Mönchengladbach hat mich teilhaben lassen an einem mail-Wechsel mit dem Jugendamt aus Eutin. Dabei ging es um ihren Sohn, der auf einer Insel lebt, und um ein klärendes Gespräch in der Behördenstube im Beisein des Sprösslings. Erst wurden dieser Mutter gleich zwei Termine gegeben, dann wurden beide wieder gestrichen. Das Gespräch platzte aus unerfindlichen Gründen.

Zu tun  hatte ich da auch schon mit einer Großmutter, die auf der gleichen Insel lebt wie jener Sohn. Diese Großmutter kämpfte  um ein Wiedersehen mit ihren Kindern und Enkelkindern, die in einer angeblich familienorientierten Drogentherapieeinrichtung in Lüneburg waren. Auch sie wendete sich an das Jugendamt in Eutin und bekam nach ihren Angaben von der Jugendamtsleiterin zu hören: "Wir werden Sie am langen Arm verhungern lassen..."

Denn damals reichte der Arm besagter Drogentherapieeinrichtung noch bis nach Ostholstein, während sich die Leiterin des Jugendamtes von Lüneburg auf Reisen zu Vortragsveranstaltungen begab, bei denen auch der Leiter dieser Drogentherapieeinrichtung Referate hielt. Man kannte sich also.

Inzwischen ist es in der Lüneburger Drogentherapieeinrichtung zu Aufräumarbeiten gekommen - die auch Folgen haben müssten für die Leiterinnen der Jugendämter aus Lüneburg und Eutin.

Freitag, 17. Juni 2011

Kindesunwohlpreis

17. Juni 2011
Was hat das Lüneburger Jugendamt über diese Psychosekte gewusst?

Behördenleiterin in Erklärungsnot


18. November 2009
Lüneburger Jugendamt holt sich die Schale

Über Jugendämter redet sich Deutschland die Köpfe heiß. Die „Zeit“ veröffentlicht seit 20. September auf ihren Internet-Seiten eine Umfrage. 1132 Stimmen sind bislang abgegeben worden. 72 Prozent fordern die Abschaffung der Jugendämter, 14 Prozent eine Kontrolle dieser Behörden. Daraus können mehrere Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Eine ist: Betroffene laden per Stimmabgabe ihren Frust ab. Eine weitere ist: Zeit, dass sich was ändert.


Wo aber am dringendsten? Schaut man sich die Ergebnisse einer Umfrage an, die der Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden Anfang des Jahres auf einer seiner Internet-Seiten gestartet hat, lautet die Antwort: in Lüneburg und in Mönchengladbach. Das ist die provokative Frage gewesen: „Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl?“ Dazu gab es immer mehr Vorschläge, über ein Dutzend Jugendämter wurde schließlich zur Abstimmung gestellt.

Doch: Mönchengladbach verteidigte über Monate den Spitzenplatz. Das hatte Gründe: In dieser Stadt ist die Zahl der Fälle von Kindesentzug überdurchschnittlich. Tjaden erkundigte sich nach den Ursachen, bekam aber keine Antwort. Der Oberbürgermeister lehnte ein Gespräch ab, verschanzte sich hinter dem Datenschutz. In Protokollen über so genannte Hilfeplangespräche fielen dem Redakteur Behauptungen auf, die im Widerspruch zu anderen Behauptungen standen. Entsprechende Hinweise führten zu aufgeregten Reaktionen hinter den Kulissen.

Dann holte Lüneburg auf. Richter bescheinigten diesem Jugendamt mangelnde Kooperationsbereitschaft. Nicht zum ersten Mal musste sich diese Behörde sagen lassen: „Was hier geschehen ist, ist Unrecht.“ Gelegentlich ging es dabei um eine Einrichtung, die angeblich familienorientierte Drogentherapie macht und in Anwaltsschreiben behauptet, sie habe einen „exzellenten Ruf“. Vor Monaten fragte der Wilhelmshavener Redakteur deshalb beim Lüneburger Jugendamt nach und bekam - keine Antwort.

Heinz-Peter Tjaden beschäftigt sich seit fast zwei Jahren mit dem Thema. Den Anstoß hat eine Petition gegeben, von einer Mönchengladbacher Familie gerichtet an den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Dort stapelten sich schon bald die Beschwerden deutscher Eltern. Das Ergebnis: Das deutsche Recht ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Wenn es um Menschenrechte geht, sind Deutschland schon häufig die Leviten gelesen worden.

Nun werden Lüneburg und Mönchengladbach die Leviten gelesen: Bei der Umfrage von Heinz-Peter Tjaden sind 526 Stimmen abgegeben worden. Lüneburg belegte Platz 1 mit 224 Stimmen, Mönchengladbach folgte mit 153 Stimmen.

Samstag, 4. Juni 2011

Kein Runder Tisch

4. Juni 2011
Für so genannte "Jugendamtsopfer"

"Der Petitionsausschuss hält die Einrichtung eines Runden Tisches, der sich mit der Rolle des Jugendamtes während der nationalsozialistischen Diktatur, in der Zeit der SED-Herrschaft in der DDR, in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland, in aktuellen Einzelfällen mit Auslandsberührung sowie bei Inobhutnahmen beschäftigt, nicht für geboten und sinnvoll."

Mit dieser Begründung hat jetzt der Deutsche Bundestag 18 "Mehrfach-Petitionen" abgelehnt. Eltern, Vertreter von Opferorganisationen, Historiker, Soziologen, Rechtswissenschaftler und andere Experten sollten sich demnach mit dem Schicksal so genannter "Jugendamtsopfer" beschäftigen.

Abgelehnt werden die Petitionen, weil es einen Runden Tisch zur Heimerziehung in der Nachkriegszeit bereits gegeben habe, der sexuelle Missbrauch in Familien, privaten und öffentlichen Einrichtungen unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und Bundesjustizministerium schon ein Thema sei und das Unrecht, das ehemalige DDR-Heimkinder erlitten haben, juristisch bereits aufgearbeitet werden könne. Ähnliches gelte für die NS-Zeit.

Gehe es um das Völker- und Europarecht, so handele es sich nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums lediglich "um wenige jeweils besonders gelagerte Einzelfälle, die sich einer schematischen Betrachtung entziehen".

Außerdem sei die in den 18 "Mehrfach-Petitionen" geäußerte Kritik "an der Kompetenz der Sozialpädagogen und deren Weiterbildungsbereitschaft" derart pauschal, dass sie zurück gewiesen werden müsse.

Wolle man beurteilen, ob eine Inobhutnahme gerechtfertigt gewesen ist oder nicht, müsse man alle Details kennen. Nach Auffassung des Petitionsausschusses wird "sowohl dem Recht des Kindes auf seinen Schutz und seine Fürsorge als auch der primären elterlichen Beziehungsverantwortung angemessen Rechnung getragen".

Der Petitionsausschuss merkt zudem an, dass die Arbeit des Jugendamtes zu einem "komplexen Geschehen" gehöre. Wolle man seine Tätigkeit "unvoreingenommen betrachten", müsse man auch historische, rechtliche und politische Aspekte berücksichtigen. Außen vor lassen könne man auch nicht das elterliche Verhalten, die Aufgaben der Gerichte und der Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreut haben.

Dienstag, 17. Mai 2011

Erpressung

17. Mai 2011
Gehört auch Erpressung zu den Aufgaben des Jugendamtes von Münster?

"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder einen anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Steht in § 253 Strafgesetzbuch (Erpressung, StGB). Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Ein Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster kennt das StGB nicht - oder er hält sich für unangreifbar. Oder er denkt: "Erpressung kann man mir nicht vorwerfen, allenfalls Nötigung."

Tatbestand: Besagter Jugendamtsmitarbeiter ist in diesen Tagen mit zwei Versicherungen an Eides Statt konfrontiert worden. Zwei Zeugen versichern den Gerichten, dass ein Kindesvater privat andere Auffassungen vertritt als in Gerichtsverhandlungen. Der Kindesvater sagt dazu: "Ich werde vom Jugendamt unter Druck gesetzt. Ich habe Angst, dass ich meinen Sohn verliere, wenn ich vor Gericht meine Meinung sage."

Und wie reagiert dieser Jugendamtsmitarbeiter auf die Versicherungen an Eides Statt? Laut Kindesvater so: "Er hat gesagt, dass ich das Sorgerecht für meinen Sohn vergessen könne, wenn ich die Aussagen der beiden Zeugen bestätige."

Mittlerweile ist dieser Jugendamtsmitarbeiter mehrfach angezeigt worden.

Samstag, 23. April 2011

Koryphäen u. a.

23. April 2011
Bei Jugendämtern nicht auf dem neuesten Stand?

"Die Vorstellung, die die Menschen vom Jugendamt haben, ist nicht immer auf dem neuesten Stand." Steht heute in der "Westdeutschen Zeitung". Dabei handelt es sich um ein Blatt, auf dem auch schon einmal gestanden hat, bei einem Gutachter aus Duisburg handele es sich um eine Koryphäe. Das werden allenfalls diejenigen Spitze gefunden haben, die diesen Mann nicht kennen. Beschäftigt man sich kritisch mit ihm, wehrt er sich notfalls auch mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen gegen seine Kritiker ("Ich habe es mit Rechtsradikalen zu tun."). Auch sonst zeichnet dieser Gutachter gelegentlich für Kurioses verantwortlich. Ob´s lustig ist?

Da "die Menschen" nicht immer "auf dem neuesten Stand sind", starten also Jugendämter eine Imagekampagne. Auch die Behörde aus Neuss, über die in der "Westdeutschen Zeitung" berichtet wird. Der dortige Jugend- und Sozialdezernent wird so zitiert: "Wir sind nicht die, die regelmäßig die Kinder wegnehmen. Der Bereich Betreuung und Kindertagesstätten sowie Todes- und Misshandlungsfälle in Familien sind die Bereiche, die am meisten wahrgenommen werden. Unsere Angebotspalette ist jedoch viel breiter."

Daran ist etwas Wahres. Jugendämter nehmen in der Tat nicht "regelmäßig" Kinder weg. "Regelmäßig" würde bedeuten: Es gibt Regeln, an die sich alle halten (müssen). Ob in Kiel oder in München, ob in Dresden oder in Aachen.

Dem ist aber nicht so. Kinder werden "unregelmäßig" weggenommen. Berichten Eltern. Ob alle Berichte zutreffend sind, kann getrost dahingestellt bleiben. Wissen muss man nur: Viele Eltern erzählen, dass sich nach einem Umzug Probleme mit dem Jugendamt in Wohlgefallen aufgelöst haben. Die Kinder entwickelten sich prächtig, Mütter und Väter konnten sich ungestört daran erfreuen.

Andere hatten Pech. Der Kampf um ihre Kinder dauerte Jahre. Irgendwann bekamen sie zwar ihre Kinder wieder, aber bis dahin hatten sie die Erfahrung gemacht: Jugendämter verschanzten sich hinter Gerichtsbeschlüssen, Gerichte verschanzten sich hinter Gutachtern, Gutachter verschanzten sich hinter Vorgaben der Jugendämter und der Gerichte. Fehler hatte niemand von ihnen gemacht. Nur die Eltern.

Die Folge: eine Wutwelle, die durch das Internet schwappt. Gebrochen werden könnte diese Welle durchaus. Die Jugendämter, die diese Imagekampagne starten, müssten nur eine öffentliche Veranstaltung ins Programm aufnehmen, bei der auch diejenigen zu Wort kommen, die sich als "Jugendamtsopfer" fühlen.

Montag, 18. April 2011

Jugendamts-Vergleich

18. April 2011
Transparenz ist wichtig

"Selbst wenn das Kind dann in Pflege kommt, ist das erste Ziel das der Rückführung. Falls dafür die Voraussetzungen nicht gegeben sind, kommen die Kinder zu einer Pflegefamilie, die unter Umständen zu den ´sozialen Eltern, also festen Bezugspersonen´ der Kinder werden. Trotzdem spielen die leiblichen Eltern weiterhin eine Rolle im Leben des Kindes. Transparenz ist uns wichtig. Darum gibt es das Besuchs- und Umgangsrecht. Die Kinder sollen wissen, wo sie herkommen." Sagt Lothar Hilger, Jugendamtsleiter in Göppingen, in einem Gespräch mit der "Südwestpresse".

Auch Jugendamts-Kritiker werden diese Aussage unterschreiben. Deshalb soll dieser Maßstab beim Verhalten des Jugendamtes von Münster angelegt werden. Bewerten Sie selbst!

Es geht: um ein Mädchen, geboren am 9. Juni 2009 in Münster, der Kindesmutter weggenommen am 24. September 2009 noch im Gerichtssaal nach einer Anhörung. Das Kind kommt in eine Bereitschaftspflegefamilie.

September 2010: Ich erfahre von dem Fall. Die Kindesmutter darf ihre Tochter nicht mehr sehen. Begründung: Das Besuchsrecht ruhe, weil das Jugendamt von Münster auf der Suche nach einer Pflegefamilie sei. Das Jugendamt stimmt einem Gespräch mit der Kindesmutter und mit mir zu, doch dann kommt blitzschnell eine Absage.  Begründung: "Tjaden berichtet im Internet."

19. Oktober 2010: Ich fahre trotzdem nach Münster. Während des Gespräches sitze ich auf dem Flur. Für mich springt eine Vertraute der Kindesmutter ein.

21. Oktober 2010: Das Jugendamt entscheidet: Die Kindesmutter darf ihre Tochter einmal sehen.

29. November 2010: Vor dem Familiengericht Münster findet eine Verhandlung wegen der Besuchskontakte statt. Die Richterin lehnt mich als Beistand ab. Wieder lautet die Begründung: "Der Tjaden berichtet im Internet."

Eher überraschend als geplant gewährt das Jugendamt Münster hin und wieder - aber selten - Besuchskontakte.

Derweil warten wir auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Hamm. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter versichert - und zwar schriftlich: "Wir warten die Entscheidung ebenfalls ab. Vielleicht bekommen wir vom Gericht Hinweise."

1. Februar 2011: Der Verfahrensbeistand schickt eine Stellungnahme an das Oberlandesgericht von Hamm. Darin berichtet sie, dass die Kleine bereits Pflegeeltern vorgestellt werde. Die ersten Kontakte seien erfreulich verlaufen.

Diese Stellungnahme bekommen wir erst Anfang März 2011 als Anlage zu einem negativen Beschluss des Oberlandesgerichtes. Bis dahin haben wir also nichts von dieser Anbahnung gewusst.

21. Februar 2011: Wieder findet vor dem Familiengericht in Münster eine Verhandlung statt. Die Kindesmutter nimmt einen neuen Beistand mit. Wird ebenfalls des Gerichtssaales verwiesen. Die Richterin sieht noch Beratungsbedarf wegen der Besuchskontakte der Kindesmutter mit ihrer Tochter.

5. April 2011: Im Jugendamt von Münster findet ein Gespräch mit der Kindesmutter statt.

Drei Tage später erfährt sie: Ihre Tochter ist angeblich seit 1. April 2011 in einer Pflegefamilie. Diese Familie sei aber nicht darüber informiert worden, dass die Kindesmutter um ihre Tochter kämpft.
"Transparenz ist uns wichtig", sagt der Jugendamtsleiter von Göppingen. Und das Jugendamt von Münster?

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Dienstag, 12. April 2011

Bürgerrechts-Ausschuss

4. Januar 2011
Offener Brief

Birgit Sippel MdEP

Wahlkreisbüro
Ulricherstraße 26
59494 Soest

Sehr geehrte Frau Sippel,

ein Bekannter von mir ist Europaabgeordneter der SPD. Sein  Wahlkreisbüro gab mir Ihre Adresse, weil sie als Mitglied des Ausschusses für Bürgerrechte im Europaparlament die "richtige Fachfrau" seien.

Ich beginne mit einem Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 29. Dezember 2010 (57 F 198/10). Dort heißt es: "Der Antragsteller begehrt nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung, ihm ein Umgangsrecht mit den Kindern J. und N. einzuräumen, und zwar einmalig vor der Taufe, im Übrigen regelmäßig, soweit die Kinder zurückmelden, dies zu wünschen."

Abgelehnt wurde mein Antrag u. a. mit der Begründung: "Neben der Kindesmutter in Bezug auf J. bzw. neben beiden Kindeseltern in Bezug auf N. gibt es weitere grundsätzlich umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 Abs. 1 BGB, z. B. die Großmutter mütterlicherseits."

Dazu muss man wissen: Die Taufe sollte eigentlich schon am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission zu Münster stattfinden. Die Anmeldung zur Taufe ist am 11. November 2010 ausgestellt worden. Die Großmutter mütterlicherseits lebt in Costa Rica, ist schon in Deutschland gewesen, um ihre Hilfe anzubieten, dieses Angebot wurde aber ignoriert, deshalb kehrte sie nach Hause zurück und ist dort in Warteposition gegangen.

Der Rest ist Hohn und Spott der Familienrichterin, denn: Die Kindesmutter hat ihre Tochter N. schon seit dem 9. November 2010 nicht mehr gesehen. Begründung des Jugendamtes von Münster: "Wir suchen eine Pflegefamilie." Ihren Sohn, der beim Kindesvater lebt, sieht die Kindesmutter nur alle 14 Tage. Kinder "grundsätzlich" sehen zu dürfen, ist also ausreichend?

Ansonsten bedient sich die Familienrichterin der Lügen, die ihr erzählt werden. So heißt es in dem Beschluss, die Kindeseltern hätten sich getrennt. Diese Trennung ist aber nach Angaben des Kindesvaters vom Jugendamt der Stadt Münster so gewollt. Dennoch kommt es zu (heimlichen) Begegnungen und Chats bei Skype.

Wichtigster Grund für die Ablehnung meines Antrages als Patenonkel der beiden Kinder dürfte aber sein - ich zitiere: "Darüber hinaus ist beachtlich, dass beide Kinder durch die Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt starke Veränderungen erlebt haben. Es ist aufgrund der weiterhin schwierigen Situation für beide Kinder wichtig, Ruhe zu erhalten und ankommen zu können. Die Haltung des Antragsstellers, der sich mit Nachdruck gegen den Verbleib J´s beim Kindesvater bzw. gegen den Umzug N´s in eine Dauerpflegefamilie ausspricht, sondern vehement die Rückkehr beider Kinder in den mütterlichen Haushalt fordert, steht dem klar entgegen. Aufgrund dieser Umstände ist festzustellen, dass Umgangskontakte des Antragstellers mit den Kindern J. und N. S. auch nicht dem Kindeswohl entsprechen."

Diese Behauptungen sind empörend - und die Familienrichterin hat bei der mündlichen Verhandlung erfahren, dass der Kindesvater nicht die Wahrheit sagt. Dabei beruft er sich immer auf Druck des Jugendamtes von Münster. So hat der Kindesvater kurz vor dem Gerichtstermin in zwei persönlichen Gesprächen mit der Kindesmutter (ich bin Ohrenzeuge) versichert, er habe nichts dagegen, wenn beide Kinder zur Kindesmutter zurückkehren, auch gegen die Taufe sei er nicht. Dass dies so gewesen ist, bestritt der Kindesvater vor Gericht nicht. Trotzdem lehnte er meinen Antrag ab.

Derzeit sind Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster, vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Familiengericht in Münster anhängig. Außerdem habe ich gegen das Jugendamt von Münster Strafanzeige wegen Kindesentzugs nach § 235 StGB gestellt. Das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen hat sich eingeschaltet und das Jugendamt von Münster zu einer Stellungnahme aufgefordert, der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes ist informiert.

Diese Familienrichterin hat auch beim Kindesentzug eine entscheidende Rolle gespielt. Sie übernahm vom Institut für forensische Psychologie zu Dortmund die Einschätzung, dass die Kindesmutter "in Richtung einer pathologischen Übersteigerung" tendiere. Eine solche psychische Krankheit gibt es nicht! Und was heißt "in Richtung tendieren"? Ich  habe die Gutachterin aus Dortmund inzwischen aufgefordert, mir einige Unterlagen zuzusenden. Das versprach sie zuvor der Kindesmutter, hielt sich aber nach Auskunft der Kindesmutter nicht an dieses Versprechen.

Konstruiert wurde folgende Gefährdungssituation - und zwar im September 2009 (!): N. hat als dreimonatiger Säugling Probleme mit der Ernährung, ihr Bruder J. ist eine Gefahr für seine Schwester, die Kindesmutter bekommt die Lage nicht unter Kontrolle. Unter den Tisch fällt dabei eine schwierige Geburt. Außerdem ist die Mitarbeiterin P. des Jugendamtes von Münster, die damals zuständig gewesen ist, von der Bildfläche verschwunden. Bei einem Anruf erreichte ich eine Stellvertreterin, die mir sagte, dass P. nicht im Dienst sei. Mehr dürfe sie mir nicht verraten.

Sehr geehrte Frau Sippel, ich  habe bereits mehrere Eltern in ihrem Kampf gegen deutsche Jugendämter betreut, aber so was habe ich noch nicht erlebt. Offenbar soll jeder, der die Lawine aufhalten will, weggebissen werden. Als Patenonkel würde ich die Kinder niemals negativ beeinflussen, ich würde ihnen nichts erzählen von den Lügen des Jugendamtes von Münster (der zuständige Mitarbeiter behauptet in seinen Stellungnahmen an das Verwaltungsgericht von Münster und an das Oberlandesgericht von Hamm immer gerade das, was ihm in den Kram passt und das mit einem zeitlichen Abstand von knapp einer Woche!).

Der Kindesmutter will das Jugendamt von Münster immer wieder signalisieren, dass sie sich von mir besser fernhalten sollte. Außerdem gehe man davon aus, dass sie ihre Kinder nicht wieder bekomme. Was macht die Behörde da so sicher? Eine Familienrichterin aus Münster, die alles übernimmt, was ihr vom Jugendamt vorgekaut wird?

Zum Schluss noch eine Randnotiz, die das Bild abrundet: Das Oberlandesgericht von Hamm hat mich als Beistand der Kindesmutter zugelassen, das Familiengericht von Münster nicht.

OLG-Az. II-13 UF 83/10
Verwaltungsgericht-Az 6 K 2298/10

16. Februar 2011
Europaabgeordneter fragt nach

So häufig gibt es das auch nicht: Ein Europaabgeordneter empfiehlt eine Ansprechpartnerin, jetzt lässt er per mail fragen, was weiter geschehen ist.

"Sehr geehrter Herr Tjaden,


welche Antwort haben Sie von Frau Sippel erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hofmann
(persönlicher Referent)"

Das ist der nachfragende Europaabgeordnete aus Burgdorf bei Hannover

16. Februar 2011
Zweite mail aus dem Wahlkreisbüro

Sehr geehrter Herr Tjaden,


mit dieser Nachfrage wollte ich nur sicherstellen, dass Sie die Antwort nicht doppelt erhalten.

Birgit Sippel hat Bernd Lange folgendes mitgeteilt:

Frau Sippel hat sich mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten Herrn Strässer ausgetauscht. Dieser hat ihr mitgeteilt, dass zurzeit es ein laufendes Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung vor dem Amtsgericht Münster gibt.

Aufgrund dieser Information hat Frau Sippel entschieden, in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hofmann
(persönlicher Referent)

12. April 2011
Weitere mail

Sehr geehrte Frau Sippel,


wie das Jugendamt von Münster die Rechte von Eltern mit Füßen tritt, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Tatsache ist: Das Oberlandesgericht von Hamm hat zwar den Beschluss des Familiengerichtes von Münster bestätigt, aber die Akte ist jetzt beim Bundesgerichtshof. Heißt: Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Dennoch hat das Jugendamt von Münster die fast zweijährige Tochter zum 1. April 2011 in eine Pflegefamilie gesteckt. Allerdings wurde diese Familie laut Jugendamtsmitarbeiterin R.  nicht darüber informiert, dass die Kindesmutter um ihre Tochter weiter kämpft. Das ist dermaßen skandalös, dass es mir die Sprache verschlagen müsste. Aber leider handelt es sich schon lange nicht mehr um einen Einzelfall.

Anträge auf richterliche Anordnungen werden vom Familiengericht in Münster ignoriert, rechtliche Schritte der Mutter scheinen für das Jugendamt von Münster einfach nicht existent zu sein.

Schon sieht das bisherige Leben der Kleinen so aus: Gut drei Monate im mütterlichen Haushalt, dann über eineinhalb Jahre bei einer Bereitschaftspflegefamilie, jetzt in einer Pflegefamilie. Auch gestern wieder hat sich der Bruder nach seiner Schwester erkundigt. Das interessiert im Jugendamt von Münster niemanden.

Die Trennung der Geschwister ist ein Skandal für sich. Nach Scheidungswaisen produziert man in Münster nun auch noch Jugendamtswaisen?

Noch etwas: Das jüngste Gespräch der Mutter mit dem Jugendamt von Münster hat am 5. April 2011 stattgefunden. Da war die Kleine schon seit vier Tagen bei der Pflegefamilie. Der zuständige Jugendamtmitarbeiter T. verlor darüber aber kein einziges Wort.

Ausgedacht hatte man sich auch noch dies: Die Kleine sollte am 30. März 2011 getauft werden. In einer Kapelle des Mauritz-Kinderheimes. Ohne ihren Bruder. Ob die Großmutter, die Patentanten und ich als Patenonkel damit einverstanden sind, war für niemanden relevant. Wir wurden - wie die Kindesmutter - vor vollendete Tatsachen gestellt. Doch wir haben nicht mitgespielt.



Uns geht es um das Kindeswohl - dem Jugendamt von Münster ganz augenscheinlich nicht. Der nächste Akt könnte sein: Die Pflegefamilie muss die Kleine wieder hergeben, weil die Mutter ihr Mädchen zurückbekommt. Und wer repariert dann die seelischen Schäden. Das Jugendamt von Münster wohl kaum. Dann sind sie weg - haben damit nichts zu tun. Jede Wette.






Freitag, 25. März 2011

Irrsinnsspirale

25. März 2011
Was Richterin B. unter Kindeswohl versteht versteht kein juristischer Laie

Das Jugendamt von Münster trennt zwei Kinder. Die sind inzwischen fast zwei und fast vier Jahre alt. Gesehen haben sich die Kleinen seit Monaten nicht. Das will die Mutter ändern. Wendet sich deshalb an das Familiengericht von Münster.

Und was entscheidet Richterin B.? Ihren Jungen dürfe die Mutter auch weiterhin alle 14 Tage sehen, über das Mädchen könne sie noch nicht befinden. Was diese Richterin nicht für weiter schlimm hält. Denn: Die Kinder seien so früh getrennt worden, dass ein Wiedersehen für die Geschwister wohl gar nicht wichtig sei.

Als Laie denkt man zwar: Eltern bleiben Eltern, Geschwister bleiben Geschwister. Wird man aber Familienrichterin in Münster, geht diese Lebensweisheit verloren? Dann nimmt man die Störung geschwisterlicher Liebe billigend in Kauf?

Was nur haben dieses Mädchen und dieser Junge dieser Richterin B. getan? Die gibt sich übrigens ziemlich sicher, dass sie zum Wohle der Kinder entscheidet.

Bis zur nächsten Entscheidung wird wieder Zeit vergehen. Wie diese Richterin dann entscheidet, kann man sich zwar nicht als Laie, aber als Beobachter der Gerichts- und Jugendamtsszene an allen zehn Fingern abzählen.

Irrsinnsspiralen der Zeit drehen sich schließlich nicht nur in Münster. Immerhin gibt es Länder, in denen eine Richterin wie B. auf den nächsten Baum geschickt werden würde, damit sie das Wohl von Kindern nicht mehr gefährden kann...Warum eigentlich lässt sie diese Kleinen nicht selbst entscheiden?

Weggebissen hat diese Richterin übrigens inzwischen jeden möglichen Vermittler und jede mögliche Vermittlerin!

Montag, 28. Februar 2011

Die Realität

28. Februar
Jugendamts-Arroganz am Idenbrockplatz in Münster

Was ist Realität? Darüber lässt sich trefflich diskutieren. Aber nicht mit dem Jugendamt von Münster. Diese Behörde und ihre Fachkräfte verfügen ausschließlich über tatsächliche Tatsachen. Und das tatsächlich. Deshalb ist dieses Jugendamt auch nicht untätig, wenn in Familiensachen eine Verhandlung anberaumt wird. Wie am 21. Februar 2011 vom Familiengericht in Münster unter Vorsitz von Richterin Braem.

Dann verfasst der zuständige Jugendamtsmitarbeiter vom Ideenbrockplatz schriftliche Stellungnahmen. So auch am 18. Februar 2011. Das Strickmuster ist immer ähnlich: Junge beim Kindesvater - gut, Mädchen muss in eine Pflegefamilie - sehr gut.

Doch dieses Mal fallen ihm auf Seite 2 auch noch diese Sätze ein: "An dieser Stelle wird erneut deutlich, dass (die Kindesmutter) die Realität doch anders einschätzt als ihre Umgebung und die beteiligten Fachkräfte. Dieses ist letztendlich das grundlegende Problem, das auch zu einer Trennung zwischen Mutter und Kindern geführt hat."

Wer also Situationen anders beurteilt als so genannte Fachkräfte, wird seine Kinder los? Und zwar letztendlich? Oder öffnet dieser Jugendamtsmitarbeiter einen Behördenraum, an dessen Wänden überall "Willkür" steht?

Diese beiden Sätze machen deutlich: Zumindest dieser Jugendamtsmitarbeiter vom Idenbrockplatz ist eine Gefahr für Mütter und Väter, die um ihre Kinder kämpfen. Die rennen bei ihm stets gegen eine Mauer unglaublicher Arroganz. Warum schreibt der nicht gleich, das Jugendamt von Münster hat das Wahrheitsmonopol? Und damit basta! Weil man ihn dann zu einem Arzt bringen würde?

Dazu fällt mir nur dieser Witz ein: Franz-Josef Strauß kommt in den Himmel und wird dort von Gott begrüßt. "Willkommen, mein Sohn", sagt Gott. Antwortet Strauß: "Erstens bin ich nicht dein Sohn, zweitens sitzt du auf meinem Stuhl."

Dieser Jugendamtsmitarbeiter würde wohl ähnlich reagieren. Was Gott dazu sagen würde, weiß ich nicht. Was die Familienrichterin am 21. Februar 2011 zu diesen beiden Sätzen gesagt hat, weiß ich aber. Die Antwort: nichts!

Mehr dazu hier

Montag, 21. Februar 2011

Rechtsbeugung in Münster

21. Februar 2011
Familienrichterin aus Münster lässt zweiten Beistand nicht zu

Vor wenigen Minuten hat vor dem Familiengericht von Münster ein Verfahren wegen des Umgangsrechtes einer Mutter mit ihren beiden Kindern begonnen. Bereits am 29. November 2010 wurde ich als Beistand dieser Mutter abgelehnt. Die fadenscheinige Begründung dieser Richterin: "Tjaden berichtet über den Fall. Familiengerichtsverfahren sind nicht öffentlich."

Wir erneuerten den Antrag, mich als Beistand zuzulassen. Wieder bekamen wir eine Ablehnung. Die Mutter wollte mich aber am 21. Februar 2011 immer noch dabei haben. Also rief ich am Freitag das Familiengericht an und erkundigte mich, ob ich wieder aus dem Gerichtssaal fliege. Ich erreichte nur eine Justizangestellte, die Richterin sei erst um 11.30 Uhr wieder da. Deshalb rief ich nach 11.30 Uhr alle fünf Minuten das Familiengericht von Münster an. Niemand ging an den Apparat.

Also bat ich eine Frau aus Münster, für mich einzuspringen. Diese Frau besuchte am Sonntag die Mutter, machte sich schlau. Und begleitete die Mutter heute zum Familiengericht. An der Verhandlung teilnehmen darf sie aber nicht. Habe ich soeben telefonisch erfahren. Begründung der Richterin: "Ich kenne diese Frau nicht."

Nun sitzt diese Frau auf dem Flur, die Verhandlung hat begonnen. Ohne Beistand für die Mutter. Der Kindesvater ist mit einem Rechtsanwalt dort.

Der § 12 FamFG lautet: "Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben können, als Bevollmächtigter zur Vertretung befugt ist. Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 5 gilt entsprechend. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit es nicht von diesem sofort widerrufen oder berichtigt wird."

Die Richterin flüchtet sich in die Kann-Vorschrift. Und beugt das Gesetz so weit es geht. Damit disqualifiziert sie sich selbst...

Weitere Verfahren gibt es vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Verwaltungsgericht von Münster. Dort bin ich als Beistand der Mutter zugelassen.

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Freitag, 18. Februar 2011

Ohne Schlagstock

18. Februar 2011
Zum Verwaltungsgericht in Münster

Dienstag, 8. März 2011, 11 Uhr, Saal II, Raum 5, Piusallee 38, 48147 Münster: Verhandelt wird über eine Klage gegen das Jugendamt von Münster. Das ist mir heute als Beistand einer Mutter aus Münster mitgeteilt worden.

Auf den Termin soll ich mich so vorbereiten: Die Ladung mitbringen. Die Anfahrtsskizze beachten. Daran denken, dass es vor dem Gericht nur wenige Parkplätze gibt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dagegen verfüge über ausreichenden Parkraum.

Ich komme mit dem Zug, darf aber keinesfalls mitnehmen: Messer, Scheren, Schlagstöcke, Schlagringe und ähnliches. Erlaubt sind wohl: Handgranaten, Maschinenpistolen, Maschinengewehre und ähnliches.

Da aber alles, was bewegliche Sache ist, in eine Durchleuchtungsanlage kommt, würde ich mir möglicherweise trotzdem Ärger einhandeln, weil irgend jemand auf die Idee kommen könnte, dass auch solche Dinge eine gewisse Gefahr darstellen.

Zum Termin wird wohl kaum erscheinen: ein Vertreter des Jugendamtes von Münster. Der hätte Probleme, wenn er mitbringen sollte: das Grundgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz, das FamFG, das Sozialgesetzbuch u. ä. Sind in der Behörde immer gerade verliehen oder - gar nicht vorhanden?

Erscheinen wird ein Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Münster. Der hat auch schon einmal schriftliche Informationen des Jugendamtes an das Verwaltungsgericht von Münster weitergeleitet. Dazu gehörte eine Tabelle, in der Daten dermaßen durcheinander gewürfelt worden sind, dass eins der beiden nachweislich lebenden Kinder aus Behördensicht noch gar nicht zur Welt gekommen ist...

Sonntag, 13. Februar 2011

Staatlicher Kinderklau?

13. Februar 2011
Einfach unfehlbar: der Papst und Jugendämter?

Bei Facebook wird zurzeit für eine Demo geworben. Auf die Straße gehen sollen die Leute gegen "staatlichen Kinderklau".

Der funktioniert angeblich so: Mit Heimkindern wird Geld verdient. Wer Geld verdient, will noch mehr Geld verdienen oder wenigstens keine Verluste hinnehmen. Also schwärmen Jugendämter aus und sorgen im Auftrag von Kinderheimen für Nachschub. Dann gibt es auch noch Pflegefamilien. Die wollen ebenfalls mit Kindern versorgt werden.

Als Beweis dafür, dass der staatliche Kinderklau-Vorwurf zutreffend ist, werden Statistiken herumgereicht. Die belegen tatsächlich: Die Zahl der so genannten Inobhutnahmen steigt. Die belegen aber keinesfalls: staatlichen Kinderklau.

Denn: Keine einzige Organisation hat stichhaltige Beweise für diesen Vorwurf. Mir ist auch bis heute kein solcher Fall bekannt geworden. Der wäre übrigens bei irgendeinem Staatsanwalt gelandet.

Wer von "staatlichem Kinderklau" spricht, verwirrt verzweifelte Eltern, macht sie kopfscheu und lockt sie auf eine Fährte, die bis in den Verfolgungswahn und somit zu Wahngebilden führen kann. Schließlich starren Mütter und Väter auf Jugendämter und Familiengerichte wie das Kaninchen auf die Schlange. Dem Schock "Kindesentzug" folgt die Schockstarre.

Sinn machen würde eine Demonstration gegen Schablonendenken. Denn einen Vorwurf müssen sich viele Jugendämter gefallen lassen. Wahrscheinlich aus Geld- und Zeitmangel verschwinden Kinder und Eltern in Schubladen.

Die Rede ist hier nicht von Müttern und Vätern, die ihren Nachwuchs missbrauchen oder misshandeln. Denen müssen die Kinder weggenommen werden. Die Rede ist von Müttern und Vätern, die falsch beschuldigt werden.

Dann geht es oft schnell. Sind aber erst einmal die Kinder weg, wird aus dem Eil- ein Schneckentempo. Familiengerichte brauchen Monate, bis es zur Verhandlung kommt. Gerichte glauben Jugendämtern fast schon unbesehen, hat sich die Behörde versehen, sehen sich viel zu viele Eltern einer Mauer gegenüber.

Dabei müsste Experten doch eigentlich bekannt sein, dass bei einigen Jugendämtern Vorsicht geboten ist. Oder bekomme nur ich Anrufe, bei denen immer wieder die gleichen Namen von Jugendamtsmitarbeitern fallen?

Was machen eigentlich die Vorgesetzten solcher Jugendamtsmitarbeiter? Weghören? Dazu sagt ein Anrufer: "Schauen Sie sich doch einmal an, was in Münster geschieht. Seit das Jugendamt in die Kritik geraten ist, gehen die in die Öffentlichkeit und lassen ihre Arbeit loben."

Dergleichen geschieht auch anderswo. Sogar eine bundesweite PR-Aktion gibt es inzwischen. Das ist kurios: Denn die meisten Jugendämter wollen eigentlich gar nicht vor Publikum arbeiten. Die machen lieber die Schotten dicht und beschweren sich über öffentliche Kritik, die allerdings nicht verstummen will.

Aber kaum jemand sagt: Wir setzen uns mit den Kritikern zusammen und klären die Sache. Üblicher ist: Kritiker werden ausgegrenzt. Oder sogar hinter den Kulissen schlecht gemacht.

Behörden verschanzen sich sogar dann noch hinter dem Datenschutz, wenn jemand alle Dokumente vorliegen hat. Manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass insgeheim nach diesem Motto gehandelt wird: "Nicht nur der Papst ist unfehlbar. Wir auch. Ihr Jugendamt."

Was tun? Unabhängige Beschwerdestellen einrichten, die schnell reagieren können. Den Zuständigkeitsdschungel lichten. Vor lauter Verfahrensbeiständen, Vormündern, Betreuern, Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern wissen doch viele Eltern gar nicht mehr, an wen sie sich wann wenden sollen. Und: Jede Jugendamtsmitarbeiterin und jeder Jugendamtsmitarbeiter, der Müttern und Vätern droht, muss sofort den Schreibtisch räumen.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Das Dilemma

9. Februar 2011
Jugendämter ohne Fachaufsicht

Eine Mutter schildert dem Bundesfamilienministerium schriftlich ihren Fall. Das Ministerium leitet dieses Schreiben prompt an das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen weiter. Das befragt das zuständige Jugendamt, bekommt von der Behörde eine Stellungnahme.

Die ist zwar mit der Wahrheit nicht in Einklang zu bringen, auch nicht mit der Aktenlage, aber das Ministerium hätte sowieso nichts tun können, wird der Mutter nach gut einem Monat mitgeteilt.

Eine Mitarbeiterin schreibt: "Im übrigen ist das Ministerium zwar oberste Landesjugendbehörde, es ist aber nicht Fachaufsicht über die örtlichen Jugendämter. Diese erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in ausschließlich eigener Verantwortung, ohne dabei an Weisungen oder Empfehlungen des Ministeriums gebunden zu sein. D. h. das Ministerium kann sich nicht in einem Einzelfall wie dem Ihren einbringen und dem Jugendamt eine bestimmte Entscheidung empfehlen."

Mittwoch, 2. Februar 2011

Pampers-Village

2. Februar 2011
Zum Teufel damit

Bleibt mir doch vom Kindeswohl-Acker mit diesen Pampers-Theoretikern, mit Sozialpädagogen, ob mit oder ohne Diplom, Kinderpsychologen, ob mit oder ohne Doktortitel, mit Erziehungswissenschaftlern, ob mit oder ohne Veröffentlichungen und ob mit oder ohne Lehrstuhl an einer Hochschule oder Universität: Kinder sind keine Studienobjekte. Es handelt sich dabei um Lebewesen.

Lebewesen kommen auf die Welt, wollen sie erobern, sie kommen nicht in ein Labor oder in einen Hörsaal, sie werden auch nicht geboren für Buchtitel oder Therapiestunden, die schon vor der Geburt gebucht werden müssen, damit kein Jugendamt eingreift. Ist doch nun wirklich alles schon da gewesen: autoritäre, antiautoritäre und dann sogar noch demokratische ("Wir stimmen jetzt ab - Zoobesuch, ja oder nein") Erziehung.

Spaß macht, was Kind ist. Den Eltern, die nicht jeden Abend darüber nachsinnen, ob das, was sie den Tag über mit ihrem Nachwuchs erlebt haben, auch Sinn macht. Pampers-Theoretiker haben Kinder immer nur anders erklärt, sie haben aber selten welche bekommen.

Meine Mutter hat noch Wäsche gewaschen, als sie im achten Monat war. Bei dem Gedanken würde heutzutage doch jeder Pampers-Theoretiker in wissenschaftliche Ohnmacht fallen. Die bekommen bereits Kopfschmerzen, wenn die Waschmaschine kaputt ist und der Handwerker erst übermorgen Zeit hat.

Schläft das Baby, verfallen Pampers-Theoretiker in Grübeleien über das Urvertrauen. Ist das Kind im Kindergarten, machen sich Pampers-Theoretiker Gedanken darüber, ob sich in der Einrichtung auch alle gewählt ausdrücken. Kommt der Nachwuschs in die Schule, ziehen Pampers-Theoretiker Erkundigungen über die Lehrer ein. Besuchen Heranwachsende eine Disco, gehen Pampers-Theoretiker in der Stube so lange auf und ab, bis Junge oder Mädchen wieder zuhause ist.

Pampers-Theoretiker lachen im Keller, sie sollten endlich in aller Öffentlichkeit über sich selbst lachen. Das würde befreiend wirken. Auf Kinder und auf Pampers-Theoretiker.

Aber was ist? Pampers-Theoretiker haben das Wort "Erziehungsfähigkeit" erfunden. Streicheleinheiten auch. Muss man über diese Leute noch mehr wissen?

Montag, 31. Januar 2011

Umfrage Jugendämter

31. Januar 2011
Mehr glückliche Kinder ohne?

"Ohne Jugendämter gäbe es mehr glückliche Kinder in Deutschland." Kommentiert Henry am 28. Dezember 2010 eine Umfrage über die Arbeit von Jugendämtern, die von "Deutschland stimmt ab" ins Netz gestellt worden ist. Diese Umfrage läuft noch bis zum 27. März 2011. Abgegeben wurden bislang über 2 500 Stimmen, über 76 Prozent haben schlechte Erfahrungen gemacht.

Zu Wort meldete sich auch jener Vater, dessen Sohn 2006 aus dem Schloss Dilborn geflüchtet ist. Sein Fluchtweg führte von Brüggen nach Belgien. Seine Geschwister darf der Junge nach Aussagen des Vaters nicht sehen. Die leben bei der Mutter in Deutschland. Das Jugendamt von Mönchengladbach-Rheydt missachte den Geschwisterwunsch.

In der Kritik stehen Jugendämter schon länger. Dennoch merkt eine Kommentatorin an, dass sie diese Umfrage nicht ernst nehmen könne, weil sie nicht wissenschaftlich sei.

Wissenschaftlich sind auch die Kommentare nicht. 119 gibt es inzwischen. Wenn auch nur die Hälfte von den Schilderungen stimmt, dann besteht dringender Handlungsbedarf. Sieht Europa auch so.

Kein Jugendamt mag öffentliche Kritik, obwohl jede dieser Behörden in öffentlichem Auftrag handelt. Besonders irritiert ist derzeit das Jugendamt von Münster.

Hier geht es zur Umfrage

Freitag, 28. Januar 2011

Die Geldverschwender

27. Januar 2011
Millionen werden in die Luft gepustet

26 Millionen Euro pusten deutsche Jugendämter jährlich über die Grenzen für Kinder, die angeblich in ausländischen Einrichtungen betreut und gefördert werden. Doch dort gibt es Betreuerinnen, die den Nachwuchs aus deutschen Landen gar nicht zu Gesicht bekommen, sondern alle sechs Monate einen Postboten, der Schreiben besagter Einrichtungen vorbeibringt, weil in betrügerischer Absicht nicht erbrachte Betreuungsleistungen abgerechnet werden sollen. Das Geld aus Deutschland fließt schließlich wie von selbst. Aufgescheucht worden sind deswegen gerade Behörden aus Portugal.

So pleite, wie viele deutsche Kommunen behaupten, können sie also gar nicht sein, wenn für eine derartige Kinder- und Jugend(nicht-)hilfe Millionenbeträge verschleudert werden können. Wer aber ohne ausreichende Rechenschaftspflicht immer mehr Geld fordern kann, macht sich irgendwann auch keine Gedanken mehr darüber, ob er die ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel auch sinnvoll einsetzt.

Diesen Vorwurf muss sich fast jedes deutsche Jugendamt gefallen lassen. Nicht einmal reagiert wird, wenn ein Heim für jeden Platz 6 000 Euro kassiert und von diesem Heim ganz munter behauptet wird, in der Einrichtung gebe es eine 1 : 1-Betreuung, während Bewohner des Ortes berichten, dass die Heimkinder bis zum Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen und Plätzen herumlungern. Kein Betreuer weit und breit. Eines dieser Kinder ist bei einer Explosion umgekommen.

Doch jetzt liegen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nahezu 100 Petitionen vor. Thema: die Arbeit deutscher Jugendämter. Gebildet werden soll ein Runder Tisch. Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, steht noch in den politischen Sternen. Ehemalige Heimkinder haben es geschafft. Zwei Jahre lang beschäftigte sich ein Runder Tisch mit ihrem Schicksal zwischen 1950 und 1975.

Um die 12 500 Kinder werden pro Jahr von Jugendämtern "in Obhut" genommen. Meistens berechtigt. Aber wenn nicht? Dann fallen Eltern in einen quasi rechtsfreien Raum. Familiengerichte ignorieren bestehende Gesetze, Gutachter verdienen sich eine goldene Nase.

Was hier zu Lande geschieht, wird in Europa mit wachsender Besorgnis beobachtet. Diskutiert wird schon darüber, ob man Deutschland nicht einen Teil seiner Souveränität entziehen sollte. Würde bedeuten: Entscheidungen in Familiensachen werden außer Kraft gesetzt, damit Unrecht nicht mehr Gesetzeskraft erlangt.

In drei Jahren Beschäftigung mit deutschen Jugendämtern bin ich nur wenigen qualifizierten Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern begegnet. Die meisten sind in jeder Hinsicht dermaßen überfordert, dass sie so schnell den Überblick verlieren wie unsereins den Bus verpasst. Weg ist der Bus - weg ist das Kind...

Vor über fünf Jahren hat Bundespräsident Horst Köhler beklagt, dass Deutschland beim Steuerranking einen dreistelligen Platz belegt. Bedeutet: Es gibt nur noch wenige Staaten, in denen die Steuern weniger effektiv eingesetzt werden. Auf sozialem Gebiet dürften derlei Missstände besonders groß sein.