Freitag, 31. Dezember 2010

Aufgelesen II

31. Dezember 2010
Ohne Widerspruch gemeinsames Sorgerecht

"Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein", fügte die Ministerin hinzu. In einem solchen Fall müsse ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht.


Reuters, 30. Dezember 2010


27. Dezember 2010
Recht auf Familiengemeinschaften

Das Amtsgericht Baden-Baden genehmigte das Familienleben im o.g. Fall, während das Oberlandesgericht Karlsruhe dies wiederum aufhob. Mit dem heutigen Urteil soll den Richtern klar sein, dass jedes Kind nicht nur einen Anspruch auf wenige Stunden begleiteten Umgang haben soll, wie das Amtsgericht Baden-Baden urteilte, sondern auf Familiengemeinschaften.

Elternsorge, 23. Dezember 2010

27. Dezember 2010
Mutter für tot erklärt/Sohn meldet sich nach zehn Jahren

Hier lesen

25. Dezember 2010
Der Wahn: die perfekte Mutter

Natürlich ist das Quatsch. Aber unbewusst glauben die Frauen daran, dass sie durch die Art des Umgangs ihre Kinder so schöpfen können, wie es ihnen selbst und der Gesellschaft recht ist. Sie sollten möglichst nicht in Treppenhäusern und Supermärkten herumschreien und nach Möglichkeit Geige oder Klavier spielen. Aber immer entspannt und ohne Druck.

Welt, 25. Dezember 2010

20. Dezember 2010
Warum schaut Oberbürgermeister zu?

Sie können sich gar nicht vorstellen, wie sehr ich mir wünsche, dass SIE Oberbürgermeister werden. Sie wären der erste Oberbürgermeister, der sich mit dem Jugendamt anlegt.

Kennen sie Pia Lehmann? Der wurde gejagt, in einem Kofferraum von der Polizei gefunden, er schrie wie am Spieß, wehrte sich mit Händen und Füßen. Er wollte bei seiner Mutter bleiben. Der Junge hat nie etwas verbrochen, ist gläubig und wurde der Mutter entzogen, weil angeblich eine hochpathologische Bindung zwischen Mutter und Kind besteht.

Der Oberbürgermeister hat dabei tatenlos zugesehen, wie die Polizei ihn mit Handschellen über den Boden schleifte. Er schüttelte zwar mit dem Kopf, aber das hat dem Jungen auch nicht für viel geholfen. Man steckte ihn wegen seiner Aufsässigkeit in die Psychiatrie für Erwachsenen, wo man attestierte, dass er ein völlig normaler Junge sei, der zu seiner Mutter wolle. Die Bevölkerung und die Mutter haben das Jugendamt so lange unter Druck gesetzt, bis sie nachgeben mussten.

Was ist bloß in Deutschland los? Warum werden Familien gejagt?

Tjaden für Wilhelmshaven, 20. Dezember 2010


5. Dezember 2010
Vorwürfe gegen Kölner Jugendamt

Der Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes durch seinen Stiefvater beschäftigt auch das Jugendamt der Stadt. „Ein entsetzlicher Fall“, so Schul- und Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein mit Blick auf das Verfahren vor dem Landgericht. Möglicherweise geht es auch um Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes.

Kölnische Rundschau, 2. Dezember 2010

9. November 2010
Glückszahlen für Väter

420/09 oder 21.07.2010 sind für viele deutsche Väter in diesem Jahr regelrechte Glückszahlen gewesen. Gemeint sind das Aktenzeichen und das Datum einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Recht der elterlichen Sorge...

Neue Nordhäuser Zeitung, 8. November 2010

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Kinderhaus-Finale

30. Dezember 2010
Sorgerechtsentzugs-Spiel pünktlich angepfiffen

Das Sorgerechtsentzugs-Spiel wird pünktlich um 15.30 Uhr im Stadtteil Kinderhaus angepfiffen. Das Jugendamt von Münster hat sein bestes Team aufgeboten. Im Tor steht eine noch recht junge Praktikantin, die aber jeden Tag dazu lernt. Aus der Tiefe des Raumes soll Stillack kommen, der die Erde zwar noch für eine Scheibe hält, aber jeden Pass verwertet. Rückendeckung gibt ihm die Nummer 6, die offensiv ausgerichtet ist, falls die Erde wider Erwarten doch eine Kugel sein sollte. Katerla heißt dieser Spieler, der nicht ausgeliehen werden darf, weil schon ein anderes Teammitglied spurlos und offenbar sogar noch ablösefrei von der Spielfläche verschwunden ist. Wer kennt schon noch Prickelmeier?

Der gegnerischen Mannschaft hat das Team vom Idenbrockplatz und aus der Hafenstraße bereits im Vorfeld "pathologische Übersteigerung" vorgeworfen, aber immerhin erkennt das Jugendamt an: "Dass die es bis ins Finale geschafft haben, ist erstaunlich." Offenbar verkrafte der Gegner jedes Foul, müsse aber mit noch härteren Regelverstößen rechnen. Vorsichtshalber gehöre zum Publikum eine Pflegefamilie.

Schiedsrichter "Kindeswohl" lässt die Partie laufen und erweist sich als nicht kleinlich, wenn wieder einmal ein Spieler der Jugendamts-Mannschaft ins Abseits gelaufen ist. Er pfeift einfach nicht, wertet aktives als passives Abseits, weil nach seiner Auffassung die Elf vom Idenbrockplatz und aus der Hafenstraße doch nicht viel Gescheites während der Spielzeit auf den Rasen bekommt.

Deshalb steht es bei Halbzeit für den Gegner 3 : 0. Und schon wird kurzerhand eine Gutachterin eingeschaltet, die nicht lange braucht, um als Abgesandte des Institutes für forensische Psychologie festzustellen, dass es das Team des Jugendamtes von Münster mit einer Mannschaft zu tun bekommen hat, in der jeder Spieler nicht nur zwei Beine, sondern auch noch zwei Füße hat. Sofort schließt die Dortmunderin auf Schizophrenie und behauptet: "Deshalb spielen die nicht mit 11, sondern mit 22 Mann."

Das ist nicht erlaubt, entscheidet daraufhin Schiedsrichter "Kindeswohl" und bricht die Partie ab. In den Medien erhebt sich ein Proteststurm. Das Jugendamt von Münster scheint wieder einmal Wind gesät zu haben. Ohne Besonderes geleistet zu haben...

Sonntag, 19. Dezember 2010

Der Überbehüterstaat

17. Dezember 2010
Reif für die Abwrackprämie

Hoppe, hoppe, Reiter, wenn er fällt, dann schreit bestimmt wieder jemand nach der Kindergartenpflicht. Allerdings wird dieser Schrei gleich wieder erstickt. Wie jetzt in Bad Homburg bei einer Diskussionsveranstaltung der CDU. Kann man aus gesetzlichen Gründen nicht einführen, lautete die Erkenntnis.

Auch Ursula von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für die Kindergartenpflicht eingetreten. Zumindest das letzte Kindergartenjahr sollte Pflicht sein, meinte sie vor vier Jahren. Dann verschwand dieser Vorschlag wieder in der Schublade.

Was haben diese In-Schubladen-Herumkramer nur? Kleine Kinder verbringen doch heute schon mehr Zeit in Arztpraxen als in ihrem Kinderzimmer. Kaum ist die eine Vorsorgeuntersuchung erledigt, steht die nächste bevor. Und als Erwachsener wundert man sich darüber, wie man ohne diesen Überbehüter-Staat die eigene Kindheit überhaupt überleben konnte.

Zum Arzt gebracht worden sind wir doch nur, wenn es uns schlecht ging und der Oma nichts mehr einfiel. Dazu kamen ein paar Impfungen. Das war´s. Doch dann kamen die Kinderpsychologen, die Kinderthearapeuten, die Kinderpsychiater, die Sozialpädagogen, die Sozialarbeiter, die Erzieherinnen, die...

Die nahmen sich die Kleinen gründlich vor. Kaum hatte jemand die eine Kinderkrankheit entdeckt, litt der Nachwuchs schon unter einer zweiten. Sogleich zuckten Eltern zusammen und rannten mit ihren Mädchen und Jungen in die Arme von so genannten Experten, die ihren eigenen Erkenntnissen inzwischen nicht mehr trauten.

Lasst doch endlich die Kinder in Ruhe, lasst sie unbeschwert aufwachsen und verlasst euch darauf, dass die meisten Eltern gar nicht so viel falsch machen können wie dieser Überbehüter-Staat, der 2010 "Wutbürger" als "Wort des Jahres" ins Stammbuch geschrieben bekommen hat. Voriges Jahr war es laut Gesellschaft für die deutsche Sprache die "Abwrackprämie".

Diese Prämie sollten alle bekommen, die endlich die Vorstellung, dass der Staat alles richten könne und müsse, abwracken. Für alle Zeit...

Kommentare

So lügen Jugendämter

Dienstag, 14. Dezember 2010

Glückwunsch, Oldenburg!

14. Dezember 2010
Kindesunwohl-Preis gewonnen!

Glückwunsch, in diesem Jahr hat das Jugendamt von Oldenburg in Oldenburg das Kindesunwohl-Rennen gemacht. Der Fall machte Schlagzeilen: Einer Altenpflegerin und einem Altenpfleger wurden die Kinder weggenommen. Der Anwalt der Familie sprach von "himmelschreiendem Unrecht". Damit schaffte dieses Jugendamt aber immerhin den Sprung auf Platz 1, bekam 633 Stimmen und löste den Vorjahressieger Lüneburg ab.

Ausgedacht hat sich den Kindesunwohl-Preis der Wilhelmshavener Redakteur und Schriftsteller Heinz-Peter Tjaden bei einem Hundespaziergang. Er war inzwischen der Katastrophenmeldungen über Jugendämter überdrüssig geworden, wollte das Thema mit Ironie angehen und stellte die Frage in den Internet-Raum "Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl?"

In diesem Jahr war die Beteiligung an dieser Umfrage noch größer als im Vorjahr. 972 Stimmen wurden abgegeben. Lüneburg blieb in der Spitzengruppe, belegte Platz 2 mit 89 Stimmen.

Das Jugendamt von Münster wurde erst am 25. August 2010 ins Rennen geschickt, hamsterte täglich Stimmen mit einem Kindesentzugs-Fall, der seinesgleichen sucht. Schließlich hängte diese Behörde auch noch Viersen (65 Stimmen) ab und hat sich als Dritter (78 Stimmen) für 2011 sicherlich vorgenommen: Dann holen wir uns den Pott!

Also: Auf ein Neues! Immer schön das Kindeswohl missachten, dann klappt es schon bei der nächsten Umfrage!

Donnerstag, 9. Dezember 2010

Der Patenonkel

9. Dezember 2010
Ist der etwa gefährlich?

"Freitag, 10. Dezember 2010, 13.30 Uhr, 3. Etage, Sitzungssaal 323 A, Gerichtsstraße 2 bis 6, 48149 Münster. Das Gericht hat angeordnet, dass Sie persönlich bei der Verhandlung anwesend sein müssen."


Steht in einer Ladung vom 25. November 2010 (Az 57 F 198/10), die neben mir auf dem Schreibtisch liegt. Vor Gericht erscheinen soll ich als Patenonkel von zwei Kindern (das Mädchen ist fast eineinhalb Jahre alt, der Junge drei Jahre). Getauft werden sollen die Kinder am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission. Steht so in einer Anmeldung zur Taufe vom 11. November 2010. Es gibt nicht nur mich als Patenonkel, sondern auch zwei Patentanten.

Doch nur mein Name auf der Anmeldung zur Taufe hat die Verfahrenspflegerin aufgeschreckt. Diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen reagierte am 25. November 2010 mit einem Eilantrag an das Oberlandesgericht Hamm. Sie wollte, dass man der Kindermutter das "Recht der Religionsausübung" für ihre beiden Kinder entzieht, weil "dem seelischen und geistigen Wohl der Kinder" Gefahr drohe. Dann zieht diese Verfahrenspflegerin, die immer nur mit dem Kindesvater spricht, wenn sie sich denn überhaupt rührt, gegen die Kindesmutter und gegen mich zu Felde. Sie behauptet: Kindesmutter und Patenonkel kennen sich aus dem Internet, dem Patenonkel soll in anhängigen Verfahren lediglich eine "wie auch immer geartete Stellung" verschafft werden.

Das Oberlandesgericht Hamm hat diesen Eilantrag erst einmal zurückgestellt, weil das Gericht in einem schriftlichen Verfahren über das Sorgerecht für die beiden Kinder entscheidet und von daher Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Der Junge lebt seit einem halben Jahr beim Kindesvater, das Mädchen seit über 14 Monaten bei einer Bereitschaftspflegemutter.

Als Patenonkel der beiden Kinder bin ich keinesfalls vom Internet-Himmel gefallen, die Familie hat diesen Wunsch geäußert, in der Spanischen Katholischen Mission wäre ich als Patenonkel mehr als herzlich willkommen, weil ich für die Kindesmutter und ihre beiden Kinder kämpfe.

Da für mich zu den Skandalen in diesem Fall immer gehört hat, dass die beiden Kinder getrennt worden sind, habe ich am 24. November 2010 beantragt: 1. ich darf die beiden Kinder im Beisein ihrer Eltern vor der Taufe sehen, um sie endlich kennenzulernen, 2. wenn ich die Kinder sehen darf, dann immer gemeinsam und im Beisein der Eltern.

Warum die Verfahrenspflegerin, die auch am 10. Dezember 2010 vom Familiengericht von Münster als Verfahrensbeistand der beiden Kinder bestellt worden ist, dagegen etwas hat, wird mir immer rätselhaft bleiben. Dieser Verfahrenspflegerin ist laut Ladung vom 25. November 2010 übrigens "zusätzlich die Aufgabe übertragen (worden), Gespräche mit den Eltern und mit weiteren Bezugspersonen (der Kinder) zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken".

Die erste Aufgabe hat die Verfahrenspflegerin bis heute nicht erfüllt. Sie sprach weder mit der Kindesmutter, noch mit der Großmutter, die ihre Hilfe angeboten hat, noch mit mir. Dafür wollte sie per Eilantrag die Kindesmutter matt setzen - und da soll sie in der Lage sein, zu einer "einvernehmlichen Regelung" beizutragen?

Auch das Jugendamt von Münster hat bisher immer ganz munter verhindert, dass ich die beiden Kinder sehe. Ich war im Oktober 2010 und im November 2010 in Münster...

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Kiffer-Kissen

8. Dezember 2010
Weichei hat die Meinung anderer

Und abends heult er in sein Kiffer-Kissen und morgens schreckt er hoch, weil er zwei Kinder hat? Das eine wohnt bei ihm, für das andere interessiert er sich nicht? Weil das Jugendamt von Münster das so will? Oder das Familiengericht von Münster? Oder sein Rechtsanwalt C. vom Prinzipialmarkt?

Was für ein Weichei, dem das Jugendamt von Münster auch noch das Sorgerecht für ein Kind zuschanzen will...! Geplant  ist das seit Juni 2010. Damit der Dreijährige früh genug lernt, was ein von allen formbares Wesen ist, das schon in jungen Jahren unter Entzugserscheinungen leidet?

Schon einmal habe ich festgestellt: Das Jugendamt von Münster ist nicht erziehungsfähig. Ein Weichei aber auch nicht. Wer tatenlos und/oder bekifft zuschaut, dass seine Kleinen voneinander getrennt werden, wer dem Jugendamt von Münster nicht die Türen einrennt, um endlich einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, der gegen das Wohl eines 17 Monate alten Mädchens unverdrossen nach Pflegefamilien sucht, obwohl er genau weiß, dass die Mutter mit dieser Suche nicht einverstanden ist, der muss sich eines Tages wie der Schuster Voigt in "Der Hauptmann von Köpenick" fragen, was er eigentlich sein Leben lang gemacht hat. Fußmatte, wird er dem lieben Gott sagen müssen, ich war eine Fußmatte.

Auf der man mein Rückgrat abgestriffen hat, während sie meine Kinder trennten. Ich habe mich immer nur flach gemacht: vor dem Jugendamt von Münster, vor dem Familiengericht von Münster  und vor meinem Anwalt.

Und die Mutter unserer beiden Kinder habe ich am Samstag und am Dienstag bei Skype belogen, als ich ihr versicherte, dass ich für ein gemeinsames Sorgerecht eintreten werde. Weil mir mein Anwalt abgeraten hat. Ich bilde mir meine Meinung immer nur aus den Meinungen anderer. Was die mit mir machen, merke ich gar nicht mehr. Ich kiffe - also bin ich nicht?

I swear, heißt ein wunderschönes Lied, das der Verfasser dieser Zeilen zum Vergnügen seiner Nichten und Neffen stets bei gemeinsamen Radtouren gesungen hat - sie sangen mit, denn wir liebten jede Stunde, die wir miteinander verbrachten. Bis sie ihre eigenen Wege radelten. So soll es sein.

Sie sind gemeinsam aufgewachsen. Wer das verhindert, wer das auch nur behindert, ist uncool, wie man heute zu sagen pflegt. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Patenonkel dieser beiden Kinder. Nicht eines Kindes! Das gefällt der Verfahrenspflegerin nicht so ganz, das gefällt dem Jugendamt von Münster bislang überhaupt nicht.

Und mich  interessiert das ganz und gar nicht! Als Patenonkel der beiden Kleinen bin ich für ihr Wohl zuständig, nicht für das Akzeptieren von Schriftstücken von Fehlgeleiteten. Eine Richterin am Oberlandesgericht von Hamm liest noch bis Freitag, was jede Seite zu sagen hat. Das, was der Vater der Kinder angeblich zu sagen hat, ist gar nicht das, was er sagen würde, wenn er kein Weichei wäre!

Eier bekommt der auch nicht mit Joints. Die raucht er sogar noch, wenn die Tür zum Zimmer seines dreijährigen Jungen offen steht. Auf dem Balkon ist es ihm zu kalt. Na ja, Weichei eben...

Rektor vor Gericht

8. Dezember 2010
Fauler Rektor betrügt auch noch

Faul - und dann auch noch ein Betrüger! Der 20. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat den Rektor einer Grundschule aus Goslar aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Az. 20 LD 3/09). Vorgeworfen wurden ihm von der Landesschulbehörde die folgenden Dienstvergehen: Der Rektor unterrichtete die Schülerinnen und Schüler von 2002 bis 2006 nicht vorschriftsmäßig 15 Stunden in der Woche, sondern sechs, 2005  und 2006 fälschte er zwei Unterrichtsstunden pro Woche in ein Klassenbuch, die er gar nicht erteilt hatte, von 2000 bis 2005 kaufte er für die Schule Zauberartikel im Wert von rund 19 730 Euro, die zu selten genutzt wurden. Statt in der Schule zauberte der Rektor in zwei Kindergärten und steckte pro Vorstellung 200 Euro in die eigene Tasche.

Vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht hatte der Rektor Reue gezeigt, deswegen sollte er weiter Lehrer sein dürfen.  Doch gegen dieses Gerichtsurteil legte das Landesschulamt vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung ein.




Die Landesschulbehörde wirft dem Rektor vor, in den Schuljahren 2002/2003 bis April des Schuljahres 2005/2006 seine Unterrichtsverpflichtung als Schulleiter in Höhe von 15 Stunden wöchentlich um 9 Stunden unterschritten zu haben, durch nachträgliches Abzeichnen im Klassenbuch im Schuljahr 2005/2006 die Erteilung von zwei Wochenstunden vorgetäuscht zu haben, in den Jahren 2000 bis 2005 aus dem Schuletat Zaubermaterialien für ca. 19.730,- EUR beschafft und diese im Verhältnis zu den Anschaffungskosten nicht angemessen für schulische Zwecke verwendet zu haben sowie die Zaubermaterialien für private Zwecke genutzt zu haben, indem er in zwei Kindergärten Zaubervorführungen gegen ein Entgelt von jeweils 200,- EUR veranstaltet habe, ohne diesen Betrag dem Schulhaushalt zugeführt zu haben, und keine Nebentätigkeitsgenehmigung hierfür gehabt zu haben. Die Landesschulbehörde hat deshalb gegen den Rektor Disziplinarklage erhoben und beantragt, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Rektor in das Amt eines Lehrers zurückgestuft, da er nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nur in seiner Funktion als Rektor versagt und Reue gezeigt habe. Gegen dieses Urteil hat die Landesschulbehörde Berufung mit dem Ziel der Entfernung des Rektors aus dem Beamtenverhältnis eingelegt.

Der 20. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat der Berufung stattgegeben. Der Rektor hat nach den Feststellungen des 20. Senats seine Dienstpflichten verletzt, indem er vom Schuljahr 2002/2003 bis zum April des Schuljahres 2005/2006 seiner Unterrichtsverpflichtung von 15 Stunden wöchentlich im Umfang von 9 Stunden pro Woche, insgesamt 1.250 Stunden Unterricht, nicht nachgekommen ist. Er hat außerdem durch nachträgliches Abzeichnen von tatsächlich nicht erteilten 2 Stunden Unterricht im Klassenbuch einer 4. Klasse im Schuljahr 2005/2006 die Erteilung von Unterricht vorgetäuscht. Darüber hinaus hat der Rektor gegen seine Dienstpflichten verstoßen, weil er auf Kosten des Schulträgers angeschaffte Zaubermaterialien im Wert von ca. 19.730,- EUR nicht angemessen für schulische Zwecke eingesetzt und diese Materialien für private Zaubervorführungen in zwei Kindergärten verwendet hat. Die festgestellten Dienstpflichtverletzungen stellen ein schweres Dienstvergehen dar, das die Entfernung des Rektors aus dem Beamtenverhältnis erfordert. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rektor der Grundschule und der Landesschulbehörde sieht der 20. Senat als zerstört an. Der Rektor ist über einen Zeitraum von fast vier Jahren in erheblichem Umfang seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachgekommen und hat damit in schwerwiegender Weise seine Dienstleistungspflicht - eine Grundpflicht eines jeden Beamten - verletzt. Er ist für die Erstellung des Stundenplans allein zuständig gewesen und hat sich nicht entsprechend seiner Unterrichtsverpflichtung zum Unterricht eingeteilt. Da er bei der Stundenplanerstellung nicht der Kontrolle durch die Landesschulbehörde unterlag, hat er das in ihn gesetzte Vertrauen unter Ausnutzung seiner Vorgesetztenfunktion enttäuscht. Gleichzeitig hat er den umfassenden Bildungsauftrag der Schule missachtet, da sich die Nichterteilung von insgesamt 1.250 Stunden Unterricht nachteilig auf die Unterrichtsversorgung der Schüler ausgewirkt hat. So konnten trotz der bestehenden guten Versorgung der Schule mit Lehrkräften teilweise Pflichtstunden in Deutsch und Mathematik wie auch Förderstunden nicht erbracht werden. Insoweit hat der Rektor nicht nur als Schulleiter, sondern auch als Lehrer versagt. Hinzu kommen die weiter festgestellten Dienstpflichtverletzungen, die nicht die Annahme eines Restvertrauens in den Rektor und seine zukünftige Amtsführung auch nur in dem Amt eines Lehrers rechtfertigen. Da der Senat zu Gunsten des Rektors sprechende gewichtige Milderungsgründe, die zu einem Absehen von der disziplinarischen Höchstmaßnahme führen können, nicht feststellen konnte, war er aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Das Urteil ist rechtkräftig.