Donnerstag, 24. Dezember 2015

Aufgelesen 2015 (II)

Totale Kontrolle

Der Traum eines jeden totalitären Systems soll verwirklicht werden. Mit aller Kraft will Rot/Grün in NRW das so genannte Präventionsgesetz durchpeitschen. Eltern und Kinder sollen ab Schwangerschaft der umfassenden Kontrolle durch Netzwerke mit Hebammen, Ärzten, Kitas, Sozialarbeitern und Jugendämtern ausgeliefert sein.

Die Tatsache, daß die Eltern die Sorge in eigener Verantwortung ausüben, §1627 BGB, gerät dabei unter die Räder. Das Grundrecht und das Grundgesetz auf Schutz der Familie bleiben bei der Durchsetzung der hehren Ziele außen vor.


Anwalt, 12. August 2015

Schulverweigerer macht Abitur

Moritz Neubronner, Jahrgang 1996, lebt in Bremen und ist der bekannteste Schulverweigerer der Republik. Lediglich die ersten beiden Grundschuljahre und ein Halbjahr in der zehnten Klasse hat er einen regulären Schulunterricht besucht. Fast ohne fremde Hilfe schaffte er danach die Mittlere Reife mit einem Durchschnitt von 1,4. Seine externe Abitur-Prüfung schloss er im Sommer 2015 mit der Gesamtnote 2,5 ab.

Spiegel online, 22. August 2015

Weitere Sitzungen wegen Jugendhilfe

Zwei weitere Termine sind für Sitzungen des Ausschusses zur Untersuchung von Fehlverhalten in Sachen Jugendhilfe für dieses Jahr geplant (25. September, 2. Dezember), bevor es 2016 weiter gehen soll. „Zu wenig“, konstatierte Grünen-Fraktionschef Peter Tertocha in der Sitzung am Freitag. Mit der Einschätzung dürfte er richtig liegen, blickt man allein auf die jüngste siebenstündige Sitzung zurück.

WAZ, 25. August 2015

Mangelhafte Gutachten

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die dem ZDF-Magazin "Frontal 21" exklusiv vorliegt (Sendung am Dienstag, 8. September 2015, 21.00 Uhr"). "Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung. Außerdem entsprechen sie nicht dem aktuellen Forschungsstand", erklärt Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie, der für die Studie 272 Familienrechtsgutachten aus den Jahren 2013 und 2014 aus allen Bundesländern untersucht hat. Als Entscheidungsgrundlage für die Gerichte seien diese mangelhaften Gutachten überhaupt nicht geeignet. Trotzdem würden auf ihrer Grundlage vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, ganze Familien zerrissen. "Mit diesen mangelhaften Gutachten verdienen die Gutachter zwar viel Geld. Auf der Strecke bleibt aber das Wohl der Familien und der Kinder", so Werner Leitner weiter.

Die schlechte Qualität vieler Gutachten in Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu finden. Mittlerweile liegt der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor.


Finanznachrichten, 7. September 2015

Erklärung der Grünen

21. September 2015. Zu einem heute getroffenen Beschluss des Bundesvorstands erklärt Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Auf Empfehlung des Anhörungsbeirats hat der Bundesvorstand heute im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Landesvorstand Nordrhein-Westfalen entschieden, an drei Betroffene sexuellen Missbrauchs eine Zahlung in Anerkennung des ihnen zugefügten schweren Leides zu leisten.

Es geht um Fälle langjährigen sexuellen Missbrauchs Anfang der 1980er
Jahre in der Emmaus-Gemeinschaft auf dem Dachsberg in Kamp-Lintfort.
Nach dem vom Bundesvorstand in Auftrag gegebenen Gutachten des Instituts
für Demokratieforschung Göttingen hat die Anhörung der Betroffenen
Anfang September vertiefte Erkenntnisse ergeben. Auf dieser Grundlage sehen wir in diesen konkreten Fällen eine institutionelle Mitverantwortung der grünen Partei, der wir uns stellen. Über die Einzelheiten haben wir den Betroffenen zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte Vertraulichkeit zugesichert.

Wir bedauern zutiefst, dass die grüne Partei in ihren Anfangsjahren pädosexuellen Aktivisten und ihren Positionen Raum gelassen hat.
Betroffene, denen von Tätern mit grünem Parteibuch Leid angetan wurde
oder die sich durch die Debatten dieser Zeit verhöhnt fühlen, bitten wir noch einmal nachdrücklich um Entschuldigung.

Mit der heutigen Entscheidung setzen wir die notwendige Aufarbeitung
unserer Parteigeschichte fort. Wir wollen Betroffene weiter ermutigen,
auf uns zuzukommen und ihre Geschichte zu erzählen. Die zu diesem Zweck
eingerichtete telefonische Anlaufstelle und der Anhörungsbeirat setzen ihre Arbeit fort.“

Die telefonische Anlaufstelle ist ein Angebot, das sich in erster Linie
an Betroffene wendet, die mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Kontakt treten
wollen. Sie ist immer mittwochs von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der
Rufnummer 030-28 44 21 97 erreichbar. Die Vereinbarung abweichender
Sprechzeiten ist möglich.


Ritalin für "Zappelphilip"

Der “Struwwelpeter” ist inzwischen 170 Jahre alt, wurde erfunden von dem Frankfurter Arzt und Psychiater Heinrich Hoffmann. Psychiater sind laut Ernst Jünger die Letzten, die etwas von Menschen verstehen. Dieses Dichterwort hat dieser Berufsstand aber bis heute nicht verstanden, wohl auch deshalb erfand er in den USA die Krankheit ADHS und Novartis 1954 ein Medikament, das viele von uns als Ritalin kennen.
Weitere Gedanken, 22. September 2015

Zwei Jahre und zehn Monate für schweren Schlag gegen Baby-Kopf

Osnabrück. Die 3. große Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hat heute in dem Strafverfahren gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Nordhorn ihr Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt (Aktenzeichen 3 KLs 8/15).
Die Kammer zeigte sich nach insgesamt fünf Verhandlungstagen davon überzeugt, dass der Angeklagte am 3. September 2014 in Nordhorn dem sieben Wochen alten Säugling seiner damaligen Freundin einen derart schweren Schlag gegen den Kopf versetzt hatte, dass das Kind hierdurch ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung erlitt und in akuter Lebensgefahr schwebte. In welchem Ausmaß dauerhafte Folgen verbleiben werden, sei noch nicht sicher absehbar. Angesichts der erheblichen Gewalteinwirkung gegen das wehrlose Kind kam für die Kammer nur die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht, die auch tatsächlich vollstreckt werden müsse. Dies werde dem Angeklagten Gelegenheit geben, an sich zu arbeiten und ggf. eine Berufsausbildung zu beginnen.

Soweit dem Angeklagten eine weitere Gewaltanwendung gegen das Kind durch heftiges Schütteln vorgeworfen worden war, sprach die Kammer den Angeklagten frei. Das eingeholte medizinische Gutachten habe ergeben, dass die beträchtlichen Kopfverletzungen durchaus im Zuge des eingeräumten Schlages gegen den Kopf entstanden sein können. Eine weitere Gewaltanwendung sei daher nicht hinreichend sicher feststellbar; auch für einen Tötungsvorsatz fehlten belastbare Anknüpfungspunkte.

Das heute verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung oder die Nebenklage das Rechtsmittel der Revision eingelegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung auf Rechtsfehler prüfen.


Pressemitteilung vom 29. September 2015

Sitze ich bald  im Gefängnis?

Nun kann ein Wilhelmshavener Polizeibeamter einen Haftbefehl gegen mich beantragen, denn die von ihm geforderte Vermögensauskunft werde ich am 7. Oktober 2015 nicht geben.

Ich sach mal, 3. Oktober 2015

Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums

7. Oktober 2015-Vertreterinnen und Vertreter von Niedersächsischem Sozialministerium und Landesjugendamt haben heute im Hannoveraner Leibnizhaus mit Jugendamts-Leitungen aus ganz Niedersachsen die künftigen Verteilungskriterien und Unterbringungsstandards von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besprochen. Bisher musste die Kommune sich um diese jungen Flüchtlinge kümmern, in denen sie erstmals angetroffen wurden - das führte zu sehr unterschiedlichen Belastungen der Jugendämter. Künftig werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge darüber hinaus auch seitens des Bundes auf die Länder verteilt. 

 „Niedersachsen wird die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge gleichmäßig und gerecht auf die Kommunen verteilen - das genaue Vorgehen klärt das Sozialministerium derzeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden ab", erklärte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt im Leibnizhaus: „Das Kindeswohl muss gesichert werden, das ist für mich das entscheidende Ziel. Eine große Herausforderung - besonders für die Kommunen und freien Träger - ist die Schaffung von genügend Plätzen, an denen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge leben können und betreut werden. In den Jugendämtern wird auf Hochtouren gearbeitet." Bezüglich der Schaffung neuer Plätze in Kooperation mit freien Trägern müssten pragmatische Lösungen gesucht und gefunden werden, so Rundt.

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Niedersachsen kommen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen unter den Flüchtenden. Sie haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Das Land Niedersachsen und die Kommunen stellen sicher, dass die nach Niedersachsen kommenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen eine ihren besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen entsprechende Aufnahme finden. „Wir müssen berücksichtigen, dass viele hier eintreffende Jugendliche auch traumatisiert sind. Sie haben vor oder auf der Flucht Schreckliches erlebt, mitunter ihre Eltern verloren - diese jungen Menschen brauchen eine besondere Zuwendung durch speziell ausgebildete Fachkräfte", so die Sozialministerin.

„Derzeit wird die erforderliche Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, sie wird dem Kabinett vorgelegt. Auch der Entwurf der Ausführungsbestimmungen ist fertig. Der Verteilschlüssel soll sich an der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune orientieren", erläuterte Cornelia Rundt: „Mehrere Jugendzentren können gemeinsam auf freiwilliger Basis Kompetenzzentren bilden, so dass die Erfahrungen im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen gebündelt werden. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Verteilung ist derzeit in der Ressortabstimmung."

Die Unterbringung der minderjährigen Flüchtlinge durch die Kommunen wird seitens des Landes finanziert. Ministerin Cornelia Rundt sagte den Jugendamtsvertretungen weitere Unterstützung zu. Es werde Informationen und Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz, zur pädagogischen Arbeit mit jungen Flüchtlingen sowie zum Thema Vormundschaften sowie rechtlichen Fragen geben. Die Ministerin appellierte an Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommunen, die Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen und sich der großen Herausforderung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu stellen.

Niedersachsen rechnet derzeit mit der Aufnahme von jährlich bis zu 3000 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

Nachbarn bei Jugendamt angeschwärzt-Haftstrafe

In zwei an­ony­men Sch­rei­ben an das Ju­gend­amt Main-Spess­art hat­te ei­ne Frau ih­re Nach­ba­rin be­schul­digt, dass die­se ihr ein­ein­halb­jäh­ri­ges Kind ver­nach­läs­si­gen und schla­gen wür­de. Nichts von den Vor­wür­fen war rich­tig, die an­geb­li­chen Miss­stän­de wa­ren er­fun­den.

Das Amtsgericht Gemünden verurteilte die 38-jährige Briefeschreiberin am Donnerstag wegen übler Nachrede in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die aufgrund offener Bewährungen und mehrerer Vorahndungen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. 
Main-Echo, 17. Oktober 2015

Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute gemeinsam mit Stefan Heinitz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. und Antje Möllmann, Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen, den ersten Kinderschutz-Fachkräftekongress in Hannover eröffnet. Knapp 200 Kinderschutzfachkräfte sind eingeladen, sich beim zweitägigen Fachkongress mit Fehlern, Risiken und Entwicklungsperspektiven auseinander zu setzen, aber auch Kriterien zur Qualitätsentwicklung zu diskutieren.
Mit der Novellierung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung weiter differenziert und die Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft eingeführt. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes in 2012 sind weitere Regelungen für das Tätigkeitsfeld der Kinderschutzfachkräfte formuliert worden. Mit § 4 KKG, dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, ist eine wichtige Änderung eingetreten. Hier wird erstmalig für die sogenannten Berufsgeheimnisträger, die regelmäßig in beruflichem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Personenberechtigten stehen, ein Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung festgeschrieben.
„In den zurückliegenden neun Jahren sind allein in Niedersachsen durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. etwa 1000 Kinderschutzfachkräfte fortgebildet worden. Das ist aus meiner Sicht eine sehr beachtliche Bilanz", so Kinder- und Jugendministerin Cornelia Rundt bei der Eröffnung des Fachkongresses.
„Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, kennen Situationen, in denen das eigene Fachwissen nicht weiterhilft, weil sie plötzlich mit Vernachlässigung und Gewalt konfrontiert sind, mit Verunsicherung und Überforderung. Wenn es gilt, in hochsensiblen Problemlagen eine Lösung zu finden, sind die Kinderschutzfachkräfte die erste und unverzichtbare Ansprechperson - ein Leuchtturm in rauer See", sagte Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes in Niedersachsen.
„Wir sind froh, dass wir mit dem 1. Niedersächsischen Kinderschutzfachkräfte-Kongress so viele von ihnen erreichen konnten, um zum hohen Qualitätsstandard ihrer Arbeit einen Beitrag zu leisten. Die enorme Nachfrage hat uns klar gezeigt, wie groß der Bedarf an Austausch und Dialog ist", so die Einschätzung des Landesvorsitzenden Johannes Schmidt.
Ministerin Cornelia Rundt weist auch auf die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz hin. „Der Niedersächsischen Landesregierung ist es sehr wichtig, gerade auf die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, nämlich Kinder und Frauen ein besonderes Augenmerk zu legen", erklärte sie. Aktuell haben das Niedersächsische Sozial- und das Niedersächsische Innenministerium ein Konzept zum Kinderschutz und Gewaltschutz für Frauen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und Flüchtlinge erarbeitet, das in Kürze in Kraft gesetzt wird. Mit diesem Konzept soll sichergestellt werden, konzeptionell und einheitlich die Beschäftigen in allen Flüchtlingsunterkünften des Landes zu sensibilisieren und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Vor großen Herausforderungen stehen aktuell auch die Jugendämter, die für die Inobhutnahme der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen zuständig sind. Zum 1.11.2015 ist ein bundesweites und landesinternes Verteilverfahren eingeführt worden. Für Ministerin Rundt ist es unabdingbar, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung und Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen gewährleistet ist.
In Bezug auf die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch" kündigte die Niedersächsische Sozialministerin an, dass Niedersachsen in Kürze dem sogenannten Ergänzenden Hilfesystem für den institutionellen Bereich beitreten wird. Betroffene, die sexuellen Missbrauch in Institutionen des Landes erlitten haben, können zur Minderung beziehungsweise Beseitigung von Folgeschäden Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. „Wir werden damit unserer Verantwortung als Land gegenüber Personen, die sexuellen Missbrauch in landeseigenen Institutionen erfahren haben, gerecht", erklärte Cornelia Rundt.
Der Kinderschutz-Akademie ist es gelungen namhafte Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland zu gewinnen, um mit ihrer Expertise die diversen Vorträge, Foren und Workshops zu relevanten Fragestellungen des Kinderschutzes zu gestalten. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Landesvorsitzende des DKSB, Johannes Schmidt, sind sich einig, dass der Kongress einen überzeugenden Beitrag für den überregionalen Austausch der Kinderschutzfachkräfte leisten wird. 

Pressemitteilung des Sozialministeriums, 16. November 2015

Jugendamt mit Dollarzeichen in den Augen

Eigentlich hätte sie die Nachbarskinder nehmen und abhauen sollen, sagte sie rückblickend. Und sie warf dem Jugendamt vor, eben dies viel zu lange nicht getan zu haben. So habe sie das Amt über jenes Video informiert, das den Missbrauch zeigen soll - und das dem Gericht auch vorliegt. Darauf habe das Amt nicht reagiert: "Die wussten Bescheid, aber es hat sich niemand dafür interessiert". Die Behörde sei "beinahe täglich" im Haus gewesen - Konsequenzen habe es aber nie gegeben.

Sie habe das Amt auch einmal über die Anwesenheit des Angeklagten informiert. Von der Behörde selbst habe sie nämlich von einer einschlägigen Vorgeschichte erfahren und wusste, dass er sich nicht im Hause aufhalten durfte. Auch da sei keine Reaktion des Jugendamtes erfolgt. "Das Amt hätte reagieren müssen. Aber die hatten nur die Dollarzeichen in den Augen", sagte sie verbittert über die Behörde.

Weilburger Tageblatt, 26. November 2015


Mit Jugendamt keinen Kakao trinken

“Niemals dürft ihr so tief sinken, den Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.”

Erich Kästner

Dieses Dichterwort nehme ich mir dermaßen zu Herzen, dass ich jetzt bei Lulu eine Neufassung meiner Broschüre “Lügen haben Jugendamts-Beine” veröffentlicht habe. Sie heißt “Christoph, dieses Buch verbieten Sie nicht”. Christoph heißt der Wilhelmshavener Polizeibeamte, der mit einem Kollegen im Auftrag des Jugendamtes am 17. Juni 2013 meine damalige Wohnung durchsucht hat. Die beiden Polizeibeamten nannten sich Wiegand und Schweiger, hießen aber anders. Was ich erst nach Monaten erfuhr. Das Jugendamt schwieg beharrlich.


Ich sach mal, 6. Dezember 2015

Demonstration entsorgter Eltern und Großeltern

Die Nachricht von seiner Ehefrau erschüttert Marcus Kühnert. Sie teilt ihm mit: Der Umgang mit seinen drei Kindern sei „ausgesetzt“. Dann herrscht Funkstille. Der Vater erreicht seine Kinder nicht mehr. Bis sich seine Tochter meldet. Sie hinterlässt die nächste traurige Nachricht: Die Geschwister Pia (13), Ben (11) und Tom (5), wollten ihren Vater nicht mehr sehen, er solle das akzeptieren. Das kann er nicht, sieht seine Frau, von der er sich im vergangenen Jahr getrennt hat, als Motor. Jetzt kämpft er um sein Umgangsrecht — mit geringen Erfolgschancen.

Landeszeitung, 10. Dezember 2015

Jugendämter handeln verfassungswidrig

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 50/15

Niemand alarmiert Jugendamt wegen Pippi Langstrumpf

„In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren“– mit diesen Worten schließt Astrid Lindgren 1945 den Begleitbrief zu ihrem Manuskript „Pippi Langstrumpf“.  Am 21. Mai feiert das sommersprossigste und stärkste Mädchen der Welt offiziell seinen 70. Geburtstag.

Burgdorfer Kreisblatt, 20. Dezember 2015

Kind tot - Wer hat versagt?

Die Betreuerin des ums Leben gekommenen Kleinkindes Tayler aus Altona hat vor seinem Tod keine Hinweise auf Misshandlung in der Familie gesehen. Das teilte die Stiftung Rauhes Haus mit, bei der die Sozialpädagogin beschäftigt ist. Die Mitarbeiterin habe die Familie seit August betreut, sagte Sprecher Uwe Mann van Velzen am Montag. "Es gab eine gute Entwicklung. Die Mutter hat sich liebevoll um die Kinder gekümmert." Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass der zwölf Monate alte Junge von der Mutter oder ihrem Lebensgefährten so heftig geschüttelt wurde, dass er am Sonnabend im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) seinen schweren Hirnverletzungen erlag.

NDR, 22. Dezember 2015

Dienstag, 15. Dezember 2015

Kampf um Broschüre

Und mit einem Hacker

Im Juni 2015 veröffentlicht ein Polizeibeamter aus Wilhelmshaven im Internet "Die Akte Tjaden", er kündigt Behauptungen an, die mich belasten sollen, und schildert aus seiner Sicht den Verlauf von Wohnungsdurchsuchungen bei der Mutter meines Patenkindes und bei mir. Bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 17. Juni 2013 hat er sich Wiegand genannt, das bestreitet er später vor Gericht und in "Die Akte Tjaden", die nach meinem Protest bei seinem Chef gleich wieder gelöscht wird.

Verboten wird anschließend meine Broschüre "Lügen haben Jugendamts-Beine" bei www.lulu.com Erhältlich sind Restexemplare aber noch bei Amazon, Hugendubel und vielen anderen. In dieser Broschüre schildere ich den wahren Verlauf der Wohnungsdurchsuchungen, die vom Wilhelmshavener Jugendamt veranlasst worden sind. Die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin darf vor Gericht nicht aussagen. Der Oberbürgermeister hat´s verboten. Die Richterin nennt das "Beweisverkürzung", zu Deutsch: Behinderung der Justiz.

Dann greift ein Hacker meine Buch-Seiten bei Lulu an und vernichtet sie. Darüber informiere ich die Wilhelmshavener Polizei, den Oberbürgermeister und das Jugendamt. Alle schweigen.

Bei "Books on Demand" (Bod) aus Norderstedt starte ich einen neuen Veröffentlichungs-Versuch. Der wird von BoD wegen des Inhalts meiner Broschüre abgelehnt. Also fällt mir noch Kindle ein. 

Dort heißt meine Broschüre "Die Eindringlinge" und ist seit heute als e-book erhältlich. Hier klicken 

Freitag, 4. Dezember 2015

Gemeinsames Sorgerecht

Bei Facebook kursiert diese Meldung

Europarat beschließt Regelfall Doppelresidenz, 50:50 Wechselmodell für alle Mitgliedstaaten der EU am 2.10.2015 einstimmig. Resolution 2079
Die Hauptforderung des Europarates ist das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt und die gleichberechtigte Betreuung der Kinder, unabhängig davon ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht.

"Die Erfüllung der Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bei gleicher Betreuungsleistung und gemeinsamer Unterhaltsleistung, ist zweifellos die beste Lösung."

Die über 50 internationalen wissenschaftlichen Langzeitstudien, als Grundlage der Entscheidung, lassen keinen Zweifel mehr daran, was dem Kindeswohl entspricht: Zwei Zu Hause zu haben.

Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die paritätische Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern.
Erstrangig hat ein leiblicher Vater durch Betreuung seiner elterlichen Verantwortung nachzukommen. Das Wechselmodell 50:50 in der Praxis wünschen sich Kinder von sich aus, weil es ihren Bedürfnissen am nächsten kommt und entspricht. Kein Kind würde sich freiwillig darauf einlassen, mit einem Elternteil weniger Zeit zu verbringen, als mit dem anderen. Insofern können andere Zeitaufteilungen abseits einer 50:50 Regelung nur Ausnahmen für Einzelfälle sein. Konsequenz: Kein Anlass mehr zum Streit, worunter die Kinder am meisten leiden.

Dienstag, 4. August 2015

Aufgelesen 2015

Gericht will Wahrheit verbieten

Das Amtsgericht von Wilhelmshaven hat mir per Urteil vom 16. Januar 2015 (Az. 6 C 519/14) die Verbreitung der Wahrheit über eine illegale Aktion des Jugendamtes von Wilhelmshaven verboten. Hat mir heute ein Rechtspfleger am Telefon mitgeteilt. Mein Anwalt bekomme in den nächsten Tagen das schriftliche Urteil in diesem Zivilverfahren.

Hier weiterlesen, 19. Januar 2015

Nach illegaler Jugendamts-Aktion: Staatsanwalt ermittelt

Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat gegen Wilhelmshavens Oberbürgermeister Andreas Wagner ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet (Az. 166 Js 6352/15). In einem Schreiben, das am 2. September 2014 vor dem Wilhelmshavener Amtsgericht verlesen wurde, ließ er mich als Stalker verleumden, der die Arbeit des Wilhelmshavener Jugendamtes lahm gelegt habe. Nachgestellt haben soll ich einer Jugendamtsmitarbeiterin, die am 17. Juni 2013 eine Durchsuchung meiner Wohnung veranlasste und während dieser illegalen Aktion schweigend vor meiner Tür stand. Sie gab sich nicht als Mitarbeiterin des Jugendamtes zu erkennen. Bis Dezember 2013 wusste ich nicht, wie diese Mitarbeiterin heißt.

Hier lesen  4. Februar 2015

Petition nach Papst-Äußerung über Schläge für Kinder

Deswegen habe ich eine Petition gestartet. “Kann man Kinder mit Würde schlagen?”, fragt heute die “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und auf Seite 8. Angeblich diskutiert Deutschland über diese Begebenheit in der Audienz-Halle des Vatikan. Papst Franziskus berichtet über einen Vater, der seine Kinder schlägt, “aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu erniedrigen”. Kommentar des Papstes: “Wie schön! Er weiß um den Sinn der Würde. Er muss sie bestrafen, aber tut es gerecht und geht dann weiter.”

Diese Sätze darf man sich nicht auf der Zunge zergehen lassen, der Brechreiz setzt schon vorher ein. Das Oberhaupt einer Kirche, die viele Jahre “Schläge im Namen des Herrn” in ihren Kinderheimen gut gefunden hat, scheint aus dieser Vergangenheit nichts gelernt zu haben und ermutigt alle, die sich um Kinder kümmern, hin und wieder zuzulangen. Aber bitte nicht das Gesicht treffen. Das wäre nicht schön.

Hier weiterlesen und Petition unterschreiben, 7. Februar 2015

Von der Allmacht der Jugendämter

Dies ist eine Geschichte über die Allmacht der Jugendämter und das Ausgeliefertsein der Eltern. Eine wahre Geschichte, die zeigt, was passieren kann, wenn ein Elternteil bei Mitarbeitern des Jugendamts in Ungnade fällt. Eine Geschichte darüber, wie Jugendamtsmitarbeiter ihre Macht missbrauchen und ihren ursprünglichen Auftrag aus dem Blick verlieren können, der lautet, Kinder zu schützen und für sie da zu sein.

Hier weiterlesen, 11. Februar 2015

Tummelplatz für Esoteriker

Das soziale System gleicht einer Sickergrube für Milliardenbeträge. Kontrollen funktionieren nicht, wenn sie überhaupt gemacht werden. Alles sei viel zu intransparent, hat sich kürzlich ein Experte beklagt, der aber offenbar die Möglichkeiten des World Wide Web nicht kennt. Surft man lange genug durch dieses Netz der Informationen, findet man oft genug Erstaunliches heraus. Zum Beispiel: Gelegentlich kontrollieren sich Kontrolleure selbst. Sie sitzen in Gremien von Einrichtungen, die sie eigentlich von außen betrachten sollen. Damit sie den Überblick nicht verlieren.

Hier weiterlesen, 4. April 2015

Mehr Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten

Dank eines gemeinsamen Vorstoßes von Niedersachsen und Schleswig-Holstein steigen die Chancen auf mehr Verkehrssicherheit vor Kindergärten und Schulen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat den Vorschlag der beiden Bundesländer heute auf der Verkehrsministerkonferenz in Rostock begrüßt. Konkret geht es darum, auch an Hauptverkehrsstraßen künftig leichter Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten einrichten zu können.   

Verkehrsminister Olaf Lies dazu in Rostock wörtlich: „Unsere klare Positionierung zahlt sich aus. Ich freue mich, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt unserem Vorstoß gefolgt ist. Jetzt ist es Zeit zu handeln und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten muss auch an Hauptverkehrsstraßen ohne großen bürokratischen Aufwand angeordnet werden können. Bürgerinnen und Bürger, besonders Eltern, haben zurecht überhaupt kein Verständnis dafür, dass wie bisher erst etwas passieren muss, ehe eine solche Maßnahme für mehr Sicherheit angeordnet werden darf. Es ist gut, dass dies nun geändert werden soll. Die Verkehrssicherheit von Kindern im Straßenverkehr muss gestärkt werden. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Schulen und Kindergärten ein."

Darüber hinaus wiederholte Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies seine Forderung, auch Straßen vor Seniorenheimen in die Regelung mit einzubeziehen. Zudem fordert Lies eine einfachere Praxis in der Anordnung von Temporeduzierungen auch vor dem Hintergrund des Lärmschutzes.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnt das Thema Lärmschutz immer mehr an Bedeutung. Die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen muss unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln verringert werden. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien."

Die Straßenverkehrsordnung solle deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.

Pressemitteilung vom 16. April 2015

Das Heim des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters

Das ARD-Fernsehmagazin Monitor hatte am Donnerstag (30.4.2015) berichtet, dass der Leiter des Gelsenkirchener Jugendamts und sein Stellvertreter privat ein Kinderheim in Ungarn gegründet hatten. Durch einen Deal mit einem Gelsenkirchener Kinderheim soll der Jugendamtsleiter dafür gesorgt haben, dass von dort Kinder in das von ihm gegründete ungarische Heim geschickt wurden. Diese Auslandsmaßnahme kostet den deutschen Staat 5.500 Euro pro Kind und Monat. Die Stadt Gelsenkirchen hatte die Nebentätigkeit des Jugendamtsleiters zunächst genehmigt, ist dann laut Auskunft des Stadtdirektors Manfred Beck aber davon ausgegangen, dass das Geschäftsverhältnis wieder beendet wurde. Mehrere Monate nach der Gründung liefen die Geschäfte des Jugendamtsleiters und seines Stellvertreters unter dem Namen von Angehörigen weiter. Laut dpa wurde die 2004 gegründete Firma fünf Jahre später abgestoßen, als ein Konkurs drohte.

WDR aktuell, 3. Mai 2015

Familiengerichte missachten Kindeswohl

Psychologische Gutachten am Familiengericht beschränken sich in aller Regel auf die Frage: Welchem Elternteil sollte bei einer Trennung das Sorgerecht für das Kind zugesprochen werden? Privatdozent Dr. Günter Rexilius (Rheydt) sieht in diesem Standard keine Wahrung des Kindeswohls. Denn: "Die fachliche Arbeit in Trennungs- und Scheidungssituationen muss in allererster Linie die Aufgabe haben, die betroffenen Kinder vor dem Zerreißen des sozialen Netzes, das ihnen Sicherheit und Orientierung gibt, zu schützen."

Psychologie aktuell, 4. Mai 2015

Pädophälie: Erklärung der Grünen

Zum aktuellen Stand der Aufarbeitung erklären Simone Peter, Bundesvorsitzende, und Michael Kellner, Politischer
Bundesgeschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treiben die Aufarbeitung ihrer Parteigeschichte
weiter voran. Mit der Vorstellung des unabhängigen Gutachtens des
Göttinger Instituts für Demokratieforschung haben wir im vergangenen
Herbst die Beschlüsse, die in den frühen Achtziger Jahren zur
Straffreiheit pädophiler Handlungen gefasst wurden, umfassend
offengelegt. Wir haben uns nachdrücklich von diesen inakzeptablen
Forderungen distanziert und Betroffene um Entschuldigung gebeten. Durch
die Einrichtung einer telefonischen Anlaufstelle haben wir eine neue
Möglichkeit für Betroffene geschaffen, uns zu kontaktieren und uns mit
ihren Erlebnissen zu konfrontieren. Wir wollen auch weiter für
Betroffene ansprechbar sein. Wir wollen ihre Geschichten hören. Das hat
der Bundesvorstand in einem aktuellen Beschluss bekräftigt.

Bisher haben sich insgesamt sieben Betroffene an uns gewandt. In fünf
Fällen gab es keinen unmittelbaren Zusammenhang der Taten zur grünen
Partei. In den beiden anderen Fällen sind wir mit den Betroffenen weiter
im Gespräch. Wir prüfen in jedem einzelnen Fall, welche Verantwortung
uns Grüne als Partei trifft. Wir wollen, dass die Taten aufgeklärt
werden und dass das Leid der Betroffenen Anerkennung findet. Zwar tragen
wir als Partei grundsätzlich keine Verantwortung für Straftaten
einzelner Parteimitglieder. Auch haben wir in der Regel keine Aufsichts-
und Fürsorgepflichten, wie sie Schulen oder Kinderheime tragen. Dennoch
werden wir uns auch weiter in jedem Einzelfall der Frage nach unserer
institutionellen Verantwortung als Partei stellen.

Wo sich aus den konkreten Umständen ein besonderer
Verantwortungszusammenhang der Partei als Institution ergibt, werden wir
im Gespräch mit den Betroffenen angemessene Lösungen suchen. Dazu kann
in Härtefällen auch gehören, Betroffene durch Maßnahmen in ihrer
konkreten Lebenssituation zu unterstützen (z.B. durch Hilfen beim Zugang
zu therapeutischen Angeboten, Fortbildungsmöglichkeiten etc.) oder eine
Zahlung an Betroffene zur Anerkennung des ihnen zugefügten Leides zu
leisten. Zu diesen Fragen haben wir uns vom Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig
beraten lassen. Mit der Aufgabe, Betroffene vertraulich anzuhören, wird
der Bundesvorstand einen dreiköpfigen Anhörungsbeirat betrauen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht der Prozess der Aufarbeitung auf Bundes-
und Landesebene weiter. Heute stellt der Landesverband Berlin die
Ergebnisse seiner Aufarbeitungsbemühungen vor. Er folgt damit den
Landesverbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die schon
entsprechende Berichte veröffentlicht haben.


Künast ist zerknirscht
 
Tatsächlich passte die Forderung einer extrem weitgehenden Strafrechtsliberalisierung gut zur Kampagne der Pädophilen, Sex mit Kindern zu legalisieren. "Ich habe nie dafür gestimmt, sogenannte einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen zu legalisieren", betont Künast.

Auf ihre Rolle im grünen Milieu blickt sie dennoch zerknirscht zurück: "Ich werfe mir heute vor, nicht zu den Kreuzberger Frauen gehört zu haben, die sehr aktiv für das Ende dieser Debatte kämpften. Aber ich war auch nicht auf der Gegenseite. Den ,Falkensteiner Keller' in Kreuzberg kannte ich nicht." In diesem als Jugendeinrichtung getarnten Missbrauchsraum hatten zwei grüne pädophile Parteimitglieder sich an Heranwachsenden und Kindern über Jahre vergangen.
 
Die Welt, 23. Mai 2015

Jesus und das Wilhelmshavener Jugendamt

Jesus muss sehr naiv gewesen sein, als er sagte, dass die Wahrheit frei macht. In Wilhelmshaven ist sie kostenpflichtig. Da verschaffen sich am 17. Juni 2013 zwei Polizeibeamte im Auftrag des Jugendamtes mit Gewalt Zugang zu meiner Wohnung, sie nennen mir in meiner Wohnung falsche Namen, eine Jugendamtsmitarbeiterin steht schweigend vor meiner Wohnungstür, vor Gericht werde ich im Namen des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven als Stalker verleumdet, die Jugendamtsmitarbeiterin darf nicht aussagen, die Polizisten belügen das Gericht, die Staatsanwaltschaft von Oldenburg hat mich erfolglos angeklagt, einer der beiden Polizeibeamten hat mich mit Erfolg zivil verklagt.

Wordpress, 15. Juni 2015

Tagesgespräch über Kinderheime

In der Nachkriegszeit war der Alltag vieler Kinder im Heim von Leid und Unrecht geprägt. Betroffene kämpfen bis heute um Entschädigung und Aufarbeitung. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Qualität der Heime stark verbessert. Und so kann ein Heim heutzutage auch eine Chance für ein selbstbestimmtes Leben bieten. Das Tagesgespräch hat gefragt: Wie schauen Ihre Erfahrungen aus?

Bayern 2, 9. Juli 2015

Wolf ist fiese Jugendamtsmitarbeiterin

Realistisch in die heutige Zeit umgesetzt hat die Theater-AG der Realschule das Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Der Wolf ist eine fiese Dame vom Jugendamt. Sie verabreicht den Kindern auch schon mal K.O.-Tropfen, um ihre Ziele zu erreichen.

Südkurier, 17. Juli 2015

In der Jugendhilfe rumort es

Es rumort in der Jugendhilfe - wieder einmal. Die öffentliche Kritik trifft eine Szene, die viel auf ihr Engagement und ihre Fachlichkeit hält. Doch wer schaut noch richtig hin, wenn ein solches Projekt im In- oder Ausland einmal angelaufen ist?

Deutschlandfunk, 23. Juli 2015

Im Stich gelassen

Vor einem halben Jahr wendet sich eine Mutter hilfesuchend an die Redaktion von NDR Info: Im Kampf um ihre kleine Tochter fühlt sie sich von den Behörden in Hamburg im Stich gelassen. Obwohl es dem Kind zu Hause bei ihr offensichtlich gut ging, ist es seit Monaten öffentlich untergebracht. So wollte es das zuständige Jugendamt.

NDR, 28. Juli 2015

Esoterisches Paar muss ins Gefängnis

Weil der sogenannte "Guru von Lonnerstadt" und seine Lebensgefährtin deren Sohn nicht die notwendige medizinische Behandlung haben zukommen lassen, ist die vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte dreijährige Freiheitsstrafe nicht zu beanstanden, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sei rechtsfehlerfrei.

Ärztezeitung, 4. August 2015

Freitag, 13. März 2015

Deo-Schnuppern

15. Februar 2009
Eine Mutter fordert Deo-Verbot an allen Schulen

Eine 14-Jährige versprüht im Badezimmer Deospray, bis alle Dosen leer sind. Sie stirbt an zu vielen Aerosolen in der Raumluft. Berichtet die englische Presse am 30. Mai 2006.

Wie wichtig Aerosole sind und welche Wirkung sie haben, ist kaum erforscht, sagt der Leipziger Forscher Jost Heintzenberg. Britische Forscher dagegen warnen vor gesundheitlichen Gefahren von Raum-, Haar- und Deosprays. Die Epidemiologen der University of Bristol haben eine Studie von 14 000 Schwangeren veröffentlicht. Die Ergebnisse: Bei täglicher Verwendung von Aerosolen und Luft-Düften steigt die Kopfschmerz-Wahrscheinlichkeit um 25 Prozent, die Wahrscheinlichkeit, depressiv zu werden, wächst um 19 Prozent. Babys unter sechs Monaten, die fast täglich Raumsprays ausgesetzt sind, leiden häufiger unter Ohrentzündungen und Durchfall als eine Kontrollgruppe.

Ein Elfjähriger aus Oldenburg (Niedersachsen), der Deospray inhaliert hat, wird in ein künstliches Koma versetzt. Nach zehn Tagen stirbt er an Herzversagen. Berichtet die Lokalzeitung bereits am 1. Februar 2001.

Paulina aus Kiel ist Allergikerin. Darauf nehmen ihre Klassenkameradinnen nach dem Sportunterricht keine Rücksicht. In der Umkleidekabine feiern sie eine Deo-Party. Die 14-Jährige reißt die Fenster auf, ringt nach Luft. Die Mutter wendet sich im Juni 2008 an das Amt für Gesundheit und bekommt zur Antwort: „Es gibt keine grundsätzlichen Anwendungsverbote, so dass hier nur allgemein an den rücksichtsvollen Umgang mit derartigen Substanzen appelliert werden kann.“ Die Mutter bleibt dabei: „Deos müssen an Schulen verboten werden.“

Mein Junge ist sehr eitel gewesen, erzählt ein Vater der Staatsanwaltschaft: „Er hat viel Geld für Gel und Deo ausgegeben.“ Der 12-Jährige stirbt an den Lösungsmitteln im Deo-Spray. Berichtet die „Daily Mail“ am 20. November 2008.

Schon 1998 schlägt BBC Alarm: Seit 1971 habe es in England mehr als 130 Deo-Tote gegeben. Die Eltern eines verstorbenen Jungen fordern bessere Warnhinweise auf Spraydosen.

Ein Gymnasium in Mönchengladbach am 17. November 2008: Die Feuerwehr ist mit 13 Fahrzeugen und 40 Einsatzkräften da, dazu gehören fünf Notärzte. „Es hat nach Deo gerochen“, sagt ein Feuerwehrmann. Zehn Schülerinnen und zwei Schüler, die über Beschwerden klagen, werden ins Krankenhaus gebracht. Einige sollen nach dem Sportunterricht zusammengeklappt sein. Berichtet die „Rheinische Post“ am 25. November 2008.
„Die gesundheitliche Bewertung der Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Aufgabe des Bundesinstitutes für Risikobewertung“, leitet das Bundesgesundheitsministerium am 21. Januar 2009 meine Anfrage vom 12. Januar 2009 an dieses Institut weiter. Dieses Institut antwortet bis heute: nicht. Das Gleiche gilt für einen Deo-Hersteller.

Prolog

In England ist ein 12-jähriger Junge durch Versprühen des Deo Lynx Vice (Axe) an Herzversagen gestorben, war gestern in der Daily Mail zu lesen. Die Ärzte teilten mit, schuld seien die Lösungsmittel im Deo gewesen. In England gab es zuvor schon Todesfälle durch Deodorant. Ein 16-jähriger Engländer war 1998 durch Deo an Herzversagen gestorben, er hatte die zehnfache Letaldosis Propan und Butan in seinem Blut gehabt, stellte der damalige Gerichtsmediziner fest. Auch in Deutschland gab es bereits mehrere Todesfälle durch Herzversagen nach Einatmen von Deospray.

Chemical Sensitivity Network, 21. November 2008

12. Januar 2009
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

Ich habe heute eine mail von einer Mutter bekommen, die sich für “Deo-freie Schulen” einsetzt. Nach ihren Angaben ist ihre Tochter Allergikerin. Sie fürchtet deshalb um die Gesundheit ihres Kindes.

Silvia K. Müller hat am 21. November 2008 auf Chemical Sensitivity Network über Todesfälle in England und Deutschland berichtet, die auf Lösungsmittel in Deos zurückzuführen seien. Sie setzt sich für Warnhinweise auf Kosmetikverpackungen mit toxischen Inhaltsstoffen ein. Auch eine Anwendungsbeschränkung mit Altersgrenze hält sie für sinnvoll.

Darum meine Fragen als Redakteur an Sie:

Halten Sie ein Verbot von Deos an Schulen für sinnvoll?

Auf der Deo-Dose in meinem Badezimmer steht: “Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen”. Reicht ein solcher Hinweis?

Wird an den Schulen genügend über die Gefahren von “Deo-Schnuppern” hingewiesen?

Ich werde die gleichen Fragen stellen an Schwarzkopf & Henkel und veröffentliche sie erst einmal auf http://kinderunwohl.blogspot.com

13. Januar 2009

An die Feuerwehr
Mönchengladbach


Ende November 2008 sind einem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge im Gymnasium in der Gartenstraße mehrere Kinder zusammengeklappt, Augenzeugen berichten von Panik, ein Feuerwehrmann habe gesagt: „Es hat nach Deo gerochen.“

Ist die Ursache für Atembeschwerden und Ubelkeit bei den Schülern aufgeklärt worden? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich als Redakteur gerade am Thema „Deo-Sprays“ arbeite.

Siehe mein blog http//kinderunwohl.blogspot.com

16. Januar 2009
Pressemitteilung der Feuerwehr

Die Mönchengladbacher Feuerwehr hat mir ihre damalige Pressemitteilung zukommen lassen:

PRESSE -INFORMATION


17.11.2008, 10:45 Uhr, Gymnasium Gartenstraße, Rheydt

12 Schüler klagten über Atembeschwerden

Im Einsatz waren das Löschfahrzeug der Feuer-und Rettungswache III,
der Führungsdienst und insgesamt 13 Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Der Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr wurde dabei durch die Johanniter Unfallhilfe, den Arbeiter Samariter Bund und einer weiteren Organisation ergänzt. Im Einsatz waren insgesamt ca. 40 Einsatzkräfte, davon 5 Notärzte.


Um 10:45 Uhr rief ein Mitarbeiter des Gymnasiums die Notrufleitung der Feuerwehrleitstelle an. Die Anzahl der betroffenen Schüler war zunächst unklar und erhöhte sich im Verlauf des Einsatzes bis auf 12Personen. Die Beschwerden traten nach einer Sportstunde in der Turnhalle auf. Der zuerst eingetroffene Notarzt führte eine erste Sichtung der betroffen Personen durch und alarmierte darauf hin weitere Einsatzkräfte zur Verstärkung. Die betroffenen Schüler klagten über Übelkeit und Atembeschwerden. Die medizinische
Untersuchung erfolgte durch weitere Notärzte und Rettungsdienstpersonal noch im Schulgebäude. Zur weiter gehenden medizinischen Versorgung wurden die betroffenen Schüler durch den Rettungsdienst in umliegende städtische Krankenhäuser gebracht, ein Schüler verblieb in der Schule.

Durch die Feuerwehr wurden Schadstoffmessungen im Turnhallengebäude
durchgeführt. Es wurde zu keinem Zeitpunkt eine Überschreitung der zulässigen Werte festgestellt. Durch das Öffnen von Fenstern und Türen wurden alle Räume gelüftet. Die Unglücksursache wird derzeit durch die Polizei ermittelt.

Einsatzleiter: Ltd. BD Lampe

Deo-Schnuppern und andere Gefahren

Viele Badezimmer gleichen einer Sondermülldeponie. Diese gewagte These vertritt Marion Schimmelpfennig in ihrem Buch “Giftcocktail Körperpflege”, das im nächsten Monat im J-K-Fischer-Verlag erscheint. Auf 400 Seiten beantwortet sie die Frage “Körperpflegeprodukte sollen giftig sein?” und rät allen, die diese Behauptung für Panikmache halten: “Glauben Sie? Dann träumen Sie ruhig weiter.” Diesen Träumerinnen und Träumern sagt sie: “Putzen Sie Ihre Zähne weiter mit einem Umweltgift, dem Experten nachsagen, dass es häufiger und schneller Krebs verursacht als jede andere Substanz.”

Ein Buch gegen Mythen und Lügen, 17. September 2013

Eine 13-Jährige schnuppert sich tot

"Der Tod aus der Dose" füllt am 13. März 2015 fast die ganze Seite 3 der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Bastian Modrow berichtet über eine 13-Jährige aus Kronshagen bei Kiel, die beim Deo-Schnuppern gestorben ist. Ihre Mutter fand sie vor einer Woche in ihrem Zimmer: "Sicher, zunächst sah es aus, als würde sie schlafen - so friedlich, wie sie da auf dem Boden neben dem Schreibtisch lag. Aber dann stieg Ramona E. dieser beißende chemische Geruch in die Nase, sie sah die Plastiktüte vor dem Gesicht, das Blut unter der Nase, das Erbrochene am Mund ihrer Tochter."

Burgdorfer Kreisblatt, 13. März 2015

Donnerstag, 12. Februar 2015

Nie auf Bäumen

Angst essen Eltern auf?

Dieses Umfrageergebnis kann einen auf die Palme bringen: Die Hälfte der Kinder ist noch nie allein auf einen Baum geklettert. Das hat das Emnid-Institut bei einer repräsentativen Umfrage im Januar und Februar im Auftrag des Forums Bildung Natur herausgefunden.

Je jünger die Eltern sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Kleinen draußen austoben dürfen. Dabei gibt es doch für Kinder kaum etwas Schöneres als oben auf einem Baum zu sitzen und den Blick schweifen zu lassen. Noch besser haben wir das gefunden, wenn unten ein wütender Landwirt darauf wartete, dass wir wieder herunterkamen. Meine Nichte hatte sogar mehrere Baumhäuser, in denen sie sich mit ihrer Freundin versteckte, wenn ihnen mal wieder alle auf die Nerven gingen.

Welches Ziel verfolgen eigentlich Eltern, die ihren Nachwuchs in Watte packen und sich bei Elternabenden möglicherweise auch noch darüber beschweren, dass ihre Kinder Stubenhocker sind? Wollen sie Softies heranzüchten, die als Erwachsene immer dann versagen, wenn man eigentlich die Ärmel aufkrempeln müsste? Wer zum Klettern auf Bäume nein sagt, muss sich nicht wundern, wenn er sich eines Tages über Ja-Sager, die sich lieber wegducken, ärgern sollte...

Dienstag, 20. Januar 2015

Offener Brief

An die Lokalredaktion des "Neuen Wilhelmshaven" (NW, ehemals "Wilhelmshavener Zeitung", WZ)

Sehr geehrter Herr Giesers,

ich beobachte stets mit großem Interesse, wie das Neue Wilhelmshaven meinen kritischen Berichten über Polizei und Jugendamt in Wilhelmshaven Werbeartikel folgen lässt. Hier klicken Dabei ist schon die Überschrift verräterisch. Nur eine verschwindende Minderheit bezeichnet Jugendämter als “Kinderklaubehörden”.  Dieser Begriff ist zudem ein Zeichen ohnmächtiger Wut. Jugendämter sind ein Staat im Staate. Dieser Staat verfolgt ein Idealbild, an dem jede Familie scheitern müsste. Er funktioniert nach seinen eigenen Regeln, die mit den allgemein gültigen nicht immer in Einklang zu bringen sind. Übt jemand Kritik, muss er ganz schnell mit Verleumdungen rechnen, was für Mütter und Väter, die um ihre Kinder kämpfen, besonders schlimm ist.  Ihnen wird nicht geholfen, man zeigt ihnen, dass nur eine Meinung gilt: Die Meinung des Jugendamtes.

Ich weiß inzwischen aus eigener Erfahrung, dass diese Behörde hinter den Kulissen Geschichten erzählt, die nur einen Sinn haben: Störer des Systems ausschalten. Über mich hat das Jugendamt von Wilhelmshaven ganz tolle erzählt. Und warum? Weil ich auf Wissenslücken hingewiesen habe, weil ich auf Studien hinwies, in denen Jugendämtern bescheinigt wird, dass ihre Arbeit gelinde gesagt mangelhaft ist, inzwischen ist zumindest für den Gerichtsbezirk Hamm erwiesen, dass die Hälfte der Kindesentzüge mehr als zweifelhaft ist, weil sie auf schlechten Gutachten basierte. Das alles scheint an Jugendämtern doch geradezu abzuperlen, während sich der Richterbund gefragt hat, wie das passieren konnte.

Bei mir hat das Jugendamt von Wilhelmshaven eine illegale Aktion gestartet, als ich mich am nächsten Tag nach dem Grund erkundigen wollte, reagierte das Jugendamt hämisch und log anschließend das Blaue vom Himmel, indem es behauptete, mit der Aktion gar nichts zu tun zu haben. Das alles wird vom Oberbürgermeister gedeckt, der für die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin sogar ein Aussageverbot vor Gericht erlassen hat. In der schriftlichen Begründung werde ich als Stalker beschimpft, der die Arbeit des Wilhelmshavener Jugendamtes lahm gelegt haben soll. Mit allen Mitteln versucht man nun, die eigenen Lügen unter den Teppich zu kehren. Ich werde schlicht kriminalisiert und habe vor Gericht inzwischen zwei Verfahren verloren, weil der Oberbürgermeister – das Amtsgericht von Wilhelmshaven hat das “Beweisverkürzung” genannt, die mir schade – die Justiz behindert.

Dabei geht es mir nur um zwei Kinder, die völlig grundlos vor über fünf Jahren in Münster getrennt worden sind. Das Wilhelmshavener Jugendamt wollte das eigentlich ändern. Das war wohl nichts. Die Versprechen, die man mir gab, wurden einfach gebrochen – von einem Tag auf den anderen. Für die Kinder scheint sich niemand zu interessieren in diesem Staat im Staate. Ich sage die Wahrheit, der Oberbürgermeister und das Jugendamt decken Lügner.
Weitere Informationen auf www.zweisechsdreiachtvier.de "Zerstreutes Lügen"

P. S. Ich habe heute gegen den Oberbürgermeister von Wilhelmshaven Strafantrag wegen Behinderung der Justiz zu meinem Nachteil gestellt.