Montag, 27. Juni 2011

Akte Jugendamt

27. Juni 2011
Verein Gleichmass plant ein weiteres Buch

Die einen so: Wenn wir Kinder von ihren Eltern trennen müssen, dann ist jeder Tag der Trennung eine Niederlage (Jugendamt in Wilhelmshaven). Die anderen so: Wenn wir Kinder von ihren Eltern trennen müssen, dann ist die Rückkehr der Kinder in die Familie eine Niederlage (Jugendamt in Münster).

Der Verein "Gleichmass" aus Gera plant ein weiteres Buch. Arbeitstitel: "Akte Jugendamt". Zu Wort kommen sollen Experten und Betroffene. Deswegen reist Tristan Rosenkranz aus Rostock derzeit durch das Bundesgebiet. Heute hat er Station in Wilhelmshaven gemacht.

Bei unserem Gespräch staunte er ein wenig über das Jugendhilfe-System an der Jade: "Warum machen das andere nicht auch so?" Denn hier zu Stadt gibt es ein Netz für die  Unterstützung so genannter "Problemfamilien", das vom Jugendamt immer enger geknüpft wird.

Anderswo arbeitet man nach meiner Erfahrung weitmaschig gegen Familien, gegen Mütter, Väter und Kinder. Kommentar von Tristan Rosenkranz: "Und in Hamburg hat man bei dem einen Jugendamt Glück gehabt, bei einem anderen nicht."

Kindeswohl als Glückssache? Und "Erziehungsfähigkeit" als nicht definierbares Wortungetüm, mit dem Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter Familien zerfressen?

Erscheinen soll das Buch mit dem Arbeitstitel "Akte Jugendamt" Mitte nächsten Jahres. Autor Tristan Rosenkranz hat also noch genügend Zeit für Recherchen - und ist nach dem Gespräch mit mir an den Südstrand gefahren. Von dort meldete er sich bei Facebook: "Wilhelmshaven ist eine Geisterstadt, nur am Bahnhof ist es ein wenig lebendig."

Mehr über diesen Verein auf http://www.gleichmass-ev.de/

Sonntag, 19. Juni 2011

Immer die gleichen...

19. Juni 2011
...verdächtigen Jugendämter

Seit über drei Jahren beschäftige ich mich mit Jugendämtern und kann inzwischen eine Garantie darauf geben, dass bestimmte Städtenamen immer wieder auftauchen: Eutin, Lüneburg und Mönchengladbach.

Eine Mutter aus Mönchengladbach hat mich teilhaben lassen an einem mail-Wechsel mit dem Jugendamt aus Eutin. Dabei ging es um ihren Sohn, der auf einer Insel lebt, und um ein klärendes Gespräch in der Behördenstube im Beisein des Sprösslings. Erst wurden dieser Mutter gleich zwei Termine gegeben, dann wurden beide wieder gestrichen. Das Gespräch platzte aus unerfindlichen Gründen.

Zu tun  hatte ich da auch schon mit einer Großmutter, die auf der gleichen Insel lebt wie jener Sohn. Diese Großmutter kämpfte  um ein Wiedersehen mit ihren Kindern und Enkelkindern, die in einer angeblich familienorientierten Drogentherapieeinrichtung in Lüneburg waren. Auch sie wendete sich an das Jugendamt in Eutin und bekam nach ihren Angaben von der Jugendamtsleiterin zu hören: "Wir werden Sie am langen Arm verhungern lassen..."

Denn damals reichte der Arm besagter Drogentherapieeinrichtung noch bis nach Ostholstein, während sich die Leiterin des Jugendamtes von Lüneburg auf Reisen zu Vortragsveranstaltungen begab, bei denen auch der Leiter dieser Drogentherapieeinrichtung Referate hielt. Man kannte sich also.

Inzwischen ist es in der Lüneburger Drogentherapieeinrichtung zu Aufräumarbeiten gekommen - die auch Folgen haben müssten für die Leiterinnen der Jugendämter aus Lüneburg und Eutin.

Freitag, 17. Juni 2011

Kindesunwohlpreis

17. Juni 2011
Was hat das Lüneburger Jugendamt über diese Psychosekte gewusst?

Behördenleiterin in Erklärungsnot


18. November 2009
Lüneburger Jugendamt holt sich die Schale

Über Jugendämter redet sich Deutschland die Köpfe heiß. Die „Zeit“ veröffentlicht seit 20. September auf ihren Internet-Seiten eine Umfrage. 1132 Stimmen sind bislang abgegeben worden. 72 Prozent fordern die Abschaffung der Jugendämter, 14 Prozent eine Kontrolle dieser Behörden. Daraus können mehrere Schlussfolgerungen abgeleitet werden. Eine ist: Betroffene laden per Stimmabgabe ihren Frust ab. Eine weitere ist: Zeit, dass sich was ändert.


Wo aber am dringendsten? Schaut man sich die Ergebnisse einer Umfrage an, die der Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden Anfang des Jahres auf einer seiner Internet-Seiten gestartet hat, lautet die Antwort: in Lüneburg und in Mönchengladbach. Das ist die provokative Frage gewesen: „Welches Jugendamt tut das meiste für das Kindesunwohl?“ Dazu gab es immer mehr Vorschläge, über ein Dutzend Jugendämter wurde schließlich zur Abstimmung gestellt.

Doch: Mönchengladbach verteidigte über Monate den Spitzenplatz. Das hatte Gründe: In dieser Stadt ist die Zahl der Fälle von Kindesentzug überdurchschnittlich. Tjaden erkundigte sich nach den Ursachen, bekam aber keine Antwort. Der Oberbürgermeister lehnte ein Gespräch ab, verschanzte sich hinter dem Datenschutz. In Protokollen über so genannte Hilfeplangespräche fielen dem Redakteur Behauptungen auf, die im Widerspruch zu anderen Behauptungen standen. Entsprechende Hinweise führten zu aufgeregten Reaktionen hinter den Kulissen.

Dann holte Lüneburg auf. Richter bescheinigten diesem Jugendamt mangelnde Kooperationsbereitschaft. Nicht zum ersten Mal musste sich diese Behörde sagen lassen: „Was hier geschehen ist, ist Unrecht.“ Gelegentlich ging es dabei um eine Einrichtung, die angeblich familienorientierte Drogentherapie macht und in Anwaltsschreiben behauptet, sie habe einen „exzellenten Ruf“. Vor Monaten fragte der Wilhelmshavener Redakteur deshalb beim Lüneburger Jugendamt nach und bekam - keine Antwort.

Heinz-Peter Tjaden beschäftigt sich seit fast zwei Jahren mit dem Thema. Den Anstoß hat eine Petition gegeben, von einer Mönchengladbacher Familie gerichtet an den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments. Dort stapelten sich schon bald die Beschwerden deutscher Eltern. Das Ergebnis: Das deutsche Recht ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Wenn es um Menschenrechte geht, sind Deutschland schon häufig die Leviten gelesen worden.

Nun werden Lüneburg und Mönchengladbach die Leviten gelesen: Bei der Umfrage von Heinz-Peter Tjaden sind 526 Stimmen abgegeben worden. Lüneburg belegte Platz 1 mit 224 Stimmen, Mönchengladbach folgte mit 153 Stimmen.

Samstag, 4. Juni 2011

Kein Runder Tisch

4. Juni 2011
Für so genannte "Jugendamtsopfer"

"Der Petitionsausschuss hält die Einrichtung eines Runden Tisches, der sich mit der Rolle des Jugendamtes während der nationalsozialistischen Diktatur, in der Zeit der SED-Herrschaft in der DDR, in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland, in aktuellen Einzelfällen mit Auslandsberührung sowie bei Inobhutnahmen beschäftigt, nicht für geboten und sinnvoll."

Mit dieser Begründung hat jetzt der Deutsche Bundestag 18 "Mehrfach-Petitionen" abgelehnt. Eltern, Vertreter von Opferorganisationen, Historiker, Soziologen, Rechtswissenschaftler und andere Experten sollten sich demnach mit dem Schicksal so genannter "Jugendamtsopfer" beschäftigen.

Abgelehnt werden die Petitionen, weil es einen Runden Tisch zur Heimerziehung in der Nachkriegszeit bereits gegeben habe, der sexuelle Missbrauch in Familien, privaten und öffentlichen Einrichtungen unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerium, Bundesbildungsministerium und Bundesjustizministerium schon ein Thema sei und das Unrecht, das ehemalige DDR-Heimkinder erlitten haben, juristisch bereits aufgearbeitet werden könne. Ähnliches gelte für die NS-Zeit.

Gehe es um das Völker- und Europarecht, so handele es sich nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums lediglich "um wenige jeweils besonders gelagerte Einzelfälle, die sich einer schematischen Betrachtung entziehen".

Außerdem sei die in den 18 "Mehrfach-Petitionen" geäußerte Kritik "an der Kompetenz der Sozialpädagogen und deren Weiterbildungsbereitschaft" derart pauschal, dass sie zurück gewiesen werden müsse.

Wolle man beurteilen, ob eine Inobhutnahme gerechtfertigt gewesen ist oder nicht, müsse man alle Details kennen. Nach Auffassung des Petitionsausschusses wird "sowohl dem Recht des Kindes auf seinen Schutz und seine Fürsorge als auch der primären elterlichen Beziehungsverantwortung angemessen Rechnung getragen".

Der Petitionsausschuss merkt zudem an, dass die Arbeit des Jugendamtes zu einem "komplexen Geschehen" gehöre. Wolle man seine Tätigkeit "unvoreingenommen betrachten", müsse man auch historische, rechtliche und politische Aspekte berücksichtigen. Außen vor lassen könne man auch nicht das elterliche Verhalten, die Aufgaben der Gerichte und der Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreut haben.