Dienstag, 12. April 2011

Bürgerrechts-Ausschuss

4. Januar 2011
Offener Brief

Birgit Sippel MdEP

Wahlkreisbüro
Ulricherstraße 26
59494 Soest

Sehr geehrte Frau Sippel,

ein Bekannter von mir ist Europaabgeordneter der SPD. Sein  Wahlkreisbüro gab mir Ihre Adresse, weil sie als Mitglied des Ausschusses für Bürgerrechte im Europaparlament die "richtige Fachfrau" seien.

Ich beginne mit einem Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 29. Dezember 2010 (57 F 198/10). Dort heißt es: "Der Antragsteller begehrt nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung, ihm ein Umgangsrecht mit den Kindern J. und N. einzuräumen, und zwar einmalig vor der Taufe, im Übrigen regelmäßig, soweit die Kinder zurückmelden, dies zu wünschen."

Abgelehnt wurde mein Antrag u. a. mit der Begründung: "Neben der Kindesmutter in Bezug auf J. bzw. neben beiden Kindeseltern in Bezug auf N. gibt es weitere grundsätzlich umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 Abs. 1 BGB, z. B. die Großmutter mütterlicherseits."

Dazu muss man wissen: Die Taufe sollte eigentlich schon am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission zu Münster stattfinden. Die Anmeldung zur Taufe ist am 11. November 2010 ausgestellt worden. Die Großmutter mütterlicherseits lebt in Costa Rica, ist schon in Deutschland gewesen, um ihre Hilfe anzubieten, dieses Angebot wurde aber ignoriert, deshalb kehrte sie nach Hause zurück und ist dort in Warteposition gegangen.

Der Rest ist Hohn und Spott der Familienrichterin, denn: Die Kindesmutter hat ihre Tochter N. schon seit dem 9. November 2010 nicht mehr gesehen. Begründung des Jugendamtes von Münster: "Wir suchen eine Pflegefamilie." Ihren Sohn, der beim Kindesvater lebt, sieht die Kindesmutter nur alle 14 Tage. Kinder "grundsätzlich" sehen zu dürfen, ist also ausreichend?

Ansonsten bedient sich die Familienrichterin der Lügen, die ihr erzählt werden. So heißt es in dem Beschluss, die Kindeseltern hätten sich getrennt. Diese Trennung ist aber nach Angaben des Kindesvaters vom Jugendamt der Stadt Münster so gewollt. Dennoch kommt es zu (heimlichen) Begegnungen und Chats bei Skype.

Wichtigster Grund für die Ablehnung meines Antrages als Patenonkel der beiden Kinder dürfte aber sein - ich zitiere: "Darüber hinaus ist beachtlich, dass beide Kinder durch die Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt starke Veränderungen erlebt haben. Es ist aufgrund der weiterhin schwierigen Situation für beide Kinder wichtig, Ruhe zu erhalten und ankommen zu können. Die Haltung des Antragsstellers, der sich mit Nachdruck gegen den Verbleib J´s beim Kindesvater bzw. gegen den Umzug N´s in eine Dauerpflegefamilie ausspricht, sondern vehement die Rückkehr beider Kinder in den mütterlichen Haushalt fordert, steht dem klar entgegen. Aufgrund dieser Umstände ist festzustellen, dass Umgangskontakte des Antragstellers mit den Kindern J. und N. S. auch nicht dem Kindeswohl entsprechen."

Diese Behauptungen sind empörend - und die Familienrichterin hat bei der mündlichen Verhandlung erfahren, dass der Kindesvater nicht die Wahrheit sagt. Dabei beruft er sich immer auf Druck des Jugendamtes von Münster. So hat der Kindesvater kurz vor dem Gerichtstermin in zwei persönlichen Gesprächen mit der Kindesmutter (ich bin Ohrenzeuge) versichert, er habe nichts dagegen, wenn beide Kinder zur Kindesmutter zurückkehren, auch gegen die Taufe sei er nicht. Dass dies so gewesen ist, bestritt der Kindesvater vor Gericht nicht. Trotzdem lehnte er meinen Antrag ab.

Derzeit sind Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster, vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Familiengericht in Münster anhängig. Außerdem habe ich gegen das Jugendamt von Münster Strafanzeige wegen Kindesentzugs nach § 235 StGB gestellt. Das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen hat sich eingeschaltet und das Jugendamt von Münster zu einer Stellungnahme aufgefordert, der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes ist informiert.

Diese Familienrichterin hat auch beim Kindesentzug eine entscheidende Rolle gespielt. Sie übernahm vom Institut für forensische Psychologie zu Dortmund die Einschätzung, dass die Kindesmutter "in Richtung einer pathologischen Übersteigerung" tendiere. Eine solche psychische Krankheit gibt es nicht! Und was heißt "in Richtung tendieren"? Ich  habe die Gutachterin aus Dortmund inzwischen aufgefordert, mir einige Unterlagen zuzusenden. Das versprach sie zuvor der Kindesmutter, hielt sich aber nach Auskunft der Kindesmutter nicht an dieses Versprechen.

Konstruiert wurde folgende Gefährdungssituation - und zwar im September 2009 (!): N. hat als dreimonatiger Säugling Probleme mit der Ernährung, ihr Bruder J. ist eine Gefahr für seine Schwester, die Kindesmutter bekommt die Lage nicht unter Kontrolle. Unter den Tisch fällt dabei eine schwierige Geburt. Außerdem ist die Mitarbeiterin P. des Jugendamtes von Münster, die damals zuständig gewesen ist, von der Bildfläche verschwunden. Bei einem Anruf erreichte ich eine Stellvertreterin, die mir sagte, dass P. nicht im Dienst sei. Mehr dürfe sie mir nicht verraten.

Sehr geehrte Frau Sippel, ich  habe bereits mehrere Eltern in ihrem Kampf gegen deutsche Jugendämter betreut, aber so was habe ich noch nicht erlebt. Offenbar soll jeder, der die Lawine aufhalten will, weggebissen werden. Als Patenonkel würde ich die Kinder niemals negativ beeinflussen, ich würde ihnen nichts erzählen von den Lügen des Jugendamtes von Münster (der zuständige Mitarbeiter behauptet in seinen Stellungnahmen an das Verwaltungsgericht von Münster und an das Oberlandesgericht von Hamm immer gerade das, was ihm in den Kram passt und das mit einem zeitlichen Abstand von knapp einer Woche!).

Der Kindesmutter will das Jugendamt von Münster immer wieder signalisieren, dass sie sich von mir besser fernhalten sollte. Außerdem gehe man davon aus, dass sie ihre Kinder nicht wieder bekomme. Was macht die Behörde da so sicher? Eine Familienrichterin aus Münster, die alles übernimmt, was ihr vom Jugendamt vorgekaut wird?

Zum Schluss noch eine Randnotiz, die das Bild abrundet: Das Oberlandesgericht von Hamm hat mich als Beistand der Kindesmutter zugelassen, das Familiengericht von Münster nicht.

OLG-Az. II-13 UF 83/10
Verwaltungsgericht-Az 6 K 2298/10

16. Februar 2011
Europaabgeordneter fragt nach

So häufig gibt es das auch nicht: Ein Europaabgeordneter empfiehlt eine Ansprechpartnerin, jetzt lässt er per mail fragen, was weiter geschehen ist.

"Sehr geehrter Herr Tjaden,


welche Antwort haben Sie von Frau Sippel erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hofmann
(persönlicher Referent)"

Das ist der nachfragende Europaabgeordnete aus Burgdorf bei Hannover

16. Februar 2011
Zweite mail aus dem Wahlkreisbüro

Sehr geehrter Herr Tjaden,


mit dieser Nachfrage wollte ich nur sicherstellen, dass Sie die Antwort nicht doppelt erhalten.

Birgit Sippel hat Bernd Lange folgendes mitgeteilt:

Frau Sippel hat sich mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten Herrn Strässer ausgetauscht. Dieser hat ihr mitgeteilt, dass zurzeit es ein laufendes Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung vor dem Amtsgericht Münster gibt.

Aufgrund dieser Information hat Frau Sippel entschieden, in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hofmann
(persönlicher Referent)

12. April 2011
Weitere mail

Sehr geehrte Frau Sippel,


wie das Jugendamt von Münster die Rechte von Eltern mit Füßen tritt, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Tatsache ist: Das Oberlandesgericht von Hamm hat zwar den Beschluss des Familiengerichtes von Münster bestätigt, aber die Akte ist jetzt beim Bundesgerichtshof. Heißt: Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Dennoch hat das Jugendamt von Münster die fast zweijährige Tochter zum 1. April 2011 in eine Pflegefamilie gesteckt. Allerdings wurde diese Familie laut Jugendamtsmitarbeiterin R.  nicht darüber informiert, dass die Kindesmutter um ihre Tochter weiter kämpft. Das ist dermaßen skandalös, dass es mir die Sprache verschlagen müsste. Aber leider handelt es sich schon lange nicht mehr um einen Einzelfall.

Anträge auf richterliche Anordnungen werden vom Familiengericht in Münster ignoriert, rechtliche Schritte der Mutter scheinen für das Jugendamt von Münster einfach nicht existent zu sein.

Schon sieht das bisherige Leben der Kleinen so aus: Gut drei Monate im mütterlichen Haushalt, dann über eineinhalb Jahre bei einer Bereitschaftspflegefamilie, jetzt in einer Pflegefamilie. Auch gestern wieder hat sich der Bruder nach seiner Schwester erkundigt. Das interessiert im Jugendamt von Münster niemanden.

Die Trennung der Geschwister ist ein Skandal für sich. Nach Scheidungswaisen produziert man in Münster nun auch noch Jugendamtswaisen?

Noch etwas: Das jüngste Gespräch der Mutter mit dem Jugendamt von Münster hat am 5. April 2011 stattgefunden. Da war die Kleine schon seit vier Tagen bei der Pflegefamilie. Der zuständige Jugendamtmitarbeiter T. verlor darüber aber kein einziges Wort.

Ausgedacht hatte man sich auch noch dies: Die Kleine sollte am 30. März 2011 getauft werden. In einer Kapelle des Mauritz-Kinderheimes. Ohne ihren Bruder. Ob die Großmutter, die Patentanten und ich als Patenonkel damit einverstanden sind, war für niemanden relevant. Wir wurden - wie die Kindesmutter - vor vollendete Tatsachen gestellt. Doch wir haben nicht mitgespielt.



Uns geht es um das Kindeswohl - dem Jugendamt von Münster ganz augenscheinlich nicht. Der nächste Akt könnte sein: Die Pflegefamilie muss die Kleine wieder hergeben, weil die Mutter ihr Mädchen zurückbekommt. Und wer repariert dann die seelischen Schäden. Das Jugendamt von Münster wohl kaum. Dann sind sie weg - haben damit nichts zu tun. Jede Wette.






1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Für solche Szenarien gibt der Steuerzahler seine wohlverdienten Euros ab?


Mein Gott, Jugendamtsmitarbeiter sollte man selbst zur Kasse bitten, für das, was sie der Bevölkerung an Doko- Soaps präsentieren.

unglaublich...

M.Heidelberg