Sonntag, 31. Oktober 2010

Institut für forensische Psychologie

31. Oktober 2010

Vor Familiengericht sind wir alle in forensischer Psychologen-Hand - und in Dortmund sehen sie zu viele Krimis oder familienchaotische Spielfilme wie "Kevin allein zu Haus"? Und so regen sie die Fantasie einer Familienrichterin aus Münster an, die wohl die Messer-Szene aus "Psycho" nie wieder aus dem Kopf bekommt?

Eine der Hauptrollen in einem 155-seitigen Gutachten des Institutes für forensische Psychologie zu Dortmund und in einem Beschluss des Familiengerichtes zu Münster spielt ein Junge. Der ist nicht etwa zu Hause vergessen worden, während der Rest der Familie in einem Flieger sitzt. Diese Spielfilm-Eltern wären nach der Rückkehr deutsch und juristisch das Sorgerecht für alle Kinder los geworden. Aber das ist ein anderes Thema, denn es geht nicht um Kevin. Sondern um einen Zweijährigen aus Westfalen.

Der steht mal allein am Fenster im vierten Stock, der hat bei anderer Gelegenheit ein großes Messer in der Hand und der läuft auch noch allein nach draußen. Fertig ist das Drehbuch für einen Kindesentzug. Messer, Fenster, Straße - daraus lässt sich doch etwas machen, wenn dieser Zweijährige auch noch zu einer Gefahr für seine Schwester im Säuglingsalter wird. Rein forensisch betrachtet.

Gesendet werden darf dieser Horrorfilm erst nach 22 Uhr: Der Junge steht am Fenster, wetzt ein Messer und geht damit auf seine Schwester los. Was für ein Trailer! Bibbernd versammelt sich die Fernsehgemeinde im Wohnzimmer - und was geschieht?

Der Zweijährige hält das große Messer so, dass er sich damit nicht verletzen kann und will im Beisein von Mutter und Gutachterin Obst zerkleinern. Der Junge läuft aus der Haustür und erkundet eine Fußgängerzone ohne Auto weit und breit. Bis er von seiner Mutter wieder eingefangen wird. Vielleicht steht er deswegen anschließend am Fenster.

Doch bis dahin wäre die Fernsehgemeinde längst eingeschlafen oder hätte umgeschaltet. Nicht aber Familiengericht zu Münster und Gutachterin zu Dortmund. Die machen daraus einen Stoff, aus dem die Inobhutnahmen sind, denn so haben sie zweifelsfrei bewiesen, dass die Mutter instabil ist.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Staat im Staate

28. Oktober 2010
Deutsche Jugendämter: Staat im Staate

Man hat´s verhindern wollen nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus: Militär als Staat im Staate. Soldaten sollten "Bürger in Uniform" sein. Man hat´s nicht verhindert: Jugendämter als Staat im Staate. Die Mitarbeiter sind keine "Bürger ohne Uniform".

Und so gibt es in einigen Rathäusern einen weißen Fleck im Rechtsstaat, den nicht einmal Oberbürgermeister und Bürgermeister beseitigen können. Munter werden in solchen Amtszimmern Familien zerstört, Beziehungen zertrümmert, Kinder von ihren Eltern getrennt. Jede Trennung gilt als Erfolgsmeldung, je länger eine Trennung dauert, desto erfolgreicher wähnen sich solche Jugendämter.

Dieser Wahnsinn hat auch noch Methode. Die Trennung wird zur Begründung für eine Trennung. Die Uhr läuft gegen Mütter und Väter. In einer westfälischen Stadt sogar ohne Uhr. Die tickt so: Ein nicht verheiratetes Paar bekommt zwei Kinder, Sohnemann landet beim Kindesvater, die Tochter bei einer Bereitschaftspflegemutter. Das Jugendamt sucht für den Kindesvater eine Wohnung, der Anwalt des Kindesvaters stellt in Absprache mit dem Jugendamt einen Antrag, dass der Junge beim Vater bleiben darf. Geschehen im Juni 2010. Behauptet wird, dass die Distanz zwischen Kindesmutter und Kindesvater inzwischen groß ist. Der Kindesvater erklärt sich damit einverstanden, dass für die Tochter eine Dauerpflegefamilie gesucht wird.

Das Jugendamt ist außer sich vor Begeisterung. Dieser Mann macht alles, was die Behörde will. Nur eins tut er nicht: Er bricht den Kontakt zur Kindesmutter nicht ab, besucht sie immer häufiger. Sagt, dass er Angst vor dem Jugendamt habe. Fragt sich: Was machen die, wenn ich dafür bin, dass beide Kinder wieder zur Mutter kommen? Sind dann beide Kinder futsch?

Da kann man diesem Jugendamt doch nur gratulieren: Angst machen für das Kindeswohl. Könnte aber strafbar sein. Inzwischen läuft gegen diese Behörde ein Ermittlungsverfahren nach § 235 StGB.

Dieser Paragraph lautet:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder

2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Die Vorgangsnummer für dieses Verfahren lautet 2010102600010003.

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Offener Brief an OB Markus Lewe

14. Oktober 2010
Bis zur bitteren Neige = Schmerzensgeldprozess?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als Redakteur und Schriftsteller beschäftige ich mich seit drei Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern. Immer wieder landeten Fälle auf meinem Schreibtisch, bei denen nachweislich und schriftlich dokumentiert gelogen wurde, dass sich die Balken biegen.

Da gibt es einen Pflegevater, der gleichzeitig Testamentsvollstrecker für das Vermögen seines Pflegesohnes ist und wegen unkorrekter Abrechnungen verurteilt wurde, dennoch kämpft die Mutter immer noch vergeblich um ihren Sohn. Da gibt es eine Familie, deren Tochter Jahre im Heim verbracht hat, weil dem Vater u. a. auch sexueller Missbrauch vorgeworfen worden ist. Das sogar schriftlich vom Familiengericht und ebenfalls schriftlich vom Heim.

Als ich die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf den Fall aufmerksam machte, antwortete sie mir, der Rechtsstaat werde schon funktionieren, meinem Einsatz für die Familie zollte sie "hohen Respekt". Dann meldete sich bei mir eine Landgerichtspräsidentin, die in ihrem Brief nachweislich das Blaue vom rheinländischen Himmel log. Diese Liste könnte ich fast schon endlos fortsetzen.

Nach Rückkehr der Kinder entwickelten sich diese prächtig, immer wieder bekomme ich Danke-mails.  Bei einem Hundespaziergang beschloss ich: Ich lobe einen Preis für das Jugendamt aus, das sich am wenigsten um das Kindeswohl kümmert. Im vorigen Jahr hat das Jugendamt von Lüneburg diesen Preis ganz knapp vor Mönchengladbach ergattert. Ob diese Behörde deswegen in Jubel ausgebrochen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, zumal dieses Jugendamt bis heute eine schriftlich gegebene Zusage nicht eingehalten hat. Im Mönchengladbacher Jugendamt gibt es inzwischen einen Alarmknopf. Nicht wegen meines Preises, sondern wegen Eltern, die immer wütender werden.

Auch in diesem Jahr wird der Kindesunwohl-Preis verliehen. Kürzlich habe ich auch das Jugendamt von Münster ins Rennen geschickt. Und siehe da: Diese Behörde macht täglich Umfrage-Boden gut. Möglicherweise wegen des Falles, mit dem ich mich gerade beschäftige. Dabei geht es um eine zweifache Mutter aus Übersee, deren Fall ich Ihnen bereits geschildert habe.

Inzwischen hat das Familiengericht von Münster ein neues Verfahren eingeleitet, das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen das Jugendamt von Münster auf dem Tisch. Dennoch darf die Kindesmutter weiterhin nur ihren Sohn sehen, ihre Tochter wird von ihr ferngehalten. Darüber ist die Botschaftsrätin ihres Landes ebenso empört wie ich. Doch Anrufe beim Jugendamt mit der Bitte um eine unbürokratische Entscheidung bis zur Eröffnung des neuen Verfahrens bringen weder die Kindesmutter noch mich weiter. Statt dessen werden wieder einmal widersprüchliche Aussagen gemacht, die ich allesamt schriftlich fixiere, bis ein Schmerzengeldprozess ansteht. Solche Prozesse werden inzwischen von Eltern immer häufiger gewonnen.

Vielleicht schaffen Sie ja, was mir bislang nicht gelungen ist: Sofortiger Umgang der Kindesmutter mit ihrer Tochter. Sonst wird diese Familie weiter atomisiert...Zu der ich möglicherweise schon bald als Patenonkel der beiden Kinder gehöre!

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Armeen aus Gummibärchen

13. Oktober 2010
Richter mit weichen Birnen?

Die Armeen aus Gummibärchen und Richter mit weichen Birnen? Diese Frage gröhle meyer ich jetzt einmal in die Runde. Da wendet sich doch glatt eine Mutter an mich, obwohl hier zu Lande jede Frau wissen sollte, dass dafür Jugendämter zuständig sind, die mit Hilfe von Familiengerichten allzu oft so tun, als seien Kinder Wesen von einem anderen Stern, die während einer juristischen Prozedur nicht altern.

Schon haben solche Behörden alle Zeit der Welt und reiten auf Paragraphen, bis der Amtsschimmel zusammenbricht. Dann satteln sie einen neuen. Immer schön vom hohen Ross herab. Damit kleine Kinder leichter übersehen werden können. Die haben dann auch keine Armeen aus Gummibärchen mehr.

Gefahr gebannt. Der Amtschimmel wiehert sich einen. Und so wird die Vollmacht einer Mutter, die sie mir hat zukommen lassen, von einem Gericht anerkannt, vom zweiten nicht. Versteht das eine Gericht nicht, das zweite bleibt dabei. 

Bleibt der Instanzenweg? Und immer schön langsam voran, bis es kein Zurück mehr gibt? Bis man endlich sagen kann, jetzt sind die Kinder schon so lange weg, die interessieren sich bestimmt nicht mehr für Armeen aus Gummibärchen, lachen niemanden mehr in Grund und Boden? Weil ihnen das Lachen vergangen ist...

Montag, 11. Oktober 2010

Münster-Spende

11. Oktober 2010
Ein Cent für ein Jugendamt

Aus Gründen, die für mich immer unerfindlicher werden, sind einer Mutter aus Münster beide Kinder weggenommen worden. Doch jetzt gibt es ein neues Verfahren vor dem Familiengericht, bei dem das Jugendamt nicht mehr quer schießen, sondern vermitteln sollte. Für diese Arbeit hat diese Behörde soeben einen Cent von mir bekommen.


Mehr über den Fall auf
http://kommissarinternet.blogspot.com/
"Kinder in Münster"

Buchung:

11.10.10
Wertstellung:

11.10.10
Betrag: 0,01 EUR

Umsatzart:
SDIREKT-UEBERWEISUNG
Name:
STADTKASSE MUENSTER
Kontonummer:
752
BLZ: 40050150
Verwendungszweck:
RUECKKEHR KINDER JUGENDAMT
AZ. 57 F 201/09
DATUM 11.10.2010, 12.49 UHR

Eine Schule wird nicht saniert, Schlagloch bleibt an Schlagloch, eine Behörde ist halsstarrig? Einen Cent an die Stadtkasse überweisen. Sorgt für Aufregung. Wie eine Aktion der Leipziger Kunstprofessorin Christin Lahr, die seit Mai 2009 täglich einen Cent an das Bundesfinanzministerium überweist. Solche Mini-Überweisungen sorgen in den Verwaltungen für Kosten. Jemand muss schließlich den Betrag verbuchen.

Ein-Cent-Aktionen könnten so gestartet werden: Nachbarn tun sich zusammen und lassen der Stadtkasse auf dem Online-Überweisungsweg Tag für Tag einen Cent zukommen. Verwendungszweck: "Kaputte Fahrbahn in der XY-Straße". Eltern verabreden solch eine Aktion. Verwendungszweck: "Sanierung der Schule AB". Jugendamtsgeschädigte nerven mit dem Verwendungszweck "Für Sonja, die nach Hause will!"

Koordiniert werden derlei Ein-Cent-Aktionen auf http://centaktion.blogspot.com/

Samstag, 9. Oktober 2010

Facebook-Beratung

9. Oktober 2010
So klappt die nie

Sind im Netz: Fast so viele Selbsthilfegruppen und Betroffene wie Jugendämter und Familiengerichte in der Bundesrepublik Deutschland. Gehen bei Facebook ins Netz: Fast so viele Betroffene, die Rat suchen, wie Betroffene, die Ratschläge geben.


Läuft dann so: Jemand gibt einen Tipp. Melden sich gleich zwei: So klappt das nie. Außerdem ist Vorsicht geboten bei den Jugendämtern X, Y und sogar Z. Warnungen sind das A und O jeder Beratung bei Facebook. Denn beispielsweise die Familienrichterin W hat Haare auf den Zähnen. Juristische. Wachsen bei jeder Verhandlung nach.

Tipp ist also nicht. Nächster Versuch. Fordert sogleich jemand: Die Jugendämter müssen abgeschafft werden. Und ein anderer: Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten, darf keinesfalls versäumt werden. Geht aber alles auch nicht. Weiß ein weiterer Berater: Erst einmal muss eine Fachaufsicht für Jugendämter her.

Macht man trotzdem etwas und teilt bei Facebook mit: Haben ersten Erfolg erzielt. Kramt sogleich jemand ein totes Kind hervor, das angeblich unter der Obhut des Jugendamtes V gestorben ist. Oder tatsächlich. Wichtig ist nur: Negativ reagieren. Sonst bekommt noch trotz Facebook eine Mutter ihre Kinder wieder. Würde ein Weltbild zerstören. Geht nicht. Darf nicht sein.

Denn schon vor Jahren sind einer Mutter, die ihre Kinder wieder bekommen hat, die Kleinen wieder weggenommen worden. Streut ein Facebook-Berater Geschichtliches ein. Das niemand prüft. Dafür bleibt keine Zeit, denn unverzüglich muss ein Kommentar verfasst werden. Geht nicht ohne die Vokabel "Kinderklau".

Wird trotzdem aber kein Facebook-Unwort des Jahres. Verzichtet werden müsste dann auch auf: "Kinderklaubehörde". Verzichtet wird nicht. Auch nicht auf Zoff zwischen den Selbsthilfegruppen. Dafür ist immer Zeit.

Sonntag, 3. Oktober 2010

Neubeelterung

3. Oktober 2010
Ehepaar liefert Jugendämtern in Münster und Osnabrück Profi-Pflegeeltern

Schöne neue Welt in Osnabrück und Münster: Dort gibt es "Neubeelterung". Heißt: Die alten Eltern werden entsorgt, neue gefunden. Über ein Ehepaar, das Profi-Pflegeeltern im Angebot hat. Die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern funktioniert. Manchmal sind Kinder sogar sieben Jahre weg. Oder werden gleich aus der Säuglingsstation geholt. Hat beim Baby-Diebstahl plus "Inobhutnahme" weiterer sechs Kinder nicht nur 812 000 Euro für Fremdbetreuung gekostet, sondern auch noch 53 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die leiblichen Eltern nach der Rückkehr der sieben Kinder.

Und schon ist den Jugendämtern in Münster und Osnabrück der Schreck in die Glieder gefahren? Sie kehrten um und hielten sich fortan an die Gesetze? Oder blieb es bei "Neubeelterung"? Blieb es. Die Skandal-Kette ist bis heute nicht abgerissen.

Gerissen sind sie. Weiß jetzt auch eine 37-Jährige aus Münster mit einer Tochter, gut ein Jahr alt, und mit einem Jungen, drei Jahre alt. Da diese Mutter vorübergehend krank war, bat sie um Hilfe. Hätte sie besser nicht getan. Denn in der Vorweihnachtszeit 2009 tauchte bei ihr auch noch eine Gutachterin aus Dortmund auf. Die füllte bis Anfang Januar 2010 155 Seiten mit "höherem Dorfklatsch", wie ein anderer sachverständiger Professor nach Studium des Gutachtens anmerkte.

Nächste "Inobhutnahme"-Station war im März 2010 das Familiengericht in Münster. Die Richterin nahm der Mutter nicht nur ein Kind - wie von der Gutachterin empfohlen - sondern beide Kinder weg. Begründung: Die 37-Jährige ist "pathologisch" ich-bezogen.

Sah das Oberlandesgericht in Hamm auch so. Bestätigt wurde der Mutter zwar, dass sie ihre Kinder liebt, aber ansonsten: Lehnte das Gericht Prozesskostenhilfe ab, Gehör vor Gericht auch. Die Kritik des sachverständigen Professor an dem 155-seitigen Gutachten wurde nicht zur Kenntnis genommen.

Schöne neue Welt in Osnabrück und Münster: Dort gibt es "Neu-Beelterung". In Münster auch ohne endgültigen Gerichtsbeschluss. Der für die 37-Jährige zuständige Jugendamtsmitarbeiter aus Münster hat inzwischen stolz vermeldet: Dauer-Pflegeeltern hab ich schon. Aber demnächst hat er auch eine Strafanzeige wegen Kindesentzugs am Hals. Oder die beiden Kinder kehren auf schnellstmöglichem Wege zu der Mutter zurück...

Samstag, 2. Oktober 2010

Empathie, Empathaa...

1. Oktober 2010
Her mit Robotern für die Erziehung

Empathie, Empathaa, Empathrallala - für das Jugendamt und für das Familiengericht ist alles klar. Dieses Mal in Münster. Mit auffällig vielen "Inobhutnahmen". Und einem TV-Beitrag, in dem sogar die Vermutung "staatlich organisierten Kinderklaus" über die Bildschirme geflimmert ist.

Was aber ist eigentlich Empathie? Laut Wikipedia beispielsweise die Fähigkeit eines Folterers, sich in sein Opfer hinein zu versetzen und so dessen Qualen zu steigern. Diese Eigenschaft soll einer 37-Jährigen aus Münster fehlen. Müsste ihr eigentlich hoch angerechnet werden. Doch das Jugendamt und das Familiengericht in Münster rechnen anders: Empathie  ist eine stets positive Eigenschaft. Stimmt zwar nicht, aber wer will hier schon eine Diskussion über das Bildungsniveau von Behördenvertretern anzetteln? Führt doch zu nichts. Außer zum Entzug des Sorgerechtes für einen Dreijährigen und eine Einjährige.

Für die Sorgerechtsentzieher kommt offenbar erschwerend hinzu: Diese Mutter ist in einem Spanisch sprechenden Land geboren. Diese Sprache kennt die Wörter estar für vorübergehendes und ser für ewig geltendes. Ich bin glücklich wird nicht etwa als etwas Vergängliches angesehen, sondern als etwas Immerwährendes. Heißt im Spanischen: Soy feliz. Nicht estoy feliz. Deutsch betrachtet: Ist überschwänglich.

Wo sprachliche Grundkenntnisse fehlen, fehlt auch das Verständnis für Mentalitätsunterschiede. Doch wenn es nur dieses Defizit wäre. Bei dem Beschluss des Amtsgerichtes zu Münster muss man zudem den Eindruck haben: Von denen ist niemals jemand Kind gewesen, deshalb hat also nie jemand im Alter von zwei oder drei Jahren fast die elterliche Wohnung in Brand gesetzt oder ist spontan in einem unbewachten Augenblick irgendwo hin gelaufen.

Die müssen schon als Kinder Roboter gewesen sein. Oben Befehl rein, unten Gehorsam raus. Und so werfen sie der 37-Jährigen vor, ihr Junge habe einmal ein großes Messer in der Hand gehabt. Ich sogar mal eine Spirale, mit der ich meinem Bruder fast das Auge ausgestochen hätte. Bedeutet demnach: Auch meine Eltern sind erziehungsunfähig gewesen. Millionen andere ebenfalls.

Liest man Familiengerichtsbeschlüsse, hat man zudem den Eindruck: Manche Passagen stammen aus Schreibautomaten, die in jedem Familienrichterzimmer stehen. Die funktionieren so: Der Vorwurf, man kümmere sich zu sehr um seine Kinder wechselt sich ab mit dem Vorwurf, man vernachlässige sie. Patentrezepte für die Erziehung gibt es zwar nicht - Familiengerichte jedoch tun so...

Und nun: Tauben Ohren predigen? Die nicht einmal aufgestellt werden, wenn die 37-Jährige Mithilfe ihrer Mutter bei der Betreuung der Kleinen anbietet? Damit sie mehr Muße für ihr Studium hat? Und auch einmal Zeit für sich selbst? Passt wohl in Münster nicht in ein Jugendamts- oder Familiengerichts-Gehirn. Schon sind wir wieder bei Mentalitätsunterschieden. In südlichen Ländern ist gegenseitige Unterstützung in Familien offenbar selbstverständlicher als in deutschen Landen.

Was tun? Ich habe dem Jugendamt zu Münster und der Familienrichterin Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Ob´s wirkt?

Kommissar Internet übernimmt hier

Neubeelterung in Münster und Osnabrück

Ein Cent für das Jugendamt in Münster