Freitag, 23. Januar 2009

Jugendamt Mönchengladbach

23. Januar 2009
Schutzschirm für viele Kinder: Das Jugendamt muss leider draußen bleiben

„Auch das Jugendamt kann die Liebe nicht kaputt machen“, sagt eine Mutter am 22. Januar 2009 bei „Panorama“. Der Mönchengladbacher Familienrichter Ernst-Elmar Bergmann tritt nicht zum ersten Mal als Anwalt des Kindes auf. Nirgendwo in Europa ist der Einfluss von Jugendämtern so groß wie in Deutschland, wird in dem Beitrag mit dem Titel „Kindesentzug - Die Allmacht der Jugendämter“ festgestellt.

Wirkt solche Kritik? Spannt jemand sogleich einen Schutzschirm für die Jüngsten auf, tritt die Bundeskanzlerin ans Mikrophon und schnürt ein Milliardenpaket, finden in Kommunen Sitzungen statt, bei denen über die gestrige „Panorama“-Sendung diskutiert wird? Wahrscheinlicher ist: Die Mütter und Väter, die gestern im Fernsehen aufgetreten sind, werden zusammengefaltet. Denn: Gefährlich ist es zwar immer noch, den Leu zu wecken, aber so mancher Jugendamtsmitarbeiter ist auch nicht ohne.

Die Vorwürfe, die verzweifelten Eltern nach öffentlichen Auftritten gemacht werden, sind vorgestanzt: Damit haben Sie Ihrem Kind einen Bärendienst erwiesen, heißt es dann - nachgeschoben wird oft die Drohung, dass man den Kontakt zum Kind abbrechen könne.

Manchmal wird auch getrickst: Wie nachweisbar im Fall von Jessica Müller aus Mönchengladbach, die am 31. Juli 2003 in der Kinderpsychiatrie landet und kurz darauf ins Schloss Dilborn kommt. Maßgeblich trägt dazu ein Gutachter bei. Der zieht sich jedoch Anfang 2008 auf den Standpunkt zurück, dass er gar keine so wichtige Rolle gespielt habe. Das liest sich in einer Aktennotiz vom 31. März 2006 anders. Dort wird vermerkt, dass den Eltern vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt das Sorgerecht entzogen worden sei. Begründung: „Laut Gutachter latente somatische und psychische Kindeswohlgefährdung, falls das Kind bei den Eltern ist.“

Die Arbeitsweise dieses Sachverständigen ist ein Kapitel für sich, aber immerhin: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erklärt sein Gutachten am 18. Juni 2008 für veraltet. Darauf könne sich niemand mehr berufen. Ein neues Gutachten müsse her. Dagegen sträuben sich die Eltern von Jessica bis heute. Sie haben Angst.

Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt reagiert schnell auf den Düsseldorfer Beschluss und ordnet ein neues Gutachten an. Etwas Wichtiges vergisst die Richterin allerdings bis heute. Der Aufforderung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, doch endlich die Rechte der Eltern juristisch zu definieren, kommt sie immer noch nicht nach. So bleibt es bei der OLG-Feststellung: „Eltern, die ihre Rechte nicht kennen, können auch nicht um ihre Rechte kämpfen.“

Verloren haben Jessicas Eltern das Sorgerecht, weil sie angeblich nicht erziehungsfähig sind. Die Elfjährige ist inzwischen seit fast fünf Jahren im Schloss Dilborn. Zu jener Zeit wird in einem schulärztlichen Gutachten der Stadt Kleve festgestellt, dass Jessica „Verhaltensauffälligkeiten“ und ein „provozierendes Verhalten“ zeige.

Gegenüber der Presse weist das Schloss Dilborn gern auf eine 1 : 1-Betreuung hin. Die hat dazu geführt, dass Jessica keine Verhaltens-Probleme mehr hat? Die werden ihr immer noch bescheinigt! Deswegen bekommt die Elfjährige seit dem 16. Dezember 2007 Risperdal. Dem stimmt die Vormünderin zu, die Eltern nicht.

Da drängt sich doch die Frage auf: Legt das Mönchengladbacher Jugendamt bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit dieses Kinderheimes die gleichen Maßstäbe an wie bei den Eltern? Die Antwort: nein!

Und: Welche Rolle spielen eigentlich Gutachter und Psychologen in solchen Fällen? Sind die nicht viel zu eilfertig, wenn sie einem lebendigen Kind schwer nachvollziehbare Krankheiten bescheinigen - und einem stillen Kind ebenso? Gibt es etwa eine DIN-Norm für das passgenaue Benehmen von Kindern?

Eigene Erfahrung hat mich gelehrt: Steht plötzlich ein Dreijähriger vor dir, der nicht still sitzen will, eifersüchtig auf die neue Beziehung der Mutter reagiert und bockig in seinem Zimmer verschwindet, wenn der Neue erscheint, dann hat man eine Aufgabe, die zu den schönsten auf dieser Welt gehört. Dazu gehört eines Tages: Ein Gute-Nacht-Kuss und „Ich hab dich lieb!“ Man muss dieses Ziel nur erreichen wollen. Dazu muss jedes Jugendamt leider draußen bleiben…

22. Januar 2009
Mönchengladbach: Wenn das Jugendamt zu Gesprächen bittet...

„Man merkt, dass Sie Ihre Tochter gar nicht mehr kennen“ - haben das Jugendamt von Mönchengladbach, die Vormünderin der elfjährigen Jessica Müller, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt und das Schloss Dilborn seit dem ersten Sorgerechtsentzug vor knapp drei Jahren doch schon einiges geschafft.

In der Jugendamts-Stube am 13. Februar 2008 beisammen sind: zwei Vertreter des Kinderheimes, in dem Jessica lebt, die Erzieherin von Jessica, die Vormünderin, die zuständige Jugendamts-Mitarbeiterin, eine Jugendamts-Mitschreiberin, Vater, Mutter - aber nicht das Kind. Bei diesem Gespräch fällt laut Vater-Mitschnitt dieser denkwürdige Satz von Heim-Seite.

So soll es sein, so soll es bleiben? Schließlich haben die Behörden gerade den zweiten Prozess vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gewonnen. Die Familienrichterin wiederholt am 30. Januar 2008 gegenüber dem Vater eine falsche Anschuldigung - es bleibt beim Sorgerechtsentzug für die Eltern.

Die Jugendamtsmitarbeiterin soll nach Angaben von Jessicas Eltern in der Jugendamtsstube gesagt haben: „Und Herr Müller, noch etwas, egal, was sie unternehmen, egal, was sie noch tun werden, ich werde auf jeden Fall verhindern, dass Jessica zurückkehrt in Ihren Haushalt und zu Ihnen.“

Das hat gesessen - bis Juni 2008. In diesem Monat haut das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Beschluss von Ende Januar 2008 um die Ohren. Die Richter stellen fest: Gerichtlich geregelt sei noch nicht einmal der Umgang der Eltern mit ihrem Kind. Wer aber seine Rechte nicht kenne, könne sich auch nicht verteidigen.

In der Mönchengladbacher Jugendamtsstube am 30. Oktober 2008 beinahe beisammen sind: die Erzieherin von Jessica, die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin und deren Vorgesetzte, die Vormünderin, Vater, Mutter und eine Vertrauensperson der Eltern von Jessica, die angeblich auch da ist. Die Eltern sagen: „Das ist gelogen.“ Das Gespräch platzt, die Vertrauensperson darf nicht in die Jugendamtsstube.

Sonst hätte wohl auch ein Brief der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin an die Vormünderin vom 18. September 2008 auf der Tagesordnung gestanden. Darin heißt es: „Trotz Absprache im Hilfeplangespräch vom 13. Februar 2008, Jessica aus den Auseinandersetzungen sowie gerichtlichen Vorgängen herauszuhalten, haben die Eltern eine fremde Person in den Besuchskontakt miteinbezogen…“ Deshalb empfehle sie: Einstellung der Kontakte - mit Ausnahme von Telefongesprächen.

Das nimmt die Vormünderin als Steilvorlage und meldet am 13. November 2008 gegenüber dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt den Vollzug: „Wie Ihnen bereits mitgeteilt, wurden die persönlichen Besuchskontakte zwischen den Kindeseltern und dem Kind…bis auf Weiteres ausgesetzt.“

Frage: Entschieden haben das die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin, die Vormünderin und das Schloss Dilborn - in einem laut Oberlandesgericht Düsseldorf rechtlosen Zustand? Wenn schon illegal, dann ist auch das wohl scheißegal. Aber: Es gibt einen Eilantrag der Eltern auf sofortige Gewährung des Umgangs. Dazu schreibt die Vormünderin: „Es sollten begleitete persönliche Besuchskontakte zwischen Jessica Müller und ihrer Mutter, Frau Sabine Müller, einmal mtl. stattfinden.“ Heißt für den Vater: Der muss leider draußen bleiben.

Doch es ist ein Kreuz mit diesem Ehepaar: Es lässt sich nicht gegeneinander ausspielen. Nicht vom Jugendamt. Nicht von der Vormünderin. Aber vom Schloss Dilborn? Dort erzählt man Jessica, dass sich die Eltern beim geplatzten Hilfeplangespräch am 30. Oktober 2008 falsch verhalten hätten, sie hätten einen Mann mitgebracht. Nach diesem Mann erkundigt sich Jessica beim nächsten Telefonanruf. Die Eltern, die das behaupten, fallen aus allen Wolken.

Da jetzt der Bundestag entschieden hat, dass sich Eltern nicht mehr einem bestimmten Jugendamt entziehen dürfen, indem sie den Wohnort wechseln, sind die Aussichten für Jessicas Eltern: trübe. Einem anderen Vater ist das jüngst noch gelungen. So: An seinem neuen Wohnort legt er dem Familiengericht die Dokumente aus Mönchengladbach vor, der Richter liest sie und entscheidet: „Alle Entscheidungen sind hinfällig.“ Geschehen in: Frankfurt am Main.

Ähnliches ist zwar im Sommer 2008 auch vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf geschehen - aber die handelnden Personen sind nicht ausgetauscht worden. Auch diesen Bericht werden sie lesen, doch sie werden nicht darauf reagieren. Nicht einmal das Schloss Dilborn. Das hat zwar schon anderen Journalisten bei auch „nur einem falschen Wort“ mit Klagen gedroht - aber der Fall Jessica Müller könnte zum Rohrkrepierer werden.

Würde sich ein anderes Gericht aus anderer Sicht mit den Vorgängen in Mönchengladbach beschäftigen, könnte schnell dabei herauskommen: Die Eltern von Jessica Müller ziehen ebenfalls vor Gericht mit einer gepfefferten Schadenersatzforderung. Dazu müsste nur der rechtlose Zustand beendet werden…

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

HALLO ICH BIN AUCH AUS MÖNCHENGLADBACH GLEICHER FALL 2 kinder von jugendamt entführt.die bevormundung und entmündigung erwachsener menschen durch autoritäre experten führt unsere gesellschaft in die organisierte verantwortungslosigkeit.ebru34evde@hotmail.com lg

Unknown hat gesagt…

Mir mir genau das selbe .nur das ich probleme mit dem jugendamt in düren habe.mir wurde mein 2 jähriger sohn aus dem haushaltgenommen .teilbeschluss vom gericht weil ich angeblich überfordert bin und das ich meine eltern nicht in zaun behalten kann.alles lügen von umgangspfleger und jugendamt.das der kindsvater des öffteren gewaltetig meiner tochter von erster beziehung war .keine spurr.das jugedamt meinte nur ich soll kein öl ins feuer gissen .sowas darf nicht passieren und werde gegen das jugendamt und umgangspfleger klagen.